Garantie, Gewährleistung mit und ohne Root

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S

Swooshy

Fortgeschrittenes Mitglied
32
Habe gerade für 350 Euro ein nexus 4 8GB von einer anderen Privatperson gekauft.

Die REchnung vom Playstore läuft allerdings auf diese Person.

Kann mir jmd. sagen, was in einem Garantiefall passieren würde`?

Schickt mir Google schon das Austauschhandy zu oder?

Oder kann man die Besitzerdaten im Nachhinein ändern?

Wäre sehr Hilfreich wenn mir jmd. helfen könnte.

Ich habe in der Suche leider kein passendes anderes Ergebnis gefunden.

Mit meinem Handy dauert die Suche zudem SUper lang.
 
  • Danke
Reaktionen: derPälzer
also in den meisten fällen gilt sowohl garantie als auch gewährleistung nur für den erst-käufer. der hersteller übernimmt in der regel keine garantie gegenüber einer zweiten person. deshalb sind auch die ganzen angebote bei ebay, mit restgarantie und personalisierter rechnung, auch einfach nur totale verarsche. gesetzlich herrsch die gewährleistungspflicht nur für gewerbliche händler. sie gilt aber auch nur für diese beiden parteien. im privatverkauf kann auf die gewährleistungsansprüche verzichtet werden, wenn der käufer dem zustimmt. die garantie ist sowieso nur herstellerbezogen und hier kann der hersteller selbst bestimmen ob die garantie nur gegenüber dem ersten käufer oder auch gegenüber dem zweiten gilt. in der regel gilt die garantie aber nur gegenüber dem ersten. auf der lg-homepage habe ich leider dazu nichts gefunden.

im falle des falles könnte es also sein, dass du schlechte karten hast, genauso wie die personen die gebrauchte produkte, mit "restgarantie" bei ebay kaufen.

ABER: auf der homepage von google findet sich eine kleinigkeit die du ausprobieren könntest. hier gibt es folgenden informationen: https://play.google.com/intl/de_de/about/device-terms.html

"
Weiterverkauf und Geschenke

Sie dürfen Geräte nur für Ihren persönlichen Gebrauch kaufen. Der gewerbliche Weiterverkauf von Geräten ist nicht gestattet. Sie dürfen Geräte jedoch verschenken. Die beschenkten Personen müssen möglicherweise ein Google Wallet-Konto erstellen und verwalten, um Google-Support zu erhalten. Diese Bedingungen gelten auch für beschenkte Personen, sofern diese die Bedingungen akzeptiert haben"

ich weiß jetzt nicht wie es bei google ist. bei amazons kindle war es so, dass man beim kauf entscheiden muss ob es ein geschenk ist oder nicht. vllt besteht ja bei google nachträglich die möglichkeit es als geschenk zu deklarieren. wenn dies nicht automatisch geht, dann schreib den support an und lüge diese an, dass du das ding geschenkt bekommen hast aber der schenkende dies aus versehen ursprünglich nicht als geschenk deklariert hat. ich denke aber, dass die besitzerdaten nur der verkäufer ändern lassen kann. du solltest dich also mit deinem verkäufer auseinandersetzen
 
alles klar , danke dir
 
Man muss zwischen Gewährleistung und Garantier unterscheiden.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese Leistung kann er frei definieren. Es bietet sich an, die Garantiebestimmungen zu lesen.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie darf zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate hat es der Verbraucher besonders einfach.

Für mehr Infos bietet es sich an, das ganze nachzulesen, z.B. bei Wikipedia oder ähnlichem.


Das Thema hatten wir hier im Board aber auch schon das ein oder andere mal :)
 
scanixone bitte lösche deinen post bitte einfach, denn er ist falsch!!!

bei der gewährleistung gibt es immernoch und das beweislastprinzip. in den ersten 6 monaten liegt die beweislast beim verkäufer und in den nachfolgenden 18 beim käufer.

des weiteren gilt die gewährleistung gegenüber dem verkäufer (gewerblich) und die garantie ist eine leistung, die der hersteller gewährt. ich hab jetzt keine lust das ganze nochmal aufzurollen, also bitte bemüht euch mal um google und kuckt euch mal genauer die angegebenen gesetze und deren auslegung an. gewährleistung vs garantie ist nicht teil dieses threads oder dieses forums.
 
@jehaa
zitat
also in den meisten fällen gilt sowohl garantie als auch gewährleistung nur für den erst-käufer. der hersteller übernimmt in der regel keine garantie gegenüber einer zweiten person. deshalb sind auch die ganzen angebote bei ebay, mit restgarantie und personalisierter rechnung, auch einfach nur totale verarsche. gesetzlich herrsch die gewährleistungspflicht nur für gewerbliche händler. sie gilt aber auch nur für diese beiden parteien. im privatverkauf kann auf die gewährleistungsansprüche verzichtet werden, wenn der käufer dem zustimmt. die garantie ist sowieso nur herstellerbezogen und hier kann der hersteller selbst bestimmen ob die garantie nur gegenüber dem ersten käufer oder auch gegenüber dem zweiten gilt. in der regel gilt die garantie aber nur gegenüber dem ersten. auf der lg-homepage habe ich leider dazu nichts gefunden.

im falle des falles könnte es also sein, dass du schlechte karten hast, genauso wie die personen die gebrauchte produkte, mit "restgarantie" bei ebay kaufen.
------------------


das ist totaler quatsch und unwahr.

die sache mit dem amazon kindle:
entscheidung ob geschenk oder nicht, hat nur was mit dem personalisieren zu tun - ob der kindle gleich bei kauf auf das amazon konto aktiviert ist und sonst nichts. bei einem werksreset ist er wieder jungfräulich.
 
@dshkyra: was ist quatsch und unwahr? bitte erläutere doch deine aussage und gib auch quellen an. ich hab nur von meinen erfahrungen beim kindle gesprochen aber auch entsprechende quelle bezüglich geschenk und google play store angegeben.
ich habe lg's agbs nicht gefunden, allerdings kenne ich andere agbs, die so beschrieben sind, dass die garantie nur gegenüber dem ersten käufer gilt. auch googles agbs interpretiere ich genau so. was gewährleistung angeht, so ist der gesetzestext so zu interpretieren, dass die gewährleistung im allgemeinen nur gegenüber dem erstmalingen käufer gilt. hierzu auch: Gewährleistung bei Weiterverkauf Kaufrecht
 
Auflösung....

Hab heute die Playstore hotline angerufen.die garantie ist jederzeit übertragbar.
man muss lediglich die ursprüngliche sendungsnummer übermitteln.
 
  • Danke
Reaktionen: zoggermaster, nonick, John_Dorian und eine weitere Person
sehr schön :)
 
Die Gewährleistung bleibt im Übrigen auch bei Privatverkäufen grundsätzlich erhalten. Der Händler gewährleistet für die Sache. Diese Gewährleistung kann nicht einfach umgangen werden weil man es hinschreibt. Es ist etwas komplizierter. Wenn die Sache als neu verkauft wird kann man schon auf die Gewährleistung gegenüber dem Händler (Verkäufer) pochen. Aber bei Verkäufen von Privat zu Privat liegt die Beweispflicht immer beim Käufer. Das man bei gebrauchten Artikel nicht mehr die mangelfreie Sache gewährleisten kann ist ja logisch. Aber bei neuen Sachen kann man es schon. Irgendwelche (angeblichen) EU-Gesetze die immer zitiert werden bei Ebay etc. sind gegenstandslos. Es herrscht deutsches Recht.
Kann man im Übrigen auch nachlesen bei Onkel Google.
 
Ich habe zwei Mängel am Nexus 4.

Einmal der Akku. Egal ob das softwareseitig ist oder nicht, ich komme nicht über ein tag. Maximale display an Zeit ist 2 1/2 Stunden. Nicht akzeptabel, vor allem da andere mehr als 4h schaffen.

Und der zweite ist, dass man das Gehäuse unten (zwischen Schrauben und USB Anschluss) ein wenig eindrücken kann.

Das wäre ja ein Garantiegrund?
Ich denke, ich rufe Google morgen mal an. Bin auch Zweitbesitzer. Hoffe die machen da kein Stress.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2
 
Hallo!

Ich habe das Handy auch von jemandem abgekauft und es hat auch einen Defekt.

Habe bei Google angerufen zwecks Austausch und so Problemlos ist das nicht. Der Erstbesitzer muss zuerst schriftlich oder telefonisch zustimmen das die daten von dem Handy auf mich übertragen werden dürfen.
Aber wenn das passiert ist, schicken die dir ganz normal ein Austauschgerät zu. Dauert aber halt alles etwas länger wie normal. Ich warte auch immer noch auf die Bearbeitung..

Aber die Leute vom Service sind sehr nett bei Google :biggrin:
 
Okay danke.

Hat eigentlich schon jemand ein Austausch-Nexus bekommen?

Ich mein, die sind ja momentan alle vergriffen?!
 
Ich bin da momentan mit mehreren Leuten in Kontakt, und wir haben trotz mehrmaliger Versprechen alle noch immer kein Austausch Gerät. Meins soll morgen eintreffen, ich rechne aber für die komplette Woche nicht damit.

Was Google sich da erlaubt ist ein absoluter Witz.
 
Wenn es morgen eintreffen soll, musst du ja schon eine Sendungsnummer haben?

Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2
 
Ich bin gerade so von Google angepisst!

Bin ja Zweitbesitzer des N4. Hab dann bei Google angerufen und gesagt, dass ich gerne die Garantie in Anspruch nehmen möchte. Hab auch alles angegeben. Naja, am Ende kam raus, dass er nix machen kann und ich mich an LG wenden oder das über den Erstbesitzer abwickeln soll. Pff.

Bei euch hats doch auch geklappt? (beim TE)
Bei LG ist das Problem, dass man kein Ersatzgerät bekommt.
 
Dann musst du auf die Gewährleistungspflicht pochen. Denn da kann Google nicht auf LG verweisen. Denn Google ist der Händler und muss für die mangelfreie Sachen gerade stehen.
Wenn du auf die Garantie pochst dann ist natürlich LG der Ansprechpartner, so wie es auch Google gesagt hat.
 
Hab das jetzt so gemacht, dass ein Ersatzgerät dem Erstbenitzer zugesandt wird und er mir das dann zuschickt. Währenddessen schicke ich ihm meins zu, damit er es dann an Google schicken kann ...
 
Also nachdem mir zunächst 3-5 Tage zugesichert wurde hat der letzte Anruf bei der Hotline ergeben, dass das Austauschgerät erst kommt wenn die N4 wieder lieferbar sind ...
 
Stimmt, das ergeht mehreren im "Bestellzeit"-Thread auch so. Also lass dir erst das Austauschgerät zusenden.
 

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