K
koalalump
Gast
Alphonse schrieb:die Rechtslage beruht auf
Vertragsbruch wegen nicht zusenden der Ware.
Es ist noch gar kein Vertrag zustande gekommen, daher kann auch keiner gebrochen werden. Thomson hat mit seiner Bestellung lediglich seine Bereitschaft erklärt, einen Vertrag einzugehen. Lies das nochmal nach.