Google Store Bestellung - Gerät nicht im Paket - Packstation - Durch DHL neu eingeschweißt

  • 15 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Naute

Naute

Stamm-User
368
Hallo in die Runde,

Hat hier jemand bereits Erfahrungen bei Google mit fehlerhaften Bestellungen gesammelt und kann berichten, wie es ausging, bzw. wie Er/Sie sich verhalten hat?

Folgende Situation:
Gerät wurde automatisch an Packstation weitergeleitet.
In der Packstation lag das Paket, welches offensichtlich durch DHL neu mit Folie umpackt wurde.
Es war direkt zu merken, dass es leer war.
Ich habe das Paket fotografiert und dann unter Video ausgepackt.

Diese Infos habe ich an Google weitergeleitet.

Folgende Rückmeldung seitens Google:
"ich muss Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage geprüft und leider gemäß den Google Store-Verkaufsbedingungen und Rückgabebestimmungen abgelehnt wurde."

Reagiere ich nochmal drauf? Schalte ich direkt den Verbraucherschutz bzw. Juristen ein?

Rechtlich gesehen, haftet der Onlinehandler ohne wenn und aber.

Viele Grüße
 
  • Traurig
  • Wow
Reaktionen: Olley, Observer und iieksi
Das ist echt krass. Ich hatte es nicht bei Google, aber bei Amazon. Aber Gott sei Dank haben die sich überhaupt nicht lumpen lassen und ich erhielt nach 2 Tagen ein neues Gerät
 
Naute schrieb:
welches offensichtlich durch DHL neu mit Folie umpackt wurde
Ich denke dass hier der richtige Ansprechpartner ist...
 
  • Danke
Reaktionen: Observer
Vertragspartner von DHL ist der Versender/Händler, nicht der Empfänger. Es ist also der Versender, der ggf bei DHL vorstellig werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Korfox und pauls-mami
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: prx
Rein aus dem Stegreif und ohne einschlägige Erfahrung:
Google auffordern seinen Vertragsbestandteil zu erfüllen mit Fristsetzung. Gefahrenübergang ist bei B2C-Paketen erst dann, wenn der Kunde das Paket übernimmt, also haftet Google für das Paket bis es bei dir ist. Der Inhalt ist auf dem Transportweg (oder schon bei Google) verloren gegangen -> Google hat seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllt -> Google ist in der Pflicht.

Wenn Google das ablehnt oder nicht fristgerecht liefert -> Rechtschutzversicherung (von der ich hoffe, dass sie vorliegt).

Nachtrag: Ggf. wirst du an Eides statt versichern müssen, dass das Paket leer war...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: akrib37 und Lux73
Guten Morgen,

Hier ist lange nichts passiert, genauso wenig wie ich in der Sache voran gekommen bin. Möchte euch aber teilhaben lassen.

Lange nichts passiert.

Ich habe lediglich eine Verkehrsrechtsschutz. Über die dortige Anwaltssoforthifle/-ersteinschätzung habe ich zumindest eine positive Bewertung bekommen, dass ich klar im Recht bin.

Einen Anwalt habe ich da trotzdem nicht. Daher schiebe ich das Thema vor mir her und weiß nicht so recht weiter, da mir auch der Kopf und Zeit fehlt.

Google habe ich noch 2 mal aufgefordert - auch mit Link zur Verbraucherzentrale, das sie in der Pflicht sind - natürlich ohne positive Rückmeldung.


Anekdote 1 - Zweites leeres Paket.

Nun sehe ich durch die Geschichte natürlich nicht von weiteren Bestellungen ab. Daher folgende Anekdote von gestern: ich lasse Pakete nur noch in den Shop liefern. Gestern kam es wie es kommen musste bei Google grandiosen Verpackungskünsten: ich habe wieder ein leeres Paket erhalten. Hatte es schon nach der Unterschrift in der Hand und konnte zum Glück noch zurück im Übergabeprozess a. Schalter und die Annahme offiziell verweigern!


Anekdote 2 - Nachverpackung von DHL die Zweite.

Zwiwdzendurch habe ich ein Paket erhalten, was aufgerissen und dann mit DHL Klebeband neu umpackt war. Zum Glück aber nichts heraus gefallen, respektive gestohlen, worden.


Die Moral von der Geschichte.

Ich rate jedem dringend, Bestellungen bei Google nicht an die Packstation liefern zu lassen und sich das Paket vor Annahme genau anzuschauen! Ich lasse nur noch in die Filiale liefern.


Und falls jemand einen Anwalt kennt oder selbst einer ist, der mir weiter helfen kann, gerne melden. 😀
 
@Naute
Das hat doch aber nicht wirklich etwas mit Google zu tun.
Da ist doch eher DHL bei dir in der Region das Problem.
Ich hatte noch nie ein Paket was von DHL neu verpackt/verklebt war.
 
  • Danke
Reaktionen: Team-T
@Naute Ich denke auch nicht, dass das ein google spezifisches Problem ist, sondern ein Problem von DHL.
Du könntest mit deinem Problem einmal bei der Lokalzeitung vorstellig werden. Vielleicht wollen die daraus ja einen Artikel machen. Vermutlich wirst du nicht der einzig Betroffene in deiner Gegend sein.
 
  • Danke
Reaktionen: maik005
Nein, ich bin eben nicht zwangsläufig an DHL als Kontakt gebunden.

Google hat hier in Deutschland gemäß geltendem Recht für die Lieferung Sorge zu tragen. Und sich auch entsprechend um Problemlösung zu kümmern.

Hier wäre dies auch ein leichtes gewesen. Mit Information durch mich über die Problematik hätte Google einen entsprechenden Fall bei DHL melden müssen. Dann können die z. B. Über die zwischen Wiegungen auch was nachvollziehen.

Google hat nur grundsätzlich nichts gemacht würde ich behaupten.

Mein Aufgabe als Verbraucher ist es, dem Unternehmen anzuzeigen, dass die Lieferung unvollständig, leer, beschädigt war. Nicht mehr nicht weniger.

Grundsätzlich habe ich dem genügegetan und Google auch entsprechendes Beweismaterial zukommen lassen (Bilder, Video)

Ich als Verbraucher weiß ja gar nicht wann, wie Google versendet hat. Kenne nicht den Absender etc. Pp.

Google spielt hier eine Machtposition aus und meint durch stumpfe abtun und ignorieren die Sache für erledigt zu erhoffen.

Hier auch nochmal ein Link vom Verbraucherschutz:
Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Versand nicht ankommt? | Verbraucherzentrale.de

Kurz: Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und Ihnen als Verbraucher:in die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, können Sie nicht verlangen, dass Ihnen die Ware noch einmal geliefert wird. Allerdings müssen Sie auch nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten.
 
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall, aber mit DPD, wo der Verkäufer sich weigert ein stark beschädigtes, leeres Paket zu erstatten, weil es ja "zugestellt" wurde. Am falschen Ort und zerstört, aber das kümmert den Händler nicht.

Auch wenn es bei mir nur um einen kleinen zweistelligen Betrag geht habe ich dem Verkäufer noch bis Ende der Woche Zeit gegeben, danach werde ich Anzeige wegen Diebstahl erstatten (hat mir mein Rechtsschutz empfohlen) und dann alles weitere über den Anwalt laufen lassen. Natürlich werde ich auch eine entsprechende Eingabe beim Verbraucherschutz machen.
Mein Geld bekomme ich in jedem Fall wieder, entweder über die Verkaufsplattform (in meinem Fall eBay) oder über meinen Kartenanbieter, aber wenn ich schon seit Jahren meine Rechtsschutzversicherung zahle, dann dürfen die auch gerne mal ein bisschen arbeiten.

Diebstahl auf dem Versandweg ist keine Seltenheit und oft systematisch organisiert, bei allen Versandunternehmen. Denn man muss schon genau wissen wie und wann man den Inhalt eines Pakets entwenden kann, damit das kaum aufgedeckt werden kann, da ein Großteil des Versandweges gut überwacht ist. Da ich selbst schon als Speditionskaufmann gearbeitet habe, spreche ich da durchaus aus Erfahrung.
 
Was macht man da so lange rum? Der offizielle weg ist eine Anzeige bei der Polizei, diese reicht man beim Händler ein, der Händler erstattet den Betrag falls bereits bezahlt welcher wiederum an den Versanddienstleister als Vertragspartner herantritt um seinen Schaden geltend zu machen.

Da würde mir ja was fehlen, wenn ich mich da auf Spielchen einlassen würde.
 
Früher war das einfacher, hast Versand mit Nachnahme gewählt hat das ganz sicher kein anderer in die Finger bekommen und auch nicht angenommen. abgestellt in dunklen Ecken würde es auch nicht. Da hast bei Übergabe das Packstück ganz klar vor dir gesehen.
 
...hilft nur nix, wenn ein halber Ziegelstein drin war. ;)
 
  • Danke
Reaktionen: Team-T
Hatten wir in letzter Zeit auch öfters, das Pakete neu verpackt wurden.
Eines kam vollkommen durchnässt an.
Das ist auch der Grund, weshalb ich alle Abstellgenehmigungen entzogen habe.

Das juckt nur die Fahrer nicht. Steht dann bei einer Lieferung öfters "zugestellt an: Briefkasten" obwohl das aufgrund der Größe des Pakets unmöglich ist.

Bisher hat nichts gefehlt und Beschädigungen wurden problemlos ersetzt.
Aber etwas ärgerlich ist das trotzdem
 
Nochmal kurz OT: Ich hatte für EINE Lieferung (DHL) mal eine Alternativ-Adresse in der Nachbarschaft angegeben. Seitdem muss ich dort öfter etwas abholen ... auch wenn ich zu Hause bin. DHL kann das nicht nachvollziehen. 🤦‍♂️
 
  • Danke
Reaktionen: Skyhigh

Ähnliche Themen

-m1-
Antworten
3
Aufrufe
350
Dresden1982
D
JohnyV
  • JohnyV
Antworten
15
Aufrufe
1.318
JohnyV
JohnyV
W
Antworten
8
Aufrufe
1.164
rroethli
rroethli
Zurück
Oben Unten