Dadof3
Dauer-User
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Du hast recht, wobei die Kenntnis dieses sich auf ein vor der Schuldrechtsreform liegendes Ereignis beziehende Urteil überhaupt nicht nötig ist, denn § 243 II BGB bestimmt recht unzweifelhaft, dass die Gattungssschuld mit dem Versenden zur Stückschuld wird. Daran hatte ich nur nicht gedacht.