Rechtsfragen - Bei Ebay Kleinanzeigen gestohlenes Smartphone gekauft

  • 4 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
K

kshmr

Neues Mitglied
4
Ich habe also am 29. Januar 2025 ein Handy Samsung Galaxy S24 FE bei Kleinanzeigen von einem Mann gekauft, dessen Konto auf den 01.02.18 mit über 160 verkauften Anzeigen zurückgeht. Er hatte Anzeige für ein Samsung S24 FE zu einem guten Preis und ich vereinbart, zu kaufen und sammeln es von ihm persönlich. Wir vereinbarten, uns am Bahnhof zu treffen, da dieser in einer anderen Stadt lag, und ich wollte mich an einem öffentlichen Ort treffen, damit ich das Gerät persönlich überprüfen konnte, ob es der Beschreibung entsprach und keine Schlösser hatte, bevor ich den Kauf abschloss, und um die Möglichkeit zu vermeiden, betrogen zu werden.

Der erste Kontakt mit dem Verkäufer fand am 28.01.25 statt, als der Verkäufer die Anzeige aufgab und der besagte Termin wurde für den 29.01.25 gegen 16:30 Uhr vereinbart. Der Verkäufer hatte eine Anzeige für 260€ aufgegeben, aber nachdem ich mit ihm verhandelt hatte, willigte er am 28.01.25 in einem nächtlichen Gespräch für 230€ ein und wir einigten uns auf Preis, Zeit und Ort des Treffens. Ich bat ihn sogar, 10€ Wechselgeld mitzubringen, da ich genau 240€ hatte. Ich bat ihn um eine Rechnung, von der er mir sagte, er habe sie nicht, da es sich um einen privaten Kauf von irgendwoher handele. Normalerweise wird die Rechnung für Garantiezwecke benötigt, was ich auch gerne gewollt hätte, aber da er sie nicht hatte und auch die Möglichkeit, das Gerät persönlich abzuholen, ließ mich ihm glauben.

Das Telefon war in gutem Zustand mit einer Delle in der oberen rechten Ecke und einem großen Kratzer in der oberen Hälfte des Displays, die mich glauben ließen, dass der Grund für ihn, es für weniger Preis zu verkaufen, und ich war in Ordnung mit dem physischen Zustand des Gerätes. Ich habe die Bilder und die Polizei kann sie sehr gut verwenden, um festzustellen, dass es das gleiche Gerät ist, das ich von dieser Person gekauft habe.

Die Person hat vergessen, 10€ Wechselgeld mitzubringen, hatte nur 5€ und die restlichen 5€ hat er mir später über PayPal geschickt. Ich habe also seine PayPal-ID und seine verknüpfte E-Mail-ID. Außerdem hat er ein Profilbild, das zu der Person passt, von der ich das Handy gekauft habe.

Ich habe das Handy etwa zwei Tage lang benutzt, aber es entsprach nicht meinen Erwartungen und habe es dann an den Online-Rückkaufhändler Wirkaufens verkauft. Der Kauf wurde nach den Kontrollen bei Wirkaufens abgeschlossen und ich erhielt bereits im Februar Geld für den Kauf.

Heute erhalte ich einen Brief von der Polizeiinspektion Würzburg, in dem ich beschuldigt werde, das Handy aus einer Handtasche gestohlen zu haben. Es wurde eine Anzeige bei der Polizeiinspektion Würzburg wegen Diebstahls am 25.01.2025 erstattet, wobei die Straftat gegen Mitternacht - 3 Uhr morgens stattgefunden haben soll, was dann auffiel, als die Firma Wirkaufens die Datenbank mit der gestohlenen IMEI überprüft hatte, nehme ich an.

Nun wurde ich aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen auf das Schreiben zu reagieren. Bitte helfen Sie mir, wie ich vorgehen soll. Ich bin sehr gestresst. Ich bin ein internationaler Student mit nicht so guten Deutschkenntnissen.

Beweise, die ich habe: Ich habe noch den Chat mit dem Verkäufer und habe bereits alle Screenshots gemacht. Ich habe sein Foto, seine Telefonnummer, seine PayPal-ID, seine E-Mail-Adresse, ich kenne sein Alter und seine Stadt, da es ein relativ kleines Dorf war. Auch die 5€, die er mir auf PayPal erstattet hat und die Bestätigung davon gibt es im Kleinanzeigen-Chat.
 
@kshmr Nimm dir einen Anwalt und verschwende deine Zeit nicht in einem Forum, in dem dir keiner wirklich helfen kann.
 
  • Danke
Reaktionen: kshmr, DrEvil88 und swa00
@kshmr Das tut mir sehr leid, dass du diese schlechte Erfahrung gemacht hast. Aber gut, dass du alle Belege noch hast und an deiner Stelle würde ich schnell mit der Polizei Kontakt aufnehmen und schildern , wie du an das Telefon gekommen bist und dann auch deine Belege vorzeigen.
 
  • Danke
Reaktionen: kshmr
@kshmr

Das Forum bietet keinen Rechtsbeistand .....

Du solltest Dir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen und nicht selbst auf das Schreiben antworten.
Schließlich wirst du mutmaßlich des Betruges und Diebstahls bezichtigt.

Halte peinlichst genau die Fristen ein

Viel Erfolg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: kshmr und Klaus986
@kshmr Das korrekte Vorgehen ist jetzt wichtig, v.a wie @swa00 schon erwähnt hat, die Fristen einhalten.

Such dir noch heute rechtlichen Beistand in Form einer anwaltlichen Beratung! Der dir vorgeworfene Tatbestand ist äußerst ernst zu nehmen!

Mehr können wir dir als Forum nicht mit auf den Weg geben.
 
  • Danke
Reaktionen: kshmr

Ähnliche Themen

Chefingenieur
Antworten
7
Aufrufe
202
Chefingenieur
Chefingenieur
ses
Antworten
0
Aufrufe
2.134
ses
ses
ses
Antworten
3
Aufrufe
140
schwalbe001
schwalbe001
Zurück
Oben Unten