Google Store Bestellung - Gerät nicht im Paket - Packstation - Durch DHL neu eingeschweißt

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Holte221 schrieb:
Konntest du das Problem mittlerweile lösen?
Habe heute ebenfalls eine leere Sendung vor die Tür gestellt bekommen und der Google Support war bisher gar keine Hilfe.
Der Inhalt wurde einfach von der Unterseite in die man sehr leicht reingreifen kann, entfernt.
Hatte gehofft schnell eine Lösung zu erhalten aber nun soll ich als Empfänger eine Schadensanzeige erstellen

Hast du den Empfang des Paketes quittiert? Ansonsten gilt es als NICHT ZUGESTELLT.
 
AlfredENeumann schrieb:
Hast du den Empfang des Paketes quittiert? Ansonsten gilt es als NICHT ZUGESTELLT.
Das Paket wurde vor die Tür gestellt und der Fahrer war schon auf dem Weg zurück. Unterschrieben habe ich nichts. Eine Abstellerlaubnis habe ich dieses mal nicht gegeben.
Warte noch auf eine Antwort von Google, würde aber sonst die Tage zur Post aber ich sehe halt nicht, wie das etwas bringen soll.
Naute schrieb:
Nein. Ich schiebe die Thematik weiterhin vor mir her.

Allerdings kann ich von einem parallel laufendem Problem berichten. Sendungsnummer gibt eindeutig wieder, dass das Paket nicht aus den Niederlanden heraus gekommen ist. Googles Antwort in im Kreise drehender Korrespondenz:


Man bleibt mir einen Beweis dieser Zustellung schuldig.

Die Vorgehensweise entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und es ist absolut keine Systematik bei der Problemlösung (ja die gibt es tatsächlich auch erlebbar in den letzten 2-3 Monaten) erkennbar.

Ich rate jedem von einer Bestellung im Google Store ab!
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Ich rate dir umgehend selbstständig diese Verlustmeldung bei DHL zu machen. Auf Google ist hier absolut kein Verlass. Ich habe es nicht getan, da ich mich auf die rechtliche Situation berufen habe, das das Unternehmen entsprechend sorgezutragen hat und ich eben mein Pflicht durch Anzeige des leeren Paketes genüge getan habe.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Ach so - noch eine Ergänzung zum leeren Paket. Meine Zahlung lief über Klarna. Mir kam der Gedanke entsprechend Klarna noch dazwischen zu schalten. Hier läuft aktuell noch "das Verfahren". Mal sehen ob die für oder gegen mich entscheiden.
Danke für deine Antwort! Hoffentlich ist Klarna hier eine Hilfe. Weiß nicht ob PayPal im GoogleStore unterstützt wird, aber vielleicht sollte nur noch über die bezahlt werden. Aber ja, so möchte ich nichts mehr bei Google bestellen.
Dabei ist es mein erstes Pixel seit langem und ich wollte bei Google bleiben aber bei solch einem Support überlege ich mir das zwei mal. Nur übersetzte Templates ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid das jetzt so schreiben zu müssen, aber wieso sollte ein Händler für ein leeres Paket haften?? Und was hat der damit zu tun?
Wenn das Paket zugestellt wurde, was es ja hier in den Fällen offensichtlich wurde, dann ist das Paket aus Sicht des Händlers zugestellt und Ende.
Berichtigt mich bitte wenn ich das jetzt falsch verstanden habe bis hierhin.
Das das Paket nun leer ist oder irgendwas fehlt, ist nicht mehr das Thema des Händlers, sondern von dem Paketdienstleister.
Da geht man dann einfach zu dem hin, macht eine Verlust- oder Beschädigungsanzeige (oder wie immer es bei denen genau heißen mag) und bekommt eine Bestätigung von denen. Damit kannst dann zum Händler und der kann dann sein Geld vom Paketdiesntleister zurück fordern und dir n neues Paket zustellen MIT Inhalt.
Man sollte also zu DHL/DPD.... allerdings haben die glaub ne 7 Tage Frist für solche Fälle. Da is abwarten und nix tun also eher kontraproduktiv. Das sollte man sofort melden.
Ich hatte mal ne Bestellung bei Bayern jetzt kurz vor Weihnachten und die war neu verpackt. Stand sogar auf dem Karton groß drauf. Normal ist ein Paket von Bayern auch in einem extra Karton von denen. Jetzt wars in einem DHL Karton mit Aufdruck.
Es war bis auf einen Artikel alles da. Natürlich der vermeintlich teuerste. Bayern hat mir dann auf Nachfrage geschrieben, dass sie die Verlustanzeige bei DHL brauchen und dann eine neue Lieferung veranlassen.
Gesagt getan, zur Postfiliale (Ein Paketshop allein reicht nicht, muss ne offizielle Postfilialie sein), die Anzeige gestellt und n DUrchschlag bekommen. Den hab ich fotografiert und an Bayern geschickt und 3 Tage später war der Artikel neu bei mir. Ganz kostenlos, schnell und unkompliziert.
 
Könnte mich jetzt irren.... aber Verlust/Beschädigungen kann oft nur vom Versender gegenüber dem Lieferanten geltend gemacht werden weil die beiden Parteien einen Vertrag eingegangen sind.

Alles andere ist oft ein abwälzen der Verantwortung an den Kunden weil man das mit dem ja machen kann.
 
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Ja, zumal der Gefahrübergang beim Verbrauchsgüterkauf gemäß BGB erst mit Übergabe der Ware an den Kunden passiert. Hat diese nicht stattgefunden ist zunächst der Händler in Haftung. Wenn dieser eine Versandversicherung abgeschlossen hat, kann er natürlich Entschädigung beim Versanddienstleister geltend machen.
 
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Gelöst: S24 (Ultra/Plus) aus Paket geklaut, was nun? (Samsung Galaxy S24 Ultra)

hier gibt es etliche Urteile, wer wann wie haftet und zuständig ist, sind halt ein paar Seiten zu lesen.
Hab grad mal geguckt, Googleimpressum ist ja Irland, die werden versuchen, das auszusitzen, stell Dich innerlich schonmal auf anwaltliche Beratung ein und brings auf jeden Fall zur Anzeige, sowas ist ja oft organisiert und fliegt tatsächlich von Zeit zu Zeit auf, aber ohne Anzeige hast Du auch keine Chance auf Erstattung
 
Es ist nicht immer die Zeit gegeben, sich mit solchen Sachen zu beschäftigen, zumal das die Aufgabe des Händlers ist.

Zur Post werde ich so oder so gehen müssen, denn die Pakete von DHL kommen hier fast immer beschädigt an und nun weiß ich auch wieso. Es wird geschaut, was drin ist. Bei dem Paket von Google konnte der Inhalt aber entnommen werden, ohne etwas zu beschädigen.
Ob hier die Anzeige ausreicht, wird sich zeigen aber ich hätte mehr von Google erwartet.

Beim alten Wohnort war DPD eine Katastrophe aber hier es ist die DHL....
Werde wohl nur noch zum Shop bestellen, damit ich es auch direkt ablehnen kann.
 
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@Wolfpig Das ist richtig, aber die Verlustanzeige muss der Kunde machen. Der Händler hat das Paket ja nicht bekommen und demnentsprechend nicht vorliegen um es bei der Post zu reklamieren.
Also da is kein abwälzen von irgendwas, sondern einfach der Weg klar definiert, dass die Verlustanzeige /Beschädigung vom Kunden ggü. des Dienstleisters der Pakete angezeigt werden muss.
Danach geht das ab an den Händler und der darf sich mit dem Dienstleister auseinandersetzen, muss dir aber entweder Geld zurück geben oder neu liefern.
Eigentlich wie ich finde nicht wirklich schwer.
 
Eric77 schrieb:
Eigentlich wie ich finde nicht wirklich schwer.
Prinzip: Ja, nicht schwer. In Realität: Der Händler lässt dich am langen Arm verhungern, bis er sich mit dem Versanddienstleister zwecks Versicherung geeinigt hat.
 
Eric77 schrieb:
Tut mir leid das jetzt so schreiben zu müssen, aber wieso sollte ein Händler für ein leeres Paket haften?? Und was hat der damit zu tun?
Es geht nicht darum wer haften muss, sondern darum, das der Verkäufer verpflichtet ist, dem Kunden die Ware ordnungsgemäß zukommen lassen muss. Wenn der Kunde die Ware nicht erhalten hat, ist der Händler in der Pflicht dafür zu sorgen. Der Händler muss dies mit dem Versanddienstleister klären, nicht der Kunde.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Eric77 schrieb:
Wenn das Paket zugestellt wurde, was es ja hier in den Fällen offensichtlich wurde, dann ist das Paket aus Sicht des Händlers zugestellt und Ende.

Ne, nicht Ende. Erst wenn dem Käufer das Paket ordentlich zugestellt wurde gilt es als zugestellt. Ein "vor die Türe legen" ist keine Zustellung. Das Paket beim Nachbarn abgeben ist keine ordentliche Zustellung. Hier hat höchsten der Nachbar jetzt ein Problem. Aber keinesfalls der Käufer.
 
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Der Versender (sprich Händler) ist Vertragspartner des Versandunternehmens und kann eine Verlustanzeige/Nachforschungsauftrag stellen. Der Empfänger kann das gar nicht.
Was man als Empfänger machen kann ist Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Geht mittlerweile auch online. Die entsprechenden Schreiben von der Staatsanwaltschaft kann man dann dem Händler zukommen lassen, wenn der nicht aus dem Quark kommt. Wird bei einem Konzern wie Google aber auch nicht viel ändern, vermute ich.
 
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Komisch, dass ich bei DHL genau diese Anzeige des Verlustes des Inhalts machen konnte und sogar musste, da ja nur ich den letztlich angekommenen Inhalt kenne....

Und immer noch: Das Paket kam an, es ging weder verloren, noch sonst was.
Es wurde zugestellt! Das Inhalt fehlt ist was anderes als wenn das Paket fehlt.
 
@Eric77
Nicht wenn das Paket einfach nur vor die Tür geschmissen wird und keine Abstellerlaubnis besteht.
 
Stur stellen hilft dir ntürlich bestimmt.
Wieso is es so schwer zur Post zu gehen, die Meldung abzugeben, den Durchschlag zuu nehmen und an Google zu schicken? Dann ist google auf jeden Fall in der Bringschuld und du kannst dich ohne rumärgern mit "abgestellt ohne Erlaubnis oder doch Briefkasten" Aussage gegen Aussage endlich auf ein neues Gerät freuen.
 
Eric, hattest Du #1 und #7 dazu gelesen, bzw die erste Seite mit dem Themenstarter?
 
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Eric77 schrieb:
Tut mir leid das jetzt so schreiben zu müssen, aber wieso sollte ein Händler für ein leeres Paket haften?? Und was hat der damit zu tun?
Wenn das Paket zugestellt wurde, was es ja hier in den Fällen offensichtlich wurde, dann ist das Paket aus Sicht des Händlers zugestellt und Ende.
Berichtigt mich bitte wenn ich das jetzt falsch verstanden habe bis hierhin.
Das das Paket nun leer ist oder irgendwas fehlt, ist nicht mehr das Thema des Händlers, sondern von dem Paketdienstleister.
Da geht man dann einfach zu dem hin, macht eine Verlust- oder Beschädigungsanzeige (oder wie immer es bei denen genau heißen mag) und bekommt eine Bestätigung von denen. Damit kannst dann zum Händler und der kann dann sein Geld vom Paketdiesntleister zurück fordern und dir n neues Paket zustellen MIT Inhalt.
Man sollte also zu DHL/DPD.... allerdings haben die glaub ne 7 Tage Frist für solche Fälle. Da is abwarten und nix tun also eher kontraproduktiv. Das sollte man sofort melden.
Ich hatte mal ne Bestellung bei Bayern jetzt kurz vor Weihnachten und die war neu verpackt. Stand sogar auf dem Karton groß drauf. Normal ist ein Paket von Bayern auch in einem extra Karton von denen. Jetzt wars in einem DHL Karton mit Aufdruck.
Es war bis auf einen Artikel alles da. Natürlich der vermeintlich teuerste. Bayern hat mir dann auf Nachfrage geschrieben, dass sie die Verlustanzeige bei DHL brauchen und dann eine neue Lieferung veranlassen.
Gesagt getan, zur Postfiliale (Ein Paketshop allein reicht nicht, muss ne offizielle Postfilialie sein), die Anzeige gestellt und n DUrchschlag bekommen. Den hab ich fotografiert und an Bayern geschickt und 3 Tage später war der Artikel neu bei mir. Ganz kostenlos, schnell und unkompliziert.

Du bittest darum dich zu korrigieren, wirfst mit Vermutungen und Halbwissen um dich und hast anscheinend nicht mal die ersten Beiträge gelesen. Genau wegen solcher Beiträge haben Händler leichtes Spiel mit Kunden und durch deine Beiträge werden Kunden in die Irre geführt. Der Weg ist klar definiert, nur eben nicht wie du es darstellst.

Wenn du so viel Zeit hast zu DHL zu rennen, Formulare auszufüllen, bitte, gerne. Ich habe die nicht bzw. möchte mir Sie auch nicht nehmen. Da ich es auch nicht muss.

Man kann den Spieß auch umdrehen: mit ausfüllen der Verlustanzeige und deiner aufgewendeten Arbeitszeit, hast du dich zum Lakai des Unternehmens gemacht. Hat er schön durch dich gespart.

Der Verbraucherschutz und die Rechtslage ist genau dafür da, dass Ich als Kunde eben nicht nochmal zur Post muss. Mich durch die DHL Seite forschen, um eine PDF zu finden, welche ich letzlich nciht mal komplett ausfüllen kann.

Weiter in der Geschichte für euch, die so eben nicht laufen sollte habe ich mich auch "unterworfen": Nun ärgere ich mich über DHL, da mittlerweile 1x seit über 3 Wochen und 1x mal seit ca. 5 Tagen für eben jene 2 Google DHL Express Sendungen die hier weitere Beispiele Google Vorgehen zeigen, der Nachforschungsauftrag nicht binnen der von DHL versprochen Frist beantwortet wird.

Ich bin also als Verbraucher nun bei 2 Unternehmen der Bittsteller und warte auf Rückmeldung, wärend Google weiterhin mein Geld hat.

Genau das darf nicht passieren.

Und nochmal zu deiner "Bringschuld" seitens Google: mein Beispiel der unterwegs verlorenen bzw. nicht weiter geleiteten, irgendwo in den Niederlanden hängen gebliebenen Sendung zeigt doch, wie toll Google mit Kunden umgeht. Zu behaupten, dass Paket sei zugestellt, ohne dies zu belegen, während meine durch Google zur Verfügung gestellte Sendungsnummer eben genau das Gegenteil beweist, ist schlichtweg eine Frechheit und entbehrt jeglicher Realität.
 
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OK, ihr habt gewonnen, ich geb's auf.
Und ja, ICH habe die Beiträge gelesen wo beschrieben wurde wie es ablief.
 
Eric77 schrieb:
Komisch, dass ich bei DHL genau diese Anzeige des Verlustes des Inhalts machen konnte und sogar musste, da ja nur ich den letztlich angekommenen Inhalt kenne....

Komisch, wenn ich irgendwo etwas bestelle, kennt der Versender auch den Inhalt.
Vor allem hat der Versender alle erforderlichen Unterlagen, die beim Versanddienstleister einreichen muss.
- Rechnung
- Lieferschein
- Bestätigung, bzw. Eidesstattliche Versicherung das die Ware nicht beim Endkunden angekommen ist
Dann läuft alles über die Versicherung des Versanddienstleisters.

Wenn sich jemand sträubt, dann wohl eher aus dem Grund, das die Pakete aufgrund des Inhaltes, nicht hoch genug versichert sind.
 
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... ich hätte den Thread hier dem GLS-Menschen gestern zeigen sollen, der sich aufgeregt hat, dass ich ein zerknautschtes Päckchen (mit einem von Vodafone versandten Telefon) in seiner Anwesenheit geöffnet habe, bevor ich ihm den Empfang quittiert habe ...
 
Warte immer noch auf die Antwort von einem Spezialisten bei Google...

@spambin
So wie mittlerweile mit den Paketen umgegangen wird, müssen die sich wohl darauf einstellen. Habe das gleiche bei der letzten DHL Sendung gemacht, aber da wusste der Fahrer schon das nichts fehlen wird . War ja nur Kleidung drin :D
 
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