nach update auf 4.2 zurückgeben???

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H

hinditempel

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hey
ich habe mein nexus auch auf 4.2 geupdatet.

kurz nach dem update ist der akkustand inerhalb von ca. 30 minuten von 35% auf 10 % gesunken, der homescreen ruckelte und das gerät wurde sehr heiß. nach dem zurücksetzen geht alles wieder, jedoch habe ich das gefühl das der akku nicht mehr so lange hält wie vorher. und die statusleiste oben gefällt mir nicht... ;)

ich habe das gerät erst seit 12 Tagen und kann es theoretisch also noch zurückgeben.
ich habe beim google service angerufen und erfahren das neue geräte mit 4.1.2 ausgeliefert werden.

so jetzt die frage an euch, würdet ihr das gerät zurückschicken und es nocheinmal bestellen?
oder als alternative wieder android 4.1.2 draufziehen..? davon hab ich zwar kein plan, aber gibts ja hier auch anleitungen...

nur ist dann glaube ich die garantie weg und ich kann das nicht mehr rückgängig machen, oder??
 
Wenn das Factory Image eingespielt wurde, dann sollte es keine Probleme geben. In den seltesten Fällen wird bei Rückgabe / Umtausch das Gerät eingeschaltet...
 
Das der Akku etwas zickt, nach einem Update, ist eigentlich keine Seltenheit.
Das pendelt sich meistens nach ein paar Zyklen wieder ein. Ich hatte auch das Gefühl, aber nach 2-3 Zyklen war es dann m.M.n. wieder auf normalem Niveau.
Ob Du es deswegen gleich umtauschen musst, dass musst Du selbst entscheiden.

Und wenn Dir das neue Drop Down nicht gefällt, dann wird Dir ein neues Gerät auch nicht viel nützen, weil die jetzt alle mit 4.2 ausgeliefert werden.
Du müsstest höchstens wieder auf 4.1.2 zurück.

Edit: Gerade überlesen, dass die neuen Geräte noch mit der alten SW ausgeliefert werden. Das wundert mich aber, auf den 3G Modellen ist schon 4.2 drauf, meine ich gelesen zu haben.
Aber auf den Support kann man sich eh nicht wirklich verlassen. Da sitzen meistens keine wirklich voll informierten Leute.
 
Du solltest eines bedenken: Da Du das Gerät offensichtlich nicht nur kurz getestet hast, kann Google/Asus Dir die Nutzung in Rechnung stellen.
 
Deerhunter schrieb:
Du solltest eines bedenken: Da Du das Gerät offensichtlich nicht nur kurz getestet hast, kann Google/Asus Dir die Nutzung in Rechnung stellen.

Schwachsinn, du hast 14 Tage Rückgaberecht bei Internet Bestellungen, ob intensiv genutzt oder nicht. Bestell mir immer zur Überbrückung Phones und geb die nach 2 Wochen zurück :D

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App
 
patrickffm schrieb:
Schwachsinn, du hast 14 Tage Rückgaberecht bei Internet Bestellungen, ob intensiv genutzt oder nicht. Bestell mir immer zur Überbrückung Phones und geb die nach 2 Wochen zurück :D

Wenn es bisher problemlos funktioniert hast, hast du Glück gehabt. Bei Onlinebestellungen hast du nämlich nur das Recht das Gerät so zu testen wie du es vor einem Kauf im Laden getestet hättest.

Andernfalls kann dir der Verkäufer den Wertverlust in Rechnung stellen. Das ist kein Schwachsinn, sondern gültige Rechtsprechung.
 
patrickffm schrieb:
Schwachsinn, du hast 14 Tage Rückgaberecht bei Internet Bestellungen, ob intensiv genutzt oder nicht. Bestell mir immer zur Überbrückung Phones und geb die nach 2 Wochen zurück :D

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App

Bevor Du anderer Leute Aussagen als Schwachsinn bezeichnest, solltest Du Dich erst einmal über die gültige Rechtslage informieren und nicht von Deinen bisherigen Heldentaten ausgehen, die glimpflich ausgegangen sind.
 
  • Danke
Reaktionen: otwinston und Randall Flagg
patrickffm schrieb:
Schwachsinn, du hast 14 Tage Rückgaberecht bei Internet Bestellungen, ob intensiv genutzt oder nicht. Bestell mir immer zur Überbrückung Phones und geb die nach 2 Wochen zurück :D

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App

Das KANN so laufen, MUSS es aber nicht. Wenn du damit bisher Glück hattest, dann nur weil der Händler sich kulant gezeigt hat. Die Rechtslage steht im Zweifel gegen dich.
 
Randall Flagg schrieb:
Edit: Gerade überlesen, dass die neuen Geräte noch mit der alten SW ausgeliefert werden. Das wundert mich aber, auf den 3G Modellen ist schon 4.2 drauf, meine ich gelesen zu haben.
Aber auf den Support kann man sich eh nicht wirklich verlassen. Da sitzen meistens keine wirklich voll informierten Leute.

Auf den 3G Modellen ist 4.2 im Auslieferungszustand drauf.
War zumindest bei meinem so!
 
Würde mich auch sehr wundern, wenn sie die neuen Geräte noch mit der alten SW ausliefern.

Zu den "Phones für 2 Wochen zur Überbrückung bestellen" sage ich mal nichts. Ich finde sowas total schäbig. Andere kriegen dann die Handys, die Du schon 2 Wochen begrabbelt hast und nur zum Spaß bestellst.
Ich hoffe, es geht mal irgendwann daneben!
 
Wegen ein paar Softwarebugs würde ich das gerät nicht zurück geben. Zur not installier dir das Factory Image von 4.1.2 und installier 4.2. erst wenn es ein Bugfix update gegeben hat.

Bis auf den Dezember Bug habe ich zum Glück keine 4.2 Bugs. Evtl. hilft eine Frische Installation des Factory Images von 4.2.

Ansonsten wenn du unzufrieden mit dem Gerät bist, geb es zurück und kauf dir ein anderes Tablet, denn alle Nexus 7 werden früher oder später 4.2 drauf haben.

Alternativ kannst du dir auch ein CustomRom installieren, dann bekommst du auch keine Updatemeldungen mehr wenn du noch auf 4.1.2 sein solltest. Bei CustomRom geht aber die Garantie flöten.

Übrigens ist es bei vielen Onlinehänderln so, das retoure Geräte nicht als neu sondern als B Ware verkauft werden, so z.B. bei Amazon oder auch bei anderen großen Onlinehändlern. Der User hat ein recht auf 14 Tage tests. Der Verkäufer kann ihm nur bei offesichtlichen Gebrauchsspuren (kratzer, etc) eine Wertminderung abziehen. Macht euch mal mit dem Fernabsatzgesetz vertraut bevor hier rumgestänkert wird. Wenn du das offizielle Update über OTA installiert hast, mindert das nicht den Wert. Mein Galaxy Nexus hat sich z.B. direkt nach dem ersten mal einschalten bemerkbar gemacht, dass ein Update zur verfügung steht.
 
Hallo,

Habe mein Nexus 7 gestern bekommen, SW ist 4.12.

Gruss Matthias
 
King-Malkav schrieb:
... Der User hat ein recht auf 14 Tage tests. Der Verkäufer kann ihm nur bei offesichtlichen Gebrauchsspuren (kratzer, etc) eine Wertminderung abziehen. Macht euch mal mit dem Fernabsatzgesetz vertraut bevor hier rumgestänkert wird. ...

Ein Fernabsatzgesetz gibt es seit der Novellierung des Schuldrechts 2002 nicht mehr. Und nein, ein User hat kein Recht auf "14 Tage Tests" - das ist ein weit verbreiteter Irrglauben.
 
  • Danke
Reaktionen: Randall Flagg
Deerhunter schrieb:
Ein Fernabsatzgesetz gibt es seit der Novellierung des Schuldrechts 2002 nicht mehr. Und nein, ein User hat kein Recht auf "14 Tage Tests" - das ist ein weit verbreiteter Irrglauben.

Mir wäre es neu das es kein Widerrufsrecht mehr gibt, bei Onlineeinkäufen. Das Gesetz wurde zwar 2011 geändert aber es ist immer noch gültig.
 
Ich denke Deerhunter meint, dass man kein Recht hat 14 Tage lang ein Gerät zu testen. Man hat nur das Recht ein Gerät innerhalb von 14 Tagen so auszuprobieren, wie es einem im Laden möglich wäre. Und man bleibt ja nicht 14 Tage im Media Markt...
 
Du kannst es noch abgeben. Innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen. Wenn das Tablet ein Update raushaut und du versehentlich auf Installieren klickst (oder beabsichtigt), sollte es kein problem sein.
Wenn das Tablet keinen Kratzer oder sonstige Abnutzungsspuren hat (nach 14 Tagen sollte es nicht vorkommen) werden sie auch keine Abnutzungsgebühren (oder wie die heißen) verlangen.

Ohne Angaben von Gründen bedeutet, du musst auch nicht sagen ob du es 1 Stunde oder 5 Tage benutzt hast.

Übrigens: Wenn das Problem mit dem Akku und der Hitzenentwickling (Wärme bei Last ist normal) immer noch ist, dann kannst du das auch über die Gewährleistung abwicklen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
King-Malkav schrieb:
.... Macht euch mal mit dem Fernabsatzgesetz vertraut bevor hier rumgestänkert wird. ...

King-Malkav schrieb:
Mir wäre es neu das es kein Widerrufsrecht mehr gibt, bei Onlineeinkäufen. Das Gesetz wurde zwar 2011 geändert aber es ist immer noch gültig.

Ja, was denn nun? Du empfiehlst anderen, sich mit ihrem Recht vertraut zumachen, schmeisst aber selbst unterschiedliche Rechtsnormen bunt durcheinander, wie es gerade passt. Dazu hast Du offensichtlich eine völlig falsche Auffassung von dem, was das Fernabsatzrecht für den Privatverbraucher bedeutet.
Bevor man solche Ratschläge gibt, sollte man sich selbst informieren.
 
wrase schrieb:
Du kannst es noch abgeben. Innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen. Wenn das Tablet ein Update raushaut und du versehentlich auf Installieren klickst (oder beabsichtigt), sollte es kein problem sein.
Wenn das Tablet keinen Kratzer oder sonstige Abnutzungsspuren hat (nach 14 Tagen sollte es nicht vorkommen) werden sie auch keine Abnutzungsgebühren (oder wie die heißen) verlangen.

Ohne Angaben von Gründen bedeutet, du musst auch nicht sagen ob du es 1 Stunde oder 5 Tage benutzt hast.


Das mein ich doch! Du schickst es ja nicht zurück mit der Begründung, dass es dir nach zwei Wochen testen doch nicht gefällt, sondern du schickst es einfach wieder hin und bekommst dein Geld wieder. Natürlich dürfen dann keine Gebrauchsspuren dran sein.
Und meine Geräte sehen nach einem Jahr noch wie neu aus, da ich immer sehr pfleglich damit umgehe, der neue Besitzer merkt von den zwei Wochen rum spielen garantiert nichts ;)
Außerdem ist das doch ein netter Dienst von mir, da kann man wenigstens sicher sein, dass das Gerät keine Macken hat :D


Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App
 
wrase schrieb:
...
Wenn das Tablet keinen Kratzer oder sonstige Abnutzungsspuren hat (nach 14 Tagen sollte es nicht vorkommen) werden sie auch keine Abnutzungsgebühren (oder wie die heißen) verlangen.
..

Auch wenn das Gerät keinerlei Nutzungsspuren aufweist, kann der Händler Nutzungsgebühren berechnen. Weisst das Gerät darüber hinaus Nutzungsspuren auf, muss er dem Widerruf ggf. nicht Folge leisten oder er kann entsprechende Gebühren einbehalten.
 

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