Garantiedauer des fest verbauten Akkus

Threat hat etliche Posts und etliche Meinungen. Persönlich würde ich mich freuen, wenn MadMurdoc Recht haben sollte. Ist denn niemand da, der das definitiv weiß?
 
wohak schrieb:
Threat hat etliche Posts und etliche Meinungen. Persönlich würde ich mich freuen, wenn MadMurdoc Recht haben sollte. Ist denn niemand da, der das definitiv weiß?

Ich denke, die Garantiebedingung von LG ist eindeutig, was Akkus angeht.
 
Juristisch eindeutig hat der Akku nur 6 Monate Garantie.
Da gibt es nicht einen deut Zweifel dran.

Trotzdem gäbe es Chancen, über die Gewährleistung innerhalb von zwei Jahren einen defekten Akku zu reklamieren, weil dieser fest verbaut ist.

Allerdings bin ich mir bezüglich der Gewährleistungspflicht bei Geräten aus dem Playstore nicht so sicher.
Ich hatte einen Defekt bei meinem N4 und hab deswegen mit dem Support kommuniziert.
Mein Gerät wurde auch anstandslos über die Garantie ausgetauscht.

Allerdings hab ich in der Korrespondenz auch mal angegeben, dass ich mich ja an Google wende und daher eigentlich die Gewährleistung in Anspruch nehme.
Als Antwort kam nur, dass Google keine Gewährleistung anbietet und das alles über die Garantie des Herstellers zu gehen hat. Da ich keine Lust auf Diskussionen hatte, habe ich es dabei belassen.

Der Punkt ist jetzt, dass Google damit vielleicht Recht hatte.
Denn wenn man das gerät über den Playstore kauft, dann hat man einen Vertrag mit Google Commerce Ltd in Dublin.
Und da bin ich mir nicht so sicher, ob die deutschen Gesetze bezüglich Gewährleistung tatsächlich gelten.

Es kann also sein, dass wir nur Anspruch auf die Garantie haben und die ist nun mal frei vom Hersteller gestaltbar. Wenn der Hersteller wie hier dem Akku nur 6 Monate Garantie zuschreibt, dann ist das so und nicht anzufechten.

Edit:
Hab noch mal im Store nachgeschaut und lese dort:
"Im Falle von Mängeln stehen Ihnen gegenüber Google als Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. "
Sieht also so aus, als ob auch hier die Gewährleistungsfrist gilt.
Dennoch bin ich mir etwas unsicher, weil dort nicht steht, um welche Gewährleistungsrechte es sich handelt. Können ja auch die aus Irland sein, die eventuell schlechter als unsere sind.
Müsste da mal weiter recherchieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Punkt6 der Garantiebedingungen: Die in dem jeweiligen Land geltenden Verbraucherrechte [...] werden neben allen möglicherweise weiter bestehenden Rechten von dieser Garantie nicht berührt.

Heißt soviel wie: die in Deutschland gültigen Regeln zu Gewährleistung kann Google nicht aushebeln nur weil sie von Irland aus handeln.
 
Das steht in den Garantiebedingungen, die aber nichts mit Google, den deutschen Gesetzen oder den Gesetzen Irlands zu tun haben.

Sollte es vom Gesetz her Möglich sein, dass bei einem Kauf in einem ausländischen Shop nur die Gesetze des jeweiligen Verkäuferlandes gelten, dann kann das kein Hersteller mit seinen Garantiebedingungen aushebeln.

Ich vermute, die Gewährleistung gilt auch für irlandische Shops, allein schon, weil Irland auch in der EU ist. Aber ich weiß es nicht genau und würde dafür auch nicht meine Hand ins Feuer legen.

Kann ja kaum sein, dass irgendein Unternehmer aus dem Ausland mit ganz anderen Regeln die deutschen Gesetze einhalten muss, nur, weil zufällig auch jemand aus Deutschland bei ihm bestellt.
Bzw., vielleicht muss dieses Unternehmen das doch, kann aber nicht belangt werden, weil es nicht vor deutsche Gerichte gezerrt werden kann, wenn man das Recht durchsetzen will.

Edit:
Der Passus in der Garantie bezieht sich auf das jeweilige Land. Jetzt ist die Frage, welches Land gemeint ist. Das des Käufers oder das des Verkäufers?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

da es hier ohnehin nur noch um die Garantieleistung beim Akku geht, passe ich den Threadtitel entsprechend an. Bitte künftig darauf achten, dass in einem Thread nur ein Thema besprochen wird und keine persönlichen Sammelthreads erstellt werden.

Viele Grüße
Handymeister
 
  • Danke
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laborskript schrieb:
Kann ja kaum sein, dass irgendein Unternehmer aus dem Ausland mit ganz anderen Regeln die deutschen Gesetze einhalten muss, nur, weil zufällig auch jemand aus Deutschland bei ihm bestellt.
Bzw., vielleicht muss dieses Unternehmen das doch, kann aber nicht belangt werden, weil es nicht vor deutsche Gerichte gezerrt werden kann, wenn man das Recht durchsetzen will.

Die Lösung liegt in der Rom-I-VO:

Artikel 6
Verbraucherverträge

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer

a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b) eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet

und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Es gilt also in unserem Fall das deutsche Gewährleistungsrecht.
 
  • Danke
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Ja, ich persönlich würde (1) b) auch so deuten wie du. Der Store hat sich ja, gerade beim N4-Verkauf, eindeutig auf Deutschland ausgerichtet.

Wäre schön, wenn wir Recht haben und der Google-Support mir Mist geschrieben hat. :smile:
 
laborskript schrieb:
Ja, ich persönlich würde (1) b) auch so deuten wie du. Der Store hat sich ja, gerade beim N4-Verkauf, eindeutig auf Deutschland ausgerichtet.

Wäre schön, wenn wir Recht haben und der Google-Support mir Mist geschrieben hat. :smile:

Da wurde dir definitiv Mist erzählt. Der gesamte Store ist auf Deutschland ausgerichtet, was die Rechtsprechung u.a. schon an der Sprache ausmacht.
 
laborskript schrieb:
Wäre schön, wenn wir Recht haben und der Google-Support mir Mist geschrieben hat. :smile:

Auch dann sind Recht haben und Recht bekommen leider immer noch zwei paar Schuhe ;)
 
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Handymeister schrieb:
Auch dann sind Recht haben und Recht bekommen leider immer noch zwei paar Schuhe ;)

Richtig, aber bei solchen "einfachen" und "eindeutigen" Fällen sollte beides kein Problem sein.
 
Ein Händler/Hersteller der eindeutig auf dem deutschen Markt tätig ist kann sich ja nicht aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht rauswinden in dem er einfach den Standort des Shops jenseits der Grenzen verlegt. Wenn das so einfach wäre, gäbe es keinen einzigen Internetshop auf europäischem Boden.
Gerade bei den Nexus Geräten ist es ja jetzt noch nicht möglich aus allen europäischen Ländern zu bestellen, was ja nur ein Beweis dafür ist dass der deutsche Playstore auch nur für Deutschland gedacht ist.
 
@Handymeister
Wenn es EU-Recht ist, was ja nun so zu sein scheint, dann ist das mit dem Recht bekommen auch nicht mehr so schwer. ;-)
 
Nun, der Klageweg steht natürlich jedem frei. Ob es sich lohnt, weiß ich nicht ;) Denn Aufwand, Ärger und Zeit sind dabei schwer zu kalkulieren. Aber das sollte hier jetzt nicht zur Rechtsberatung verkommen, denn das dürfen wir nicht!
 
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Klagen wird man nicht müssen.
Google weiß ja besser als wir, dass sie sich an deutsche Gesetze halten müssen.
Und werden das dann auch tun. Ganz ohne Klage.

Der Support bei mir war wahrscheinlich einfach falsch informiert.
 
laborskript schrieb:
Klagen wird man nicht müssen.
Google weiß ja besser als wir, dass sie sich an deutsche Gesetze halten müssen.
Und werden das dann auch tun. Ganz ohne Klage.

Der Support bei mir war wahrscheinlich einfach falsch informiert.

Ich weiß der Thread ist alt. Aber dazu will ich trotzdem noch eine Anmerkung machen. Ich bin etwas juristisch vorgebildet, aber bin kein Jurist, deshalb ist dass auch nur meine Meinung zu den Gesetzen. a) Klar gilt die Gewährleistung. Ob diese auch für den Akku gilt, weiß ich nicht, das könnte als Verschleißteil gelten. b) Selbst wenn die Gewährleistung 24 Monate für den Akku gilt, heißt dass nicht dass der Verkäufer (in dem Fall Google) in jedem Fall für einen defekten gewähren, also kostenlos ersetzen muss. Denn die Gewährleistung gilt nur wenn das Produkt von Anfang an einen Mangel hat. Wenn man aber davon ausgehen kann dass ein Akku bei regelmäßiger nutzen nach 1 Jahr oder so deutlich nachlässt, dann hat man einfach Pecht gehabt und hat kein Recht auf Gewährleistung. Generell liegt die Beweislast nach 6 Monaten beim Verbraucher (Käufer). Letztlich kann man nur hoffen dass Google darauf einsteigt. Wenn nicht kann man klagen, wobei ich die Chancen beim Akku nicht sehr hoch sehe. Und dass dann bei einem Restwert des Phones von sagen wir mal 250 Euro oder so..
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Akku der fest verbaut ist, diskutiert dir kein Hersteller. Und nen guter Akku hält locker seine 2 Jahre... habe ich schon bei genug Geräten erlebt (angefangen beim iPod...)... noch 2-3 Generationen der Geräte und man diskutiert darüber eh nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dodger schrieb:
Beim Akku der fest verbaut ist, diskutiert dir kein Hersteller.
Der Hersteller wird auch nicht disktutieren. Der verweist auf die Garantiebedingungen und ihnen den steht: Akku 6 Monate Garantie oder auch der Akku ist von der Garantie ausgenommen. Die Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer und der ist nur in seltenen Fällen auch der Hersteller... Und der Verkäufer wird sagen: Leck mich, Akku kapput machen und dann melden? Nix da, beweise erst mal dass es von Anfang an einen defekt hatte...
 
Ein Akku in der Grösse kostet keine 15Euro, sondern etwas mehr. DU bist nicht der Massstab. Das mit dem Akku is ein Totschlagsargument. Und wenn du dann die Leute fragst, wie oft sie Akkus nachgekauft haben, kommt selten ne passende Antwort...

Wenn sich Leute nen 200 Euro-Handy kaufen und dann nach 2 Jahren 40 Euro für nen Akku hinlegen müssen, dann tendiert es 99%ig zum Neukauf :D
 
MadMurdoc schrieb:
Die Garantie auf auf dem Gerät sind 2 Jahre. Der Akku ist fest "verbaut" und somit hast du genauso lange Garantie auf diesen.

Google bietet glaub selbst nur 1 Jahr Garantie! Oder?!
 

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