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matthes77
Erfahrenes Mitglied
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Es geht nicht um (freiwillige) Garantie, sondern um (gesetzliche) Gewährleistung bei Produktmängeln. Eine Suche nach diesen zwei Begriffen, sowohl in den unendlichen Weiten des WWW als auch in diesem Forum, dürfte ausführlichere, verständlichere und belastbarere Erklärungen dazu liefern, als ich momentan abgeben kann und will.inspirea schrieb:@mathess77:
Gute Idee, aber: Du gehst nach deutschem Recht vor und ich glaube, die meisten Leute habe ihr Blade im Ausland gekauft, v.a. England. Und ist da die Garantiezeit nicht sehr viel kürzer (nur 12 Monate)?
Und ja, als Käufer eines Lutea hatte ich das hiesige Gewährleistungsrecht im Hinterkopf. Das allerdings nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit, also z.B. auch in England und Österreich, gilt, und zu dem es auch in der Schweiz ein Pendant gibt. Ob es sich aber im Zweifelsfall lohnt, für einen 150-Euro-Artikel einen grenzübergreifenden Rechtsstreit zu führen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.