Display aus Zuckerglas?

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Da wird dein Problem sein.

Selbst wenn du zum MM gehst bzgl. der Gewährleistung liegst du in der Beweislast. Du müsstest also dem Händler beweisen, dass das Gerät schon von Anfang an einen Mangel aufwies. Das ist, egal um was es geht meistens sehr schwierig.
(Des Weiteren gibt es auch in den ersten 6 Monaten [in denen der Händler die Beweislast hat] Einschränkungen der Beweislast)

Bezüglich Garantie: Diese kann der Hersteller weitestgehend selber bestimmen und einschränken. (Auch hier gibt es vom Gesetzgeber noch einige Einschränkungen)


Bei beiden "Möglichkeiten" wirst du großes Pech haben.

Von daher mein Rat: Lass es lieber sein. Entweder du zahlst die Reparaturkosten, oder die Kosten für den Kostenvoranschlag/Rücksendung des nicht-reparierten Geräts.
 
Wenn er aber innerhalb der ersten 6 Monate wäre, würde es Betrug sein. Er hat es ja selber verhunzt.
 
Deswegen auch dieser Satz.
DevMark schrieb:
(Des Weiteren gibt es auch in den ersten 6 Monaten [in denen der Händler die Beweislast hat] Einschränkungen der Beweislast)


Zitat BGB §476:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
 
amo66 schrieb:
Wenn er aber innerhalb der ersten 6 Monate wäre, würde es Betrug sein. Er hat es ja selber verhunzt.

Was würde Betrug sein?
 
Wenn du es auf Garantie oder Gewährleistung reparieren lässt. Es war beim Kauf nicht defekt, und der Defekt wurde von dir verschuldet. Also hat den Hersteller oder der Händler keine Pflichten dir gegenüber.
 
Und zwar nur dann, wenn ich behaupten würde, dass es ohne Fremdeinwirkung zerbrochen ist.
 
Die meisten Materialien, die hart, kratzfest und im Allgemeinen widerstandsfähig sind, sind auch spröde und brechen leicht. Das gilt für die Kaffeetasse aus Keramik genauso wie für Displaygläser.

Wenn ständig Calculatoren durch die Luft fliegen, sollte man ein Tablet mit Plastik-Display nehmen. Das verkratzt zwar, bricht aber nicht so schnell.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit der Android-Hilfe.de App
 
Die rechtliche Lage ist damit wohl geklärt. Es kann bestenfalls die private Haftpflichtversicherung des Taschenrechner-Werfers für den Schaden aufkommen. Garantie oder Gewährleistung vom N7 decken den Schaden nicht.

In Zukunft besser eine Android-App für (wissenschaftliche) Taschenrechner benutzen. Oder wenn das nicht reicht die nötige Berechnung selber programmieren. Das Nexus 7 dürfte einer der leistungsfähigsten programmierbaren mobilen Rechner sein, die es derzeit gibt, ein TI-89 ist ein Spielzeug dagegen.

Gesendet von meinem B1-A71 mit der Android-Hilfe.de App
 
Ich weiß nicht, was die Intention des Threaderstellers hier ist. Ob nun durch Eigen- oder Fremdverschulden hergerührt, es ist kein Garantie- oder Gewährleistungsfall. Da alles dazu gesagt wurde und wir keine Plattform für Betrugsversuche oder Vorschläge für letzteres hier gewähren, ist der Thread bis auf Weiteres geschlossen...
 
  • Danke
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