Garantie, Gewährleistung mit und ohne Root

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PREESTYLE schrieb:
Falls ich auch noch meinen Senf dazu geben darf.

Normalerweise muss der Erstkäufer das Gerät abtreten.

Dies geschieht mit einem selbst aufgesetzten Abtretungsschreiben, anschließend hat der Zweitkäufer den vollen Garantieanspruch :

1. Innerhalb der ersten 6 Monate -> Beweislast beim Verkäufer. Es wird unterstellt, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorgelegen hat.

2. Vom 7-24. Monat Beweislast beim Käufer

Die ersten 6 Monate sind die entscheidenden, ich würde nie länger als 6 Monate warten um einen Garantiefall zu melden

Vorsicht!

Hier wird wiedermal die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt (das wird leider immer wieder falsch verstanden)!

Deine beiden aufgeführten Punkte 1 und 2 beziehen sich ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene und geregelte Gewährleistung, haben aber gar nichts mit der vom Hersteller freiwillig angebotenen Garantie zu tun. Diese unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben und kann vom Hersteller sowohl im Zeitraum als auch im Umfang vollständig frei definiert werden, ist dann aber selbstverständlich auch bindend.

Muss das nur mal loswerden, weil das immer wieder falsch verstanden wird.
 
Hallo zusammen,

da ja momentan recht viele N4 bei Ebay oder auch bei Ebay Kleinanzeigen verkauft werden, stell ich mir die Frage, wie eine eventuelle Garantieabwicklung mit Google läuft wenn die Rechnung auf einen anderen User ausgestellt ist.

Ich habe jetzt schon irgendwo gelesen, dass man eine Abtrittserklärung von dem Verkäufer haben muss und Google die Garantieansprüche sonst nicht anerkennt!??

Gruß,

Markus
 
Hallo,

bitte künftig erst suchen, statt gleich einen neuen Thread zu eröffnen. Ich habe die Threads nun zusammengeführt.

Viele Grüße
Handymeister
 
Conbey schrieb:
Hallo zusammen,

da ja momentan recht viele N4 bei Ebay oder auch bei Ebay Kleinanzeigen verkauft werden, stell ich mir die Frage, wie eine eventuelle Garantieabwicklung mit Google läuft wenn die Rechnung auf einen anderen User ausgestellt ist.

Ich habe jetzt schon irgendwo gelesen, dass man eine Abtrittserklärung von dem Verkäufer haben muss und Google die Garantieansprüche sonst nicht anerkennt!??

Gruß,

Markus

Ja,soll so funktionieren!
Warte allerdings schon seit dem 11.12.12 auf die Umschreibung und nix passiert!
 
Bei Google, oder von deinem Verkäufer?
 
Hallo

Der ursprüngliche Beitrag von 21:26 Uhr wurde um 21:36 Uhr ergänzt:

[/COLOR]Habe nach meinem Kauf auf mich umschreiben lassen. Du brauchst vom Verkäufer eine Vollmacht. Danach fordert Google ihn auf nochmals alles per email zu bestätigen. Da nach habe ich eine email bekommen das das gerät mit der Seriennummer blablabla auf mich umgeschrieben wurde. Ohne Vollmacht gehts nicht


Original Email

Am 06.12.2012 09:51 schrieb <googleplay-support@google.com>:
Sehr geehrter Herr ......,

ich habe eine Antwort von unseren Spezialistenteam bekommen. Die Kollegen haben Sie nun als Eigentümer des Gerätes mit der Seriennummer 000................ Sollten Sie Fragen wegen Garantie oder Reparaturen haben, können Sie sich jeder Zeit an uns wenden.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas
Ihr Google Play-Team


Google Ireland Ltd, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Angemeldet in Dublin, Irland
Registernummer: 368047"
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lange hat man eigentlich das Recht auf ein Tauschgerät?
 
Jaffi schrieb:
Wie lange hat man eigentlich das Recht auf ein Tauschgerät?

In Bezug auf was? Dass dein Gerät defekt ist? So gesehen hast du erst einmal kein Recht auf ein Austauschgerät. Du hast das Recht auf ein funktionierendes Gerät. Ob das mit einer Reparatur oder Austausch passiert ist erst einmal Sache des Händers, außer er ist Fachhändler mit eigener Reparatur. Wenn das so ist kannst du sagen: "Reparieren" oder "neues Gerät". Wenn der Händler jedoch nicht selbst reparieren kann (z.B. Media Markt, Amazon, Google etc.) dürfen die das Gerät zur Mängelfeststellung einsenden, außer der Fehler ist offensichtlich.
Meistens wird aber aus Kulanzgründen gleich das Gerät getauscht.
 
Naja, im Moment tauscht google die Geräte ja anstandslos! Das tun die doch bestimmt nur für einen kurzen Zeitraum ab Kauf?
 
Na die ersten 6 Monate wirst du wohl keine Probleme haben...
 
ChrilleWhite schrieb:
In Bezug auf was? Dass dein Gerät defekt ist? So gesehen hast du erst einmal kein Recht auf ein Austauschgerät. Du hast das Recht auf ein funktionierendes Gerät. Ob das mit einer Reparatur oder Austausch passiert ist erst einmal Sache des Händers, außer er ist Fachhändler mit eigener Reparatur. Wenn das so ist kannst du sagen: "Reparieren" oder "neues Gerät". Wenn der Händler jedoch nicht selbst reparieren kann (z.B. Media Markt, Amazon, Google etc.) dürfen die das Gerät zur Mängelfeststellung einsenden, außer der Fehler ist offensichtlich.
Meistens wird aber aus Kulanzgründen gleich das Gerät getauscht.

Hier muss ich schon wieder einschreiten. Ich wäre auch wirklich dafür einen globalen Sticky rund um das Thema Garantie, Gewährleistung und Co zu erstellen, da diese Fragen in den meisten Unterforen immer wieder auftauchen und vor Allem auch immer wieder falsch oder unzureichend beantwortet werden, weil jeder nur seine Meinung schreibt und die wenigsten wirklich Ahnung von der Materie haben...

Zum Recht auf ein Ersatzgerät:

Grundsätzlich wird auch hier wieder zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden, eine einzige pauschale Antwort ist daher nicht möglich.

Im Garantiefall (das Gerät erleidet einen Defekt während der vom Hersteller gewährten Garantiedauer, der nicht seit Kauf bestand):
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, hat dieser hier auch die freie Wahl wie zu verfahren ist. Er kann also entscheiden, ob das Gerät getauscht oder repariert wird.

Im Gewährleistungsfall (das Gerät ist schon beim Kauf mängelbehaftet oder weist Mängel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist auf, die schon beim Kauf im Keim angelegt waren (nennt sich so)):
Hier hat zunächst der Käufer die Wahl, ob er sein Gerät reparieren oder tauschen lassen möchte. Ausnahmen gibt es aber, z.B. wenn es dem Händler unzumutbar ist, ein Austauschgerät mit angemessenem Aufwand zu liefern. (Beispiel: Kunde A kauft ein Gerät, verschenkt es aber erst ein Jahr später original verpackt an Verwandschaft. Das bis dahin ungenutzte Gerät weist einen Defekt auf und es tritt der Gewährleistungsfall ein. Möglicherweise ist das Gerät mittlerweile nicht mehr auf dem Markt zu kaufen. Hier darf der Händler nun auch eine Reparatur oder ein gleichwertiges Ersatzgerät vorschlagen)


Ist wiedermal länger geworden als geplant, allerdings ist die ganze Materie auch nicht so stupide, wie die meisten Antworten in Foren glauben lassen...
 
  • Danke
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So einfach ist es nicht! Ich bin in meinem Post nur von der Gewährleistung ausgegangen. Das mit der freien Wahl des Käufers stimmt nur bedingt, da erst ein Mangel festgestellt werden muss, wenn er nicht offensichtlich ist. Dazu kann der Händler es zur Fachwerkstatt (eigene oder Hersteller, ect.) schicken. Somit hast du erst einmal keinen automatischen Anspruch auf ein neues Gerät. Vielleicht sollte man auch mal mit Anwälten reden und nicht nur Artikel aus dem Internet stupide kopieren!

Edit: Ich schreibe das deswegen weil Google wohl kein Fachhändler/Fachwerkstatt ist. Deswegen kann es sein, dass Google sich das Recht vorbehält das Gerät von eben solch einer Fachwerkstatt prüfen zu lassen. Wenn Google allerdings einfach das Gerät tauscht, dann entweder weil der Mangel offensichtlich ist oder weil sie halt kulant sind.

Edit:
SmoothO schrieb:
... vor Allem auch immer wieder falsch oder unzureichend beantwortet werden, weil jeder nur seine Meinung schreibt und die wenigsten wirklich Ahnung von der Materie haben...
Nur gut das du vom Fach bist...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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ChrilleWhite schrieb:
So einfach ist es nicht! Ich bin in meinem Post nur von der Gewährleistung ausgegangen. Das mit der freien Wahl des Käufers stimmt nur bedingt, da erst ein Mangel festgestellt werden muss, wenn er nicht offensichtlich ist. Dazu kann der Händler es zur Fachwerkstatt (eigene oder Hersteller, ect.) schicken. Somit hast du erst einmal keinen automatischen Anspruch auf ein neues Gerät. Vielleicht sollte man auch mal mit Anwälten reden und nicht nur Artikel aus dem Internet stupide kopieren!

Edit: Ich schreibe das deswegen weil Google wohl kein Fachhändler/Fachwerkstatt ist. Deswegen kann es sein, dass Google sich das Recht vorbehält das Gerät von eben solch einer Fachwerkstatt prüfen zu lassen. Wenn Google allerdings einfach das Gerät tauscht, dann entweder weil der Mangel offensichtlich ist oder weil sie halt kulant sind.

Edit:
Nur gut das du vom Fach bist...

Meine Güte, warum reagierst du denn gleich so kindisch?

Deine Informationen waren einfach mal nicht ganz korrekt bzw. vollständig, so wie die oben schon wieder. Ob du das akzeptierst oder nicht ist mir relativ egal, aber mir gleich an den Karren fahren brauchst du deshalb auch nicht.

Du redest teilweise auch von völlig anderen Themen.
Dass es nicht einfach ein Ersatzgerät gibt, wenn der Händler den Mangel nicht anerkennt, steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Hier ging es wohl mehr um offensichtliche Mängel.

Und zu Google, warum soll Google bitte kein Händler sein? Ich kaufe das Gerät direkt bei Google, also ist Google auch der Händler. Daraus folgen alle gestzlichen Regelungen wie z.B. Gewährleistungsansprüche.

Und zu deinen beiden persönlichen Sprüchen, erstens habe ich nichts aus dem Internet "kopiert" und zweitens habe ich nie behauptet ich sei vom Fach.
Aber im Gegensatz zu dir informiere ich mich ausgiebig bevor ich Informationen tausche.

Wie dem auch sei, ich wollte dich mit meiner ursprünglichen Richtigstellung des Sachverhaltes weder angreifen noch bloß stellen oder Sonstiges. Wenn du das so aufgefasst hast, dann tut es mir leid. Schade, dass solche Sachen immer im Kindergarten enden, da hat man kaum noch Lust überhaupt etwas zu posten...
 
Popcorn.
 
  • Danke
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Soooo,

heute ist endlich die Umschreibung erfolgt!
Jetzt heisst es warten auf das Ersatzgerät!:angry:
 
@SmothO
Natürlich ist Google der Händler (gesetzliche Gewährleistungspflicht), der Hersteller ist LG (freiwillige Garantie). Da aber Google offensichtlich kein Händler mit eigener Reparatur zu sein scheint (Fachhändler), ist das hier ein Sonderfall mit dem Gerätetausch. Darauf wollte ich hinaus. Wenn der Mangel offensichtlich ist, dann hat natürlich der Kunde die Wahl der Mängelbeseitigung!

So und jetzt sind wir wieder alle lieb miteinander, okay?!
 
Zuletzt bearbeitet:
ChrilleWhite schrieb:
@SmothO
Natürlich ist Google der Händler (gesetzliche Gewährleistungspflicht), der Hersteller ist LG (freiwillige Garantie). Da aber Google offensichtlich kein Händler mit eigener Reparatur zu sein scheint (Fachhändler), ist das hier ein Sonderfall mit dem Gerätetausch. Darauf wollte ich hinaus. Wenn der Mangel offensichtlich ist, dann hat natürlich der Kunde die Wahl der Mängelbeseitigung!

So und jetzt sind wir wieder alle lieb miteinander, okay?!

Super!

So kann man das doch stehen lassen.. :smile:
 
  • Danke
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Mal ein Vorschlag.

Eventuell ist es sinnvoll einen Sticky zu machen mit den notwendigen Informationen.

Also:
- Bei Privatkauf muss eine Umschreibung auf das Google Wallet Konto vom Verkäufer auf den Käufer gemacht werden. Dieses geht über den Google Support, notwendig ist allerdings eine Abtrittserklärung des ursprünglichen Eigentümers.

(eventuell kann ja einer der dieses schon erfolgreich durchgeführt ja sein Formular als Muster hochladen).

Bei erfolgreicher Überschreibung des Gerätes informiert Google einen per E-Mail und danach können Ansprüche zwecks Garantie ganz normal über den Support abgewickelt werden.


Ich habe diese Informationen jetzt hier aus dem Thread zusammengesucht, mir selber steht dieser Schritt noch bevor. Wenn also was nicht ganz richtig ist bitte korrigieren.

Aber eventuell hilft es ja jemandem oder ein Mod schreibt einen Sticky dazu mit den notwendigen Infos ;)

mfg
 
Es gibt kein Formular!
Einfach abtritt per mail senden!
 
mal eine frage. ist es ein garantiefall für media markt, wenn mein nexus einen klebepunkt unter dem display hat und der die wipe-tasten extrem locker scheinen und klappern?

oder liegt es im rahmen der toleranz? glaube das klappern der tasten haben mindestens 70 % oder?
 

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