Gesamtnutzungsdauer / durchschnittliche Lebensdauer eines Nexus 6

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Gesamtnutzungsdauer/durchschnittliche Lebensdauer eines Nexus 6


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newhonor

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Hallo euch allen!

Aufgrund eines Rechtsstreits (Details erzähle ich vielleicht später) würde ich von euch gerne wissen, wie ihr die Gesamtnutzungsdauer bzw. die durchschnittliche Lebensdauer eines Nexus 6 (Kaufpreis 649€) einschätzen würdet. Mich würde es brennend interessieren, was eure (ehrliche) Meinung ist. Ich erstelle hierzu eine Umfrage, die euch auch einen Zeitraum auswählen lässt (zb. 4-6 Jahre). Bitte bleibt realistisch :)
Ihr könnt euch gerne einfach bei der Umfrage beteiligen oder auch zusätzlich eure Argumentation für die gewählte Dauer hier posten - ich würde mich riesig freuen! :)

Falls ihr nicht genau versteht was ich meine, wäre es vielleicht von Vorteil den unten angehängten Auszug eines Gerichtsurteils zu lesen. Das Gericht hat entschieden, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines Laptops (Preisklasse ca. 1400€, aber gleiches Urteil bei einem Gerät für 699€) bei 6 Jahren liegt.

Zu meiner Meinung:
Mit ähnlichen Argumenten nehme ich auch bei einem Nexus 6 eine Lebensdauer von ca. 6 Jahren, wenn nicht sogar mehr, an. Es mag sein, dass es eine Updateeinschränkung gibt und, dass die Geräte mobil sind. Aber die Geräte sind bei ordnungsgemäßer Nutzung zumindest im Privatbereich weiterhin nach 6 Jahren ohne sehr großen Einschränkungen nutzbar. Das sehe ich teilweise auch an meinem iPhone 4S, dass nun ca. 5,5 Jahre alt ist. Auch aus den aktuellen Gebrauchtspreisen eines zwei Jahre alten Nexus 6, zB bei eBay Kleinanzeigen, kann man durch eine Hochrechnung eine Dauer von ca. 6 Jahren ermitteln - ebenso bei einem iPhone 4S. Einen positiven Einfluss für die Ermittlung hinterlässt mir auch die Tatsache, dass es sich um ein Google Handy mit Stock Rom handelt.

Nun - was denkt ihr?
Ich hoffe auf eine große Beteiligung

Freundliche Grüße


Das Urteil:

Wie die Gesamtnutzungsdauer zu berechnen ist, ist in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt .

Entgegen der von der Beklagten - im Anschluss an einzelne amtsgerichtliche Urteile - vertretenen Ansicht kann bei der Berechnung nicht an die steuerrechtliche Abschreibungszeit angeknüpft werden. Denn wie oben ausgeführt ist i.V.m. der Berechnung der Nutzungsvorteile auf die tatsächliche Nutzungsdauer abzustellen. Maßgeblich ist deshalb die durchschnittliche Gesamtnutzungszeit eines Laptops. Diese ist nicht identisch mit dem rein finanzmathematischen Wert der Steuerbehörden von drei Jahren, sondern wesentlich höher.

23Bei der Bemessung der Gesamtnutzungsdauer ist grundsätzlich auf die durchschnittliche Lebensdauer eines Laptops abzustellen; maßgeblich ist die Zeit, in der es ohne erhebliche Reparaturen zweckentsprechend genutzt werden kann. Dieser Durchschnittswert ist sodann ggf. unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles zu modifizieren.

Das Gericht geht davon aus, dass ein Laptop in der Preisklasse des hier streitbefangenen Gerätes eine durchschnittliche Gesamtnutzungszeit von sechs Jahren hat.

Zwar lässt sich dies nicht wissenschaftlich genau bestimmen; doch ist das Gericht befugt und in der Lage die durchschnittliche Nutzungsdauer entsprechend § 287 Abs.2 ZPO zu schätzen.

Das Gericht geht dabei von folgenden Überlegungen aus: Unabhängig von dem Wert müssen die Geräte so konstruiert sein, dass sie mindestens vier Jahre lang halten. Denn schon die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt mindestens zwei Jahre. Will der Hersteller hier keinen finanziellen Verlust erleiden und kein unkalkulierbares Risiko eingehen, müssen selbst Billigstgeräte qualitativ so gut sein, dass sie mindestens die doppelte Zeit halten. Die Lebensdauer von vier Jahren ist mithin eine Mindestgröße.

Erfahrungsgemäß halten Computer und Laptops aber viel länger. Selbst die Beklagte geht bei einer Nutzung im Privatbereich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren aus. Laptops in der Preisklasse des hier streitbefangenen Gerätes halten jedoch problemlos sechs bis acht Jahre. Auch in der freien Wirtschaft und in der Justiz wird mit Computern gearbeitet, die weit über sechs Jahre alt sind und einwandfrei laufen. ... Im Internet werden unter e-bay Geräte zum Kauf angeboten, die acht Jahre und älter sind. Im Privatbereich ist deshalb durchaus eine Nutzungsdauer von acht Jahren möglich. Gleichwohl geht das Gericht bei Laptops von einer durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer von nur sechs Jahren aus. Denn sie sind transportabel und dadurch einer höheren Beanspruchung ausgesetzt als in Räumen fest installierte Computer. Insbesondere aber veralten im EDV-Bereich alle Geräte recht schnell. So kann nach sechs Jahren insbesondere die Verwendung neuer Software zunehmend problematisch und sogar gänzlich ausgeschlossen sein. Während dies im Privatbereich weniger stört, ist im Geschäftsbereich deshalb ggf. schon früher ein Austausch der Geräte erforderlich - wobei diese dann allerdings immer noch einen Verkehrswert haben.

28Man kann danach bei Laptops von einer Gebrauchsdauer von durchschnittlich sechs Jahren ausgehen. Das entspricht dem dreifachen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit und wird von Qualitätsgeräten im Preissegment des streitbefangenen Laptops problemlos erreicht.​
 

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