SmoothO
Fortgeschrittenes Mitglied
- 18
PREESTYLE schrieb:Falls ich auch noch meinen Senf dazu geben darf.
Normalerweise muss der Erstkäufer das Gerät abtreten.
Dies geschieht mit einem selbst aufgesetzten Abtretungsschreiben, anschließend hat der Zweitkäufer den vollen Garantieanspruch :
1. Innerhalb der ersten 6 Monate -> Beweislast beim Verkäufer. Es wird unterstellt, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorgelegen hat.
2. Vom 7-24. Monat Beweislast beim Käufer
Die ersten 6 Monate sind die entscheidenden, ich würde nie länger als 6 Monate warten um einen Garantiefall zu melden
Vorsicht!
Hier wird wiedermal die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt (das wird leider immer wieder falsch verstanden)!
Deine beiden aufgeführten Punkte 1 und 2 beziehen sich ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene und geregelte Gewährleistung, haben aber gar nichts mit der vom Hersteller freiwillig angebotenen Garantie zu tun. Diese unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben und kann vom Hersteller sowohl im Zeitraum als auch im Umfang vollständig frei definiert werden, ist dann aber selbstverständlich auch bindend.
Muss das nur mal loswerden, weil das immer wieder falsch verstanden wird.