Absturz - Neustart

Wie ich in #394 schon geschrieben habe, konnte ich das Problem bei mir lösen indem ich die automatische Helligkeitsanpassung deaktiviert habe.

Habe das ganze am 17.12.12 getestet und hatte seither keinen einzigen Absturz oder schwarzen Bildschirm beim telefonieren.

Vorher hatte ich ca. 2-3 mal die Woche die bekannten Probleme. Natürlich ist es nicht das gelbe vom Ei wenn man Funktionen nicht nutzen kann, aber immerhin habe ich dadurch ein Smartphone das funktioniert. Vor allem da ja scheinbar selbst das Einschicken das Problem nicht löst.
 
Das ist auf der einen Seite zwar verständlich, aber auf der anderen Seite nicht Sinn der Sache, finde ich.
Wieso sollte ich als Kunde nicht das Recht haben, ein Galaxy Nexus in seinem vollen Funktionsumfang nutzen zu können, wie es andere Besitzer auch tun?

Ich würde mich bei einem neuen Auto auch nicht damit zufrieden geben, wenn das Ding im Gegensatz zu anderen baugleichen Fahrzeugen nur dann anspringt, wenn ich gleichzeitig die Kupplung trete, mit der Zunge das Lenkrad berühre und den Stationsknopf Nr. 4 der Radios drücke und keiner den Fehler findet.
Oder wenn die Automatik immer von Gang vier in sechs springt. "Fährt ja trotzdem" zählt hier für mich nicht.

VG
 
Autohelligkeit aus nützt bei meinem auch nix.
 
Da möchte ich meinem Vorredner unbedingt zustimmen.
Für dreihundert fünfzig Euro muss man auch telefonieren können.
Vielleicht gibt es im Moment auch gar keine Ersatzteile die das Problem lösen, daher die Taktik, Kunden immer wieder unreparierte Geräte zurückzuschicken.
Der eine oder andere gibt ja vielleicht auf.
Ich nicht...

Gruß Matthias
 
msbab schrieb:
Das wird zu juristisch für mich um es sicher sagen zu können.
Meiner Ansicht nach wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das heißt, du bekommst den Kaufpreis wieder. Quasi alles auf Null.

Daneben dürftest du aber in diesem Fall Schadensersatz verlangen können. Wenn der Händler hier Abnutzung abzieht, würde ich damit kommen.

Hier würde ich dir empfehlen, in einem Jura-Forum nachzufragen. Ich würde mich freuen, wenn du uns bzw. mich (gerne auch PM) hierüber auf dem Laufenden halten würdest. Wäre gut zu wissen, auf was man hier Anspruch hat.


VG

Also hab heute mit nbb.de telefoniert am Telefon können sie mir keine Auskunft geben über die nutzungsgebühr nur per email! was aber viel schlimmer ist, dass der Vorgang bis ich mein Geld bekomme 2 bis 3 Wochen dauern kann! Ich schicke es morgen nochmal zum w-support vielleicht schaffen die es diesmal.

Juristisch ist die Gebühr rechtens!

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
 
wenn alle die, die mit ihren geräten probleme haben hart bleiben und ihre meinung möglcishgt öffentlich kundtun, wird der druck auf samsung wachsen, handeln zu müssen.

aus managementsicht seid ihr eine kalkulierte Minderheit. auf juristischer ebene kann man euch so lange herauszögen, bis ein normaler mensch die lust verliert.
ich meine wie oft würde ein normaler mensch denn sein handy einschicken und es kaputt wiederbekommen?

samsung feiert rekorde im smartphonebereich bei der veröffentlichung neuer unternehmenszahlen vor ein paar tagen. diese art von management ist teil des ganzen und zeigt seine auswirkungen für euch, die Minderheit.

wenn der jusristische weg zu ungewiss ist, muss man halt dort ansetzen, wo es weh tut: Am markenimage, also aufmerksamkeit für die probleme erzeugen.

ich würde folgendes machen:

1. mir ein anderes smartphone holen
2. das alte ständig wieder einschicken und hart bleiben
3. öffentlich darauf aufmerksam machen, jeder im einzelnen und alle möglichst organisiert gesammelt bei verbraucherschutzportalen und Medien


sicher ist das mit aufwand verbunden, aber ich sehe sonst wenige Chancen.
ich würde es auf jeen fall nicht kommentarlos hinnehmen, dass ein schlecht reproduzierbarer Fehler als "kein fehler" bewertet wird. so speist man euch einfach ab und die traegheit jedes einzelnen wird dieser Vorgehensweise rechnung tragen.

ich glaube allerdings die meisten werden sich für diesen weg entscheiden:

1. das smartphone bei ebay an einen "dummen" verkaufen
2. hoffen dass man beim nächsten samsung mehr glück hat, sonst goto 1.

Der ursprüngliche Beitrag von 20:11 Uhr wurde um 20:20 Uhr ergänzt:

Palomino schrieb:
Wie ich in #394 schon geschrieben habe, konnte ich das Problem bei mir lösen indem ich die automatische Helligkeitsanpassung deaktiviert habe.

Habe das ganze am 17.12.12 getestet und hatte seither keinen einzigen Absturz oder schwarzen Bildschirm beim telefonieren.

Vorher hatte ich ca. 2-3 mal die Woche die bekannten Probleme. Natürlich ist es nicht das gelbe vom Ei wenn man Funktionen nicht nutzen kann, aber immerhin habe ich dadurch ein Smartphone das funktioniert. Vor allem da ja scheinbar selbst das Einschicken das Problem nicht löst.

ich finde es nett, dass du an deiner lösung teilhaben lässt, aber ist diese lösung wirklich akzeptabel?
das wäre ja wie einen bmw kaufen und den, wiel der 5te gang kaputt ist, dann nur noch im maximal 4ten zu fahren...

stell dir mal vor samsung reagiert so auf die Beschwerden: Eines unserer Features am GN ist der Helligkeitssensor, der automatisch displaybeleuchtung an das umgebungslicht anpasst. Um Probleme für den Telefonierbetrieb zu vermeiden, deaktivieren sie diesen bitte.
 
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Ratto mc Speck hat absolut recht! Allergings hab ich auch schon aus Bequemlichkeit an ebay gedacht...und egal wie es aus geht, Samsung werde ich als Marke ab sofort nicht mehr kaufen.
 
Ich schließe mich an.
Samsung interessiert das gar nicht. Ich hatte einen Beschwerdebrief an die Samsung Geschäftsleitung Deutschland geschrieben, es antwortet aber nur ein Supportmitarbeiter ohne große Kompetenzen, selbst auf eine schriftliche Beschwerde. Inhalt: "Danke für Ihren Brief. Tut uns leid...blabla...Sie können es im Rahmen des Garantiezeitraumes einschicken." Keine Kulanz, keine Kundenfreundlichkeit, nichts.

Wir sind mit den fehlerhaften Geräten wohl eine Minderzahl bei Millionen verkaufter Geräte, das wird einfach ignoriert. Aber Hauptsache zum fünften Mal hintereinander Rekordzahlen einfahren. "Danke, Samsung!" sage ich da nur. Wenn das so bleibt, sind deren Produkte für mich gestorben. Bei dem Service und der Kommunikation...

@.Tony. Das BGB sieht bei einer Wandlung keine Abnutzung vor. Ich meine immer noch, dass eine Wandlung den Kaufvertrag so "zurücksetzt", als hätte es ihn nie gegeben. Werde in meinem Bekanntenkreis den Juristen mal damit löchern.
 
Ich denke, es gibt noch eine sehr große Dunkelziffer der Leute mit diesem Problem. Nur ein kleiner Prozentsatz landet irgendwann hier im Forum und bei weitem nicht jeder schreibt hier.

Ich habe mir aus Zeitmangel nicht den kompletten Thread durchgelesen, sondern nur die letzten Seiten. Eine Lösung scheint es janicht zu geben. Ich habe auch einiges versucht.

Ständig einsenden und wochenlang auf ein handy verzichten, es über Ebay mit Bauchschmerzen an jmd. anders verkaufen,...
das finde ich alles keine Lösung.

Hat denn niemand Connections zu einer bekannten Webseite, Blog, Zeitung wie zB golem.de, chip.de oder von mir aus der Zeitung mit großem roten B?

Ein bisschen medialer Druck würde nicht schaden. Ich sehe es sogar momentan als einzigen Weg. Am Besten eine Meldung, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des S4 viel Aufmerksamkeit bekommt.
 
msbab schrieb:
@.Tony. Das BGB sieht bei einer Wandlung keine Abnutzung vor. Ich meine immer noch, dass eine Wandlung den Kaufvertrag so "zurücksetzt", als hätte es ihn nie gegeben. Werde in meinem Bekanntenkreis den Juristen mal damit löchern.

Ich weiss nicht ob eine Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag das gleiche ist, ich habe bei meinem Rechtsschutz abgerufen und mich mit einem Anwalt verbinden lassen und dem alles geschildert, sie meinte das des möglich ist ob die nachher wirklich etwas abziehen ist was anderes!
Ich werde nachher mein Gnex noch mal einschicken dann mal weiter sehen!

Gesendet von meinem Legend mit Tapatalk 2
 
Nun gut, da bin ich gespannt.

Dazu noch:
Rücktritt vom Kaufvertrag, § 440 BGB

Und aus Wikipedia: "Ist der Rücktritt wirksam, so wird der Vertrag in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgestaltet. Die vertraglichen Leistungspflichten werden durch den Rücktritt in vertragliche Rückgewähransprüche umgesteuert (§ 346 Abs.1 BGB). Jede Partei hat die erbrachten Leistungen zurückzugewähren sowie die gezogenen Nutzungen herauszugeben. So müsste etwa der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen."

Besonders möchte ich noch §346, Abs.2, Punkt 3 erwähnen:
"Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht."

Heißt für mich: Wenn du dein Telefon bestimmungsgemäß verwendet hast bleibt die Verschlechterung hier außer Betracht. Ergo: Voller Kaufpreis.
 
ratto mc speck schrieb:
ich finde es nett, dass du an deiner lösung teilhaben lässt, aber ist diese lösung wirklich akzeptabel?
das wäre ja wie einen bmw kaufen und den, wiel der 5te gang kaputt ist, dann nur noch im maximal 4ten zu fahren...

stell dir mal vor samsung reagiert so auf die Beschwerden: Eines unserer Features am GN ist der Helligkeitssensor, der automatisch displaybeleuchtung an das umgebungslicht anpasst. Um Probleme für den Telefonierbetrieb zu vermeiden, deaktivieren sie diesen bitte.

Ich gebe dir und den anderen ja recht und ich habe auch selbst geschrieben, dass es keine akzeptable Lösung des Problems ist. Allerdings sieht es momentan nicht so aus, dass sich unser Problem in absehbarer Zeit in Luft auflöst. Solange Samsung auf stur schaltet und die Geräte nicht repariert haben wir ergo keine Möglichkeit an ein funktionierendes GNex zu kommen und ich für meinen Teil habe nicht mal eben das nötige Kleingeld mir wieder für 300+ € ein neues Smartphone zu kaufen.

Für manchen mag das ja eine Option sein einfach ein neues Gerät zu kaufen und das alte so oft einschicken bis sich was tut. Aber es wird mit Sicherheit vielen so gehen wir mir, dass sie sich nicht mal eben ein neues Gerät leisten können oder wollen.

Natürlich ist es eine Frechheit was Samsung da macht, vor allem in Hinblick auf die letzten Geschäftszahlen, mir als User bringt das nur leider nichts.

Und da habe ich lieber ein Smartphone ohne Helligkeitssensor anstatt eines mit dem man nicht telefonieren kann.
 
msbab schrieb:
EDIT:: Wunderbar!!!!!! Eine "Softwareupgrade" zählt NICHT als Reparaturversuch im Sinne einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages nach §440 BGB.

Sagt wer?


Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Der Händler hat zwei Möglichkeiten:
  1. Er wertet auch das Software-Update als Reparaturversuch. Dann bekommt er nach § 440 BGB eine zweite Chance.
  2. Er wertet das Software-Update *nicht* als Reparaturversuch. Dann hat er die Nacherfüllung verweigert, und du kannst ebenfalls nach § 440 BGB ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
 
... Sagen sowohl Samsung als auch Redcoon...

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
 
msbab schrieb:
... Sagen sowohl Samsung als auch Redcoon...

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Na, dann sind wir ja bei meinem 2. Punkt angelangt. Das durchzusetzen braucht allerdings Ausdauer und/oder einen Anwalt und/oder die Unterstützung eines Verbraucherschutzvereins...
 
Das abschalten des Helligkeits Sensor bringt bei mir NIX ist also kein workaround!
 
Da der Fehler anscheinend bei jeden anders auftritt kann ich mit schon vorstellen, dass der Tipp bei einigen vllt doch hilft.

Habe meine Helligkeit sowieso fest auf 30 % da der Sensor meistens zu schwach regelt.

Ob jetzt ein Software Downgrade dasselbe ist wie ein Software Upgrade ... die Software wird ja "gedowngraded" um den Fehler zu beheben .. nach meiner Logik ein klarer Reparaturversuch. Allerdings bin ich kein Jurist :)

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, die könnten die Software so scheiße programmieren wie Sie wollen und der kunde hätte keine Rechte das Smartphone zurückzugeben ?! Schließlich ist die Software beim Smartphone quasi die "Hauptkomponente"
 
Zuletzt bearbeitet:
So, gerade bei einem Juristen gewesen:
Es ist Quatsch, dass das Softwareupgrade nicht als Reparaturversuch zählt. Nur ist hier der Nachweis halt nicht so günstig.
Sein Rat: den Fehler dokumentieren, vor Freunden (Zeugen!) und mit Video. Am besten noch schriftlich mit Datum etc.
Auf der Grundlage geht auch eine Klage gegen den Vertragspartner nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen.

Allerdings kann der Verkäufer in der Tat Nutzungsgebühren abziehen. Im Gegenzug kann der Käufer Schadensersatz geltend machen. Beispielsweise wenn ich kostenpflichtig ein Leihhandy genutzt habe.

Hart auf hart kann es kommen, wenn ein Sachverständiger im Ernstfall das Handy untersucht und versucht, den Fehler festzustellen. Aber hier hilft halt die oben erwähnte Doku mit Zeugen.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
 
Hallo,

wenn man hier liest, kann einem ja echt bange werden... :mad:
Hat denn von Euch auch wer das Problem, dass sich das GNx beim Laden ausschaltet?
Ich nutze das GNx als Wecker, muss dann sehen, dass ich vor dem Schlafen das GNx lade, da es des Öfteren morgens aus war (aber wenigstens voll geladen und bei der Pin-Abfrage... Ironie aus).
Das empfinde ich als sehr störend, weil ich mir ja nicht 'vorschreiben' lassen möchte, wann ich mein GNx auflade.
Mein GNx ist erst 6 Wochen jung und ich achte penibel auf gerades und vorsichtiges Einstecken des Kabels...


... send with GNx - T-Rex v3 ...
 
Mensch Jungs, kommt mal runter.
Hab bisher nur still mitgelesen, bzw. W-Support kritisiert. Mal abgesehen davon, ob ihr nun wandelt oder nicht - da kenn ich mich nicht mit aus, aber:

Wir reden hier von einem Smartphone, einem hochintegrierten Kleincomputer mit irre viel Mini-Technik drin. Bisher hatte JEDES, aber auch wirklich jedes Smartphone, welches ich in den letzten Jahren besessen habe, irgendeinen Fehler irgendwie und irgendwo.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich mich ein wenig auskenne und auch jemand bin, der forscht, probiert, programmiert und beobachtet.
Viele Fehler sind nur deswegen nicht da, weil sie niemandem auffallen, ganz einfach.

Klar, es gibt Hardware-Defekte, von denen sind hier einige (wenige!) betroffen, richtig. Da hilft tauschen, wandeln, was auch immer.
Der Großteil aber leidet an der unglücklichen Kombination vom Zusammenspiel der Hardware mit dem OS, der Version, der installierten Apps und so weiter.

Ein Beispiel: Ich hatte auch den schwarzen Bildschirm bei Anrufen, manchmal, und konnte nicht auflegen. Stock-ROM 4.1.2, GNx C8.
Dann habe ich AOKP installiert und der schwarze Bildschirm war Geschichte, dafür kamen ab und zu Reboots dazu, die ich vorher nicht hatte. Nach diversen Kernel-Tests habe ich nun Trinity drauf und habe Ruhe. Ein geschmeidiges GNx ohne Abstürze, Reboots und Hängern. Bei mir! Das muss bei jemand anderem nicht zwingend auch so sein.
Natürlich immer ausgehend von einem komplett resetteten Telefon, also von Grund auf neu geflasht - und auch ausgehend von der immer gleichen Software, die ich installiert habe.

Was ich damit sagen möchte: Natürlich ist das keinem normalen User zuzumuten, das verstehe ich. Man erwartet, für 300 EUR ein Stück Technik zu bekommen, welches out-of-the-Box funktioniert.
Diese Erwartung solltet ihr alle aber mal runterschrauben, denn das gibt es nicht (mehr). Vielleicht noch zu C64-Zeiten, oder mit nem Nokia-Klotz, aber nicht mehr mit den hochgezüchteten Smarties.

Schaut euch doch die ganzen Threads durch die Bank bei allen(!) Herstellern an, die meisten Fehler sind irgendwelche Software-Bugs. Klar, der Noob hat keine Ahnung davon, er sieht nur, dass sein Akku nach 8 Stunden die Biege macht. Ich sehe, dass es z.B. beim Galaxy Note 1 nen Phone-Prozess-Bug gibt, der manchmal erscheint und den Akku leerzieht.
Gleiches bei Motorola, Akku nach 12 Stunden leer? Der Noob denkt sich, hm, kaputt - der PowerUser weiß, dass es den init-Bug gibt, wo sich Android einfach mal aufhängt und nicht mehr zur Ruhe kommt.
Oder beim S3... Oder beim Nexus 7... oder beim iPhone, welches Abstürze nur geschickt kaschiert... oder oder oder.

Bottomline: Es gibt (wenige) echte Hardwaredefekte, und es gibt (viele) Hardwaretoleranzen. Und es gibt noch viel mehr Software-Konfigurationen, die das eigentliche Problem darstellen.
Und selbst, wenn man es nicht merkt, werden bei 99% der User Fehler da sein, die man einfach nur nicht merkt, weil man die Funktion gerade nicht braucht oder weil man nur nicht genau hinschaut.

Oder aber es gibt nen Fehler der ist augenscheinlich, so wie der Blackscreen. Dann - ja - löst das Problem, aber bitte: Don't blame das Nexus, oder Samsung, oder Google. Im Grunde sind wir schuld, dass wir die Hersteller genau dazu zwingen, die Technik mehr oder minder ungeprüft für so einen günstigen Preis auf den Markt zu bringen.

Wir im Forum können uns eigentlich noch glücklich schätzen, dass hier viele mit Ahnung rumlaufen und dass wir XDA haben. Freaks, die Tage damit verbringen, Fehler zu suchen und auszumerzen...

AMEN!
 

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