Update schlug fehl - kein Garantiefall

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detphil

detphil

Fortgeschrittenes Mitglied
13
Hallo zusammen.
hab das update auf 4.4 installiert.Das tablet ist dann bei der Installation hängen geblieben. Hab es eingeschickt, hab jetzt die Meldung bekommen, dass es kein Garantiefall ist, und ich eine überprüfungsgebühr bezahlen muss. Was kann ich denn jetzt machen?
Tut mir leid wenn das Thema schon öfters war.
Mfg. Detphil

Gesendet von meinem SM-N9005 mit der Android-Hilfe.de App
 
Bezahlen? :D
OT: Einen gruseligeren Thread-Titel hättest du nicht wählen können :thumbdn:
 
Habe dem Thread einen passenden Titel gegeben.
 
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Reaktionen: mac_brody
Vielen dank.

Gesendet von meinem SM-N9005 mit der Android-Hilfe.de App

Der ursprüngliche Beitrag von 20:57 Uhr wurde um 20:58 Uhr ergänzt:

Ja soll an Asus ca 75€ bezahlen, damit ich mein tablet wieder bekomm.

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War es gerootet, bzw eine Custom Recovery installiert?
 
detphil schrieb:
Ja soll an Asus ca 75€ bezahlen, damit ich mein tablet wieder bekomm.
Na ja, wenn die Garantiezeit schon abgelaufen war (oder das Gerät gerootet ist), dann wirst du die "Überprüfungsgebühr" sicherlich bezahlen müssen.
Wurde der Fehler denn schon behoben oder würde Asus für eine Reparatur noch mehr verlangen? Bei einer abgelaufenen Garantiezeit bzw. bei einem gerooteten Gerät wärst du mit 75,-€ für eine Reparatur doch noch gut bedient.
 
Nein das Gerät War nicht gerootet, und hatte nie eine Custom Rom drauf. Die 75€ sind nur die prüfgebühr. Die Reparatur würde laut Asus 225€ kosten, was echt der Hammer ist. Die Garantie War zwei Wochen überschritten, wäre nur Gewährleistung noch drauf.

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detphil schrieb:
.... wäre nur Gewährleistung noch drauf.

Was bedeutet DU müsstest beweisen das der Fehler schon zur Auslieferung "existierte". Ein Ding der Unmöglichkeit.

Du hast IMHO zwei Möglichkeiten (bei dem Reparaturpreis):
1. Gerät so wie es ist zurückfordern und das Factory-Image neu installieren (ich hatte bei dem Update auf 4.4.2 den gleichen Fehler und das hat geholfen).
2. Ein neues N7 bestellen. Wäre günstiger als das alte reparieren zu lassen.
 
Im Rahmen deiner Auftragserteilung wurdest du vermutlich auf die Kosten, die möglicherweise entstehen können, hingewiesen oder du hast durch ein Häckchen irgendwelchen Geschäftsbedingungen zugestimmt, in denen die Preise/Gebühren stehen. In dem Fall hättest du keine andere Wahl, als zu zahlen.
Erfolgte ein entsprechender Hinweis nicht, dann könntest du versuchen, der Forderung zu widersprechen, ggf. mit Hilfe eines Fachanwalts, was aber auch wieder Geld, Zeit und Nerven kostet.
Du hast also die Wahl...
 
Danke für die vielen Antworten.

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