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kokoko schrieb:Hab das BGB zufällig neben mir liegen, da steht nix von dass das Gerät aufgeschraubt und Teile getauscht werden müssen. In welchen § soll das stehen ?
Für mein Verständnis ist ein Software Downgrade ganz klar ein Nachbesserungsversuch. Das wäre ja noch schöner .. kann der Händler theoretisch immer wieder nur ein Up/downgrades durchführen um den Kunden auf Distanz zu halten.
Falls sich der Händler sich nach 2 erfolglosen versuchen quer stellt, würde ich sofort meinen Anwalt einschalten um den Vertrag zu wandeln und gar nicht lange diskutieren. Völlig egal was der Händler alles versucht hat um es instand zu setzen .. das ist doch wohl sein eigenes Problem wenn er unfähig ist den Fehler zu lokalisieren und zu beheben.
Das ist die gängige Rechtssprechung. Es sollte nicht verwundern, dass sowas gern mal Thema vor deutschen Gerichten ist