Naute
Stamm-User
- 372
Hallo in die Runde,
ich habe einen Ebayfall, in dem der Käufer behauptet, dass versandte Gerät (Pixel 4), neu von Google als Austauschgerät bekommen, sei ein Demogerät. Er hätte nicht direkt seinen Google Account einrichten können oder sich mzi dem. WLAN verbinden.
Das Gerät war versiegelt in OVP, also kein refurbished.
1. Frage: Habt ihr davon schon mal gehört?
2. Frage: Sind diese Gerät sofern es ein solches wäre in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt? Hinsichtlich Empfang etc.
Nun will der das Gerät zurück geben. Grund: das Gerät sei nicht neu, da Austauschgerät.
Meine zweite Frage wäre dann evtl. rechtlicher Natur. Laut den eBay Grundsätzen wäre der Artikel eindeutig neu. Hätte ich denn explizit hinzuschreiben sollen, dass es ein Austauschgerät war? Bzw. Ist dies relevant als privater Verkäufer? Ich habe leider keine Garantie etc. Pp. - also diese standard Floskeln verwendet in Angebot.
Grus
Naute
ich habe einen Ebayfall, in dem der Käufer behauptet, dass versandte Gerät (Pixel 4), neu von Google als Austauschgerät bekommen, sei ein Demogerät. Er hätte nicht direkt seinen Google Account einrichten können oder sich mzi dem. WLAN verbinden.
Das Gerät war versiegelt in OVP, also kein refurbished.
1. Frage: Habt ihr davon schon mal gehört?
2. Frage: Sind diese Gerät sofern es ein solches wäre in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt? Hinsichtlich Empfang etc.
Nun will der das Gerät zurück geben. Grund: das Gerät sei nicht neu, da Austauschgerät.
Meine zweite Frage wäre dann evtl. rechtlicher Natur. Laut den eBay Grundsätzen wäre der Artikel eindeutig neu. Hätte ich denn explizit hinzuschreiben sollen, dass es ein Austauschgerät war? Bzw. Ist dies relevant als privater Verkäufer? Ich habe leider keine Garantie etc. Pp. - also diese standard Floskeln verwendet in Angebot.
Grus
Naute
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