N5 Schock nach Reparatur

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tofffl schrieb:
Richtig. Oder man setzt dem Verkäufer direkt eine Frist zur Nacherfüllung, dann kann man auch schon nach dem ersten erfolglosen Versuch zurücktreten.

@ Manu:

Ich habe gerade mal nachgeschaut, das Wahlrecht hast du auch in Österreich. Verlange daher einfach ein neues Gerät, alternativ setze eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.

Ich hab das so verstanden dass Ditech die Nexen nur verkauft, aber nicht serviciert. Ich wollte auch gestern schon ein neues haben aber der MA meinte meine einzige Möglichkeit ist es es nochmal einzusenden. Wo hast du diese Info gefunden? wenn ich das schwarz auf weiss hätte dann könnte ich vielleicht die neue Reperatur abbrechen und mit direkt ein neues holen..?!
 
Manu7887 schrieb:
Ich hab das so verstanden dass Ditech die Nexen nur verkauft, aber nicht serviciert. Ich wollte auch gestern schon ein neues haben aber der MA meinte meine einzige Möglichkeit ist es es nochmal einzusenden. Wo hast du diese Info gefunden? wenn ich das schwarz auf weiss hätte dann könnte ich vielleicht die neue Reperatur abbrechen und mit direkt ein neues holen..?!

Du hast es ja bei Ditech gekauft, also sind die auch dein Ansprechpartner ist Sachen Gewährleistung. Ob Ditech es selbst repariert oder dafür weiterleitet, spielt dabei keine Rolle.

Das Wahlrecht steht in § 932 eures BGB:

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.


§ 932 ABGB (Allgemeines Brgerliches Gesetzbuch) - JUSLINE Österreich
 
Kurz Offtopic: Ich hatte eine Wandlung (bei MM in DE) mit einem Nexus 7 2013 durchgeführt.
Ich musste zwei Mal "reparieren" lassen, wobei stets das Display getauscht wurde.
Mängel waren dabei der bekannte Multitouch-Bug, ein für Sekunden einfrierendes System und Lichthöfe.

Ich hatte mich während der Reparatur, die bis zur Wandlung (Geld zurück) "nur" ca. drei Wochen dauerte, in die einschlägigen Paragraphen des BGB eingelesen.

Im BGB steht unter anderem, wie ihr schon weiter oben schreibt, dass man zwischen einer Reparatur und einer neuen Ware wählen kann. Es wird keine zeitliche Befristung genannt.

Wenn der Verkäufer nun sagt, dass ein Umtausch nur innerhalb der ersten Tage oder wie bei MM innerhalb der 14 Tage geht, ist dies doch rechtlich überhaupt nicht geregelt oder?

Könnte es sein, dass z.B. MM/DiTech diese besonderen Rückgaberegelungen in ihren AGBs regeln und man diese mit dem Kauf akzeptiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sieht übel aus. Genau diese Bilder mit der Schilderug 3 Wochen... würde ich Google melden. Geht gar nicht. Wenn das bei mir der Fall wäre... Uiuiui... Der Laden würde nicht mehr stehen, oder die Polizei wäre schon eingetroffen!
 
@abramotte

Was hat Google damit zu tun?

Ob es sich dabei um eine Sachbeschädigung handelt müsste man prüfen... :p
 
hurzpfurz schrieb:
Im BGB steht unter anderem, wie ihr schon weiter oben schreibt, dass man zwischen einer Reparatur und einer neuen Ware wählen kann. Es wird keine zeitliche Befristung genannt.

Wenn der Verkäufer nun sagt, dass ein Umtausch nur innerhalb der ersten Tage oder wie bei MM innerhalb der 14 Tage geht, ist dies doch rechtlich überhaupt nicht geregelt oder?

Könnte es sein, dass z.B. MM/DiTech diese besonderen Rückgaberegelungen in ihren AGBs regeln und man diese mit dem Kauf akzeptiert?

Die angesprochene Frist steht in § 323 BGB.

Der MediaMarkt hat bzw. hatte (weiß nicht ob das immer noch so ist) die Regelung, dass man Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann. Ging aber soweit ich weiß auch nur bei unbenutzter Ware und man hat auch nur einen Gutschein bekommen. Das alles war aber eine interne Regelung von Mediamarkt und hat mit der eigentlichen Sachmängelhaftung nichts zu tun.
 
Kurzes Update:
Die Hotline Nummer die Ditech mir gegeben hat ist eigentlich der technische Support von LG AUT.

Ich muss jetzt wohl eine Email an LG schicken.

Bin gespannt wie lange das dauert bis die sich melden.

Ich werde von Stelle zu Stelle weitergeschoben und komm mir grad ein bisschen verarscht vor.?!
 
Manu7887 schrieb:
Kurzes Update:
Die Hotline Nummer die Ditech mir gegeben hat ist eigentlich der technische Support von LG AUT.

Ich muss jetzt wohl eine Email an LG schicken.

Bin gespannt wie lange das dauert bis die sich melden.

Ich werde von Stelle zu Stelle weitergeschoben und komm mir grad ein bisschen verarscht vor.?!

Lies dir alle Abschnitte des zweiten links durch den ich gepostet hab. Da stehen alle deine Möglichkeiten (nach österreichischem! Recht) drinnen. Auch die Händlerpflichten (bzgl. DiTech)
 
  • Danke
Reaktionen: Manu7887
Drohung ist das Zauberwort!

Hat bei Apple und Samsung wunder bewirkt!

Gutscheine, Gutschriften oder sogar nen iPod gratis waren schon drin!

Von nix kommt nix!

Und in diesen Hotline scheiß Nummern immer Vorgesetzte verlangen!

Geht nicht gibts nicht.

LG die Hölle heiß machen. Wenn ich deine Bilder sehe... Da wird mir echt schlecht bei!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Vollanin
Ich finde es komisch, das DiTech das Nexus 5 nicht selber einschickt.
Warum musst du dich darum kümmern? :huh:
Ich bin auch aus Österreich, hab aber mein Nexus 5 aber übern Play Store bestellt, hoffentlich gibts da keine Probleme falls mein Handy mal kaputt sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Manu7887
Hallo,
nochmal, mach das was du ohnehin vorhast, es gibt rein rechtlich vermutlich gar keinen anderen Weg als den über den Hersteller.
Richtig ist, dass DiTech im Fall nichts anderes macht als die Geräte zu LG Wien zu schicken, von dort geht es zu MobileTouch, etwas seltsam aber das ist nunmal der Weg.
LG macht in AUT drei Werktage(!) Umtausch, das ist meiner Ansicht unhaltbar.
Ich bin aber sicher das ganze geht gut aus ;).

Gesendet von meinem XT1032 mit der Android-Hilfe.de App
 
Flash01 schrieb:
Ich finde es komisch, das DiTech das Nexus 5 nicht selber einschickt.
Warum musst du dich darum kümmern? :huh:
Ich bin auch aus Österreich, hab aber mein Nexus 5 aber übern Play Store bestellt, hoffentlich gibts da keine Probleme falls mein Handy mal kaputt sein sollte.


Wie hast du das gemacht? über ein deutsches Postfach? ich komme nicht mal zum play store
 
@Flash01
Das könnte unter Umständen dumm laufen; mein Gerät ist eines der ersten Charche in AUT, und da ist die Sache recht ähnlich gelagert; diese Geräte sind Importgeräte, laut LG vom deutschen Playstore, also mit deutscher Seriennummer.
Wie das jetzt speziell in deinem Fall aussehen würde, weiss ich nicht genau, bei meinem Gerät könnte eine etwaige Repetatur unter Umständen über einen deutschen Support erfolgen. Für mich als DiTech Kunden ändert sich erstmal nichts, bis auf dass das Gerät vermutlich länger unterwegs wäre.
Das ganze kann, muss aber nicht so ablaufen. Wäre sehr interessant wie das bei dir aussehen würde.

Gesendet von meinem XT1032 mit der Android-Hilfe.de App
 
Zuletzt bearbeitet:
What the f*** das sieht ja aus als ob jemand mit einem Stein darauf eingeschlagen hätte bis der Deckel abgesprungen ist. Wenn man mir das so in die Hand gedrückt hätte wäre mein erster Gedanke "Achtung Kamera" gewesen.

Dass der Mitarbeiter es überhaupt so raus gegeben hat.
 
Einfach nur Krass... wenn mir solche Murkser unterkämen würden Köpfe rollen. DAS darf einfach nicht sein!

Hoffentlich geht das bei dir noch gut aus... Falls nicht mach etwas negative Werbung für DiTech, dann tauschen die bei dir anstandslos um und du hast ein neues Gerät. :p
 
@TE: Ich wünsche dir viel Erfolg das es noch im guten für dich und dein N5 endet, mit wenig Wartezeit.
 
tofffl schrieb:
Du hast es ja bei Ditech gekauft, also sind die auch dein Ansprechpartner ist Sachen Gewährleistung. Ob Ditech es selbst repariert oder dafür weiterleitet, spielt dabei keine Rolle.

und genau das hat Di-Tech, laut Ausgangspost ja auch angeboten - das N5 2 Mal zur Nachbesserung zu Di-Tech bringen und dann das Geld zurück bekommen oder Gutschein für ein Neues.

Der Hinweis, dass man sich viell. selbst bei LG direkt meldet, mit Sachverhalt und Fotos, war wahrscheinlich nur ein gut gemeinter Rat/Tipp, weil eben DiTech nicht schneller agieren kann (und eben die 2 Nachbesserungsversuche hat).
 
Manu7887 schrieb:
Wie hast du das gemacht? über ein deutsches Postfach? ich komme nicht mal zum play store

Hallo! Ich hab einen deutschen Play Store und ein deutsches Postfach, welches mir alle gekauften Geräte direkt nach Hause weiterleitet.
Hat bis jetzt immer ohne Probleme funktioniert.

Der ursprüngliche Beitrag von 07:23 Uhr wurde um 07:25 Uhr ergänzt:

Patman75 schrieb:
@Flash01
Das könnte unter Umständen dumm laufen; mein Gerät ist eines der ersten Charche in AUT, und da ist die Sache recht ähnlich gelagert; diese Geräte sind Importgeräte, laut LG vom deutschen Playstore, also mit deutscher Seriennummer.
Wie das jetzt speziell in deinem Fall aussehen würde, weiss ich nicht genau, bei meinem Gerät könnte eine etwaige Repetatur unter Umständen über einen deutschen Support erfolgen. Für mich als DiTech Kunden ändert sich erstmal nichts, bis auf dass das Gerät vermutlich länger unterwegs wäre.
Das ganze kann, muss aber nicht so ablaufen. Wäre sehr interessant wie das bei dir aussehen würde.

Hey! Ich denke ich würde beim Einschicken einfach meine Deutsche Postadresse als Absender auf das Packet schreiben. Sollte dann normalerweise kein Problem darstellen.
 
  • Danke
Reaktionen: Patman75
Sollte schon so gehen wie beschrieben.. :)

In DE wirds ja 1:1 getauscht an der Haustüre..
 

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