Rahmenbedingungen eines "China-Phone"-Bezugs über einen Webauftritt in der EU

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Einleitung:

Wer ein Smartphone oder Tablet "abseits" der etablierten und bekannten Hersteller und Shops erwerben möchte, sei es der Austattung und / oder des Preises wegen, wird relativ bald über die Angebote der nahezu unzähligen chinesischen Hersteller stolpern, die im allgemeinen unter dem Begriff "China-Phones" zusammengefasst werden.

Angesichts der überaus günstigen Preise neigt man in der ersten Euphorie natürlich dazu gleich einmal irgendwo zuzugreifen; die Beschreibung ist zwar in englisch aber leidlich verständlich, die Frage der Bezahlung scheint gelöst, die Versandkosten leidlich erträglich, und na ja, die Wartezeit wird man wohl auch noch überbrücken können / müssen. Und sollte man da wirklich noch "Zoll" zahlen müssen, dann ist das halt ärgerlich, und bekommt den aus so einer "Versicherung" eventuell doch noch ersetzt. Also irgendwie wird es schon klappen, und der Nervenkitzel muss einem halt doch was wert sein.

ABER wie sieht es denn aus, wenn das gute Stück dann doch einmal den Geist aufgibt? Sch****e, mit zurück zum Händler, uffs, das kann ja was werden. Teurer Transport, Verpackung, wie komme ich ans Geld, was wenn mein und / oder deren englisch für die Fehlerbeschreibung nicht reicht usw. Na, dann vielleicht doch eher irgendwo "hier" (gemeint ist halt in der EU, besser im jeweiligen Aufenthaltsland) kaufen.

Hey, da gibt's ja wirklich ein paar Anbieter ... aber wieso steht da nur Versand aus ..., und nicht Kauf aus bzw. in ...? Und wieso kostet das Ding dann so einen Haufen mehr Geld? Verdammt, und wieso finde ich da zur Abwicklung einer allfälligen Reklamation erst wieder keine "g'scheiten" Infos? Verschweigen die was? Wollen die etwa gar keine Gewährleistung (an)bieten? Wieso steht da nur was von einem Jahr Garantie?

Diese und viele andere Fragen rund um solche EU-internen Bezugsquellen geht es in diesem Thread.

Klar, wir bieten hier keineswegs eine Rechtsberatung an, aber den einen oder anderen Hinweis und Tipp gibt hier natürlich dennoch, und vor allem viele Hinweise auf mögliche Stolpersteine. Doch wie Ihr Euch letztendlich entscheidet, wo und was Ihr Euch kauft, das liegt ausschließlich bei Euch, und das kann Euch auch niemand abnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu beachten bei einem Kauf von "China-Phones" sind insbesondere folgende Punkte:
  • Wer ist Verkäufer?
  • Wer ist Importeur?
  • Wer ist Lieferant?
  • Welches Kaufrecht gilt?
  • Welche Vertragssprache wurde vereinbart?
  • Welcher Gerichtsstand gilt?
  • Welche Rechte / Ansprüche habe ich bei "Nichtgefallen"?
  • Unter welchen Bedingungen kann ich vom Kauf (außer bei Nichtgefallen) zurücktreten?
  • Welche gesetzlichen geregelten und / oder privatrechtlich vereinbarten Ansprüche habe ich im Falle eines Defekts?
  • Wie werden die Zahlungen an den Verkäufer abgewickelt? Ist auf diesem Weg auch eine Refundierung möglich? Wer trägt welche Zahlungsspesen?
  • Wer trägt welche Versandkosten?
  • Erfolgt der Versand versichert? Und zutreffendenfalls gegen welche Gefahren?
  • Wer trägt die Einfuhrabgaben und die Kosten der "Zollbehandlung"?
  • Muss der Webauftritt ein (vollständiges) Impressum aufweisen?
  • ...
Die Aufzählung erfolgt ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit oder gar Gewichtung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da es im "wo MI3 Kaufen" Thread mal wieder um die Garantie und Kaufen aus Deutschland geht, mal einiges zur Klärung in Bezug auf Rückgabe, Gewährleistung usw..

Was Shops wie eFox (als Beispiel genannt) nicht wahrhaben wollen, aber Aktuell gegen gültiges Deutsches wie EU Recht Verstößt.

Bei Versand aus Deutschland gilt Deutsches Recht, egal ob der Händler in China oder sonst wo seinen sitz hat.

DIES GILT NUR FÜR VERSAND AUS DEUTSCHLAND BZW. EU, NICHT BEI VERSAND AUS CHINA!!!


Dazu gehört ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne wenn und aber.

Hier eFox 7 Tage...

Rückgabe und Umtausch

80% Rückzahlung des Kaufpreises entspricht ebenfalls nicht dem Recht.

hier die Rechtslage....

Gewährleistung

auch konnte ich nirgends auf der Seite von eFox lesen das durch ihre Garantie die Gesetzliche Deutsche 2 Jährige Gewährleistung ebenfalls greift. Das eine schließt das andere nicht aus. Da hatte doch schon Apple seine Probleme mit der EU, weil sie nicht deutlich darauf hingewiesen hatten. :rolleyes2:

Wer sich die Seite von AndroidFiguren.de - Der Android Fanshop im Internet. genauer ansieht wird einen deutlichen Unterschied erkennen. Batterieentsorgung usw...

Wer aus Deutschland Versendet hat sich an die Deutschen Gesetze zu halten ohne wenn und aber.

Auch zum Fehlenden Impressum von eFox, ich konnte jedenfalls keines finden, dies ist ebenfalls Pflicht.

Impressum-Recht.de - Ausländische Webseiten

Dies gilt auch für Ausländische Webseiten die um Deutsche Kunden Werben.

Beispiel gefällig...

China-Tech mit erstklassiger Qualität und einzigartigem Service

Sitzt in China, Versand aus China, aber wirbt um Deutsche Kunden also hat er auch ein Impressum zu haben. Die halten sich an geltendes Recht. Ganz nach unten scrollen.

Seht euch die Webseiten der Onlinehändler gut an wenn sie aus Deutschland oder der EU versenden, die können erzählen was sie wollen. Das sind eure Rechte, nehmt sie Wahr. Nicht nur gegenüber den Händlern die sich Fair verhalten sondern gegenüber ALLEN Händlern die unter Deutsches bzw. EU Recht fallen.


Servus

Robert
 
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Danke für deine ausführliche Info!!

Recht haben ist schön!
Recht bekommen aber nicht immer einfach!

Bei der Rechtskonstellation mancher Shops würde ich auch bei zustehendem Recht nicht unbedingt davon ausgehen dieses auch durchsetzen zu können.

Bei Problemen ist es schon bei regulären Shops oft nicht gerade einfach sein Recht zu bekommen, bei Shops mit Sitz im fernen Osten wird man da leider oft auf seinem Recht sitzen bleiben!

Dessen sollte man sich bei einem Order bei dubiösen Shops immer bewußt sein!
(In welchem Land auch immer!)
 
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Da hast schon recht, es ist selbst bei deutschen Händlern oft schwierig seine Ansprüche durchzusetzen, nur wenn man sich seiner rechte als Käufer bewusst ist, kann man ganz anders auftreten.

So z.B. hat ein ordentliches Impressum auszusehen...

http://www.androidfiguren.de/epages/62924100.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62924100/Categories/Imprint

Lenteen ist übrigens auch nicht besser, im Gegenteil, fairerweise muss ich sagen das deren Leistungen und Informationen auf der HP noch schlechter sind wie bei efox.

http://www.lenteen.de/article-onlineinformation/2.html

Keinerlei Hinweis auf die zweijährige Gewährleistung, zwei Wochen Rückgaberecht usw...

Der Gesetzgeber hat dies eingeführt um den Onlinekäufer die gleichen Möglichkeiten zu geben ein Produkt ausführlich in Augenschein zu nehmen und zu testen wie dies auch im Ladengeschäft möglich ist.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/online-kaufvertrag-im-internet/

Wenn ich zu Saturn gehe kann ich die Smartphones in die Hand nehmen, testen usw.

Dieses Recht habt ihr auch bei Online käufen. Deshalb heißt es auch Gleichstellung gegenüber einem Kauf im laden. Wenn ihr die Ware zurückschicken wollt darf sie natürlich keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen. Das ist auch eure Pflicht gegenüber dem Verkäufer.

Lasst euch nicht von deren falschen Angaben in den Shops beeindrucken oder deren Mails mit blablabla von wegen China Shop usw...

Sie verkaufen und versenden aus Deutschland, also unterliegen sie auch deutschem Recht. Ob die Jungs in China das wahrhaben wollen oder nicht, sollte nicht euer Problem sein.

Zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, in den ersten 6 Monaten bei einem defekt, Beweisumkehr!

Zwei Wochen Rückgaberecht, ohne wenn und aber wenn ihr euch an die Richtlinien haltet. Siehe oben.

Servus

Robert ;)
 
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Weil es hier gerade so schön reinpasst: Ich habe vor kurzem einen ausführlichen Artikel über die rechtlichen Anforderungen zum Import von Geräten in die EU, speziell Deutschland, und deren Vertrieb geschrieben. Die Chinashops mit Versand aus DE missachten nicht nur die Regeln bezüglich Rückgaberecht und Gewährleistung, sondern noch zahlreiche andere Regelungen. Im Endeffekt ist das, was hier getrieben wird nicht nur hochgradig illegal, sondern auch extrem unfair gegenüber den deutschen Händlern, die sich für Kunden so richtig reinhängen und sich an alle Regelungen halten.

Ihr könnt euch den Artikel hier durchlesen: ChinaMobileMag - Warum kosten Geräte bei uns so viel und warum gibt es so wenige deutsche Reseller?

Dürfte für einige hier interessanter Lesestoff sein.

LG Christopher
 
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Danke für diese Ausführliche Erklärung!

Wäre vlt ne gute Idee den Text hier direkt in nen Post zu schreiben und hier im Forum anzupinnen!

Ob das Sinn macht mußt natürlich du und der entsprechende Mod für euch entscheiden, aber dieser Beitrag sollte dem ein oder anderen mal die Augen öffnen damit die Arbeit mancher Shops eventuell bei einem Einkauf auch mal mit ein paar Euros mehr honoriert wird!

Leider leiden die ehrlichen Shops hier unter dem Preisdumping diverser schwarzer Schafe, und wenn den Leuten das nicht bewußt wird das die Importleistung auch was kosten muß werden diese auf Dauer leider auf der Strecke bleiben!!
 
Ich kann hier gerne mal eine Zusammenfassung reinsetzen wenn ich die Zeit dazu finde ;)
 
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Hallo Christopher!

Ich war beim erstellen dieses threads mehrfach soweit das ich das Wort illegal schreiben wollte, habe es dann aber wieder gelöscht und dafür immer und immer wieder daraufhin gewiesen das all die Dinge gegen geltendes Recht verstoßen in der Hoffnung das die User hier...

Verstoß gegen geltendes Recht = nicht legal = illegal!

....Selbst erkennen.

Genau wie du es schreibst, es ist völlig illegal was da aktuell abläuft.
Auch mein link zu Android Figuren und dem Hinweis auf die Batterieentsorgung sollte zeigen wie ein ordentlicher und nach deutschem Recht konformer Shop aussehen sollte. Dies kostet nunmal alles Geld.

Es gibt noch weitere Punkte die erwähnt werden sollte.

Das ist unlauterer Wettbewerb und ebenfalls nicht erlaubt.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb

Und wo ist die deutsche Steuernummer im Impressum ... usw....usw...usw...?

Da liegt noch viel mehr im argen.

Ich bin jedenfalls sehr froh das du das Thema aufgegriffen hast und zusätzliche Klarheit geschaffen hast.

Und noch etwas....

Hätte ich bei einem Shop mit Versand aus Deutschland einen Garantiefall und mir würde gesagt ich!! Soll das Smartphone auf meine Kosten nach China schicken...denen würde ich was husten. :mad: Das ginge schön an die deutsche Adresse und der China Shop kann sich dann um alles weitere kümmern. Ist doch nicht mein Problem wo! die das reparieren lassen.

Verkaufen kann jeder, aber beim Service und Kundenbetreuung trennt sich die Spreu vom Weizen sehr schnell. Und eben auch das kostet Geld.

Servus

Robert ;)
 
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Das ganze geht ja noch weiter. Die China Shops machen das ganze ja über Fulfillment Center und teils auch über kleine Unternehmer, die sich damit was dazuverdienen wollen. Das große Problem ist aber vor allem für Letztere, dass die überhaupt nicht wissen worauf sie sich da einlassen. Wenn so ein Gerät z.B. wegen eines defekten Akkus zu brennen anfängt und ein Haus dabei drauf geht oder noch schlimmer dabei jemand stirbt, was denkst du wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist? Richtig, der Hersteller aka Importeur. Also der arme Kerl der ausgenutzt wurde und von nix weiß.

LG Christopher
 
1. Unselbständige Niederlassung
Dasselbe Unternehmen kann mehrere Geschäftslokale (Niederlassungen, Filialen) haben. Eine solche unselbstständige Niederlassung ist in jeder Beziehung von der Hauptstelle abhängig. Auch Rechnungen werden im Namen der Zentrale ausgestellt. Da hier ein einheitlicher Geschäftbetrieb an lediglich räumlich verschiedenen Stellen vorliegt, dürfen Filialen keine, von der Hauptniederlassung abweichende eigene Firma führen. Jede unselbstständige Niederlassung muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, sie wird nicht im Handelsregister eingetragen. Sie weist keine Eigenständigkeit im Verhältnis zur Hauptniederlassung des Unternehmens auf. Sie ist lediglich dem Gewerbeamt bei der Gemeinde eine Gewerbeanzeige einzureichen (Gewerbeanmeldung).
Auf Geschäftsbriefen muss neben der Firma das Registergericht des Hauptsitzes mit Handelsregisternummer angegeben werden. Bei nicht im deutschen Handelsregister eingetragenen Niederlassungen sind die Registerangaben für die ausländische Gesellschaft selbst anzugeben.

Quelle:
Zweigniederlassung - IHK Frankfurt am Main
Die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung - IHK Region Stuttgart

Bei Efox (z.B.) steht
Alle Transaktionen werden von Shenzhen Aukey E-Business Co., Ltd in China South City, Pinghu Town, Longgang District, Shenzhen, Guan Dong, China verarbeitet.
Zur rechtlichen Relevanz kann man hier oder hier mal lesen..
Oder ich zitiere ein Urteil des BGH
Internet-Law » Zuständigkeit deutscher Gerichte für Internetveröffentlichungen

Zum Impressum: Also ich habe es gefunden: Impressum

Da ich nun das alles hier zum zweiten Mal geschrieben habe (beim ersten Versuch wollte ich etwas vom TE zitieren, woraufhin mein Text weg war) hoffe ich, jetzt nichts vergessen zu haben.

PS: Ich habe keinerlei Verbindung zum genannten Shop!
PPS: Ich schreibe hier als ganz normaler User - nicht als Moderator, da ich hier ohnehin keine Moderationsrechte habe. (Genau wie im anderen Thread übrigens.)
 
RG206cc und N2K1, ihr habt beide in bestimmten Punkten Recht. Das o.g. Beispiel von Amazon passt nicht ganz, da Amazon m.W. nach seinen Sitz im Steuerparadies (noch bis 2016) Luxemburg hat und alle Rechnungen von dort kommen. In Deutschland gibt es, meine ich, nur Lager (oder vielleicht auch eine unselbständige Zweigniederlassung, das weiß ich aus dem Kopf gerade nicht), da das Einliefern von Ware in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen umsatzsteuerbefreit ist.

Trotzdem gilt bei Verkäufen von Amazon in Deutschland deutsches Recht und zwar auch für die Horden von chinesischen Anbietern, die über die Plattform Kleinteile anbieten. Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts ist entscheidend, an welchen Empfängerkreis sich das jeweilige Angebot richtet, also z.B. welche Sprache wird benutzt und gibt es weitere örtliche Bezüge (vgl. HIER). Für Bestellungen über den efox-Shop dürfte daher auch immer deutsches Recht (oder auch entsprechend österreichisches bei Bestellern aus diesem Land) anwendbar sein, selbst bei Versand aus China, denn die Seite ist optisch inzwischen praktisch ein Klon von Amazon und auf Deutsch (das Deutsch der Shop-Seite ist übrigens perfekt, das der E-Mails bei der Abwicklung von Problemen weit davon entfernt - was natürlich auch Absicht ist).

Aber, was nützt es? Die Rechtsdurchsetzung in China ist schwierig. Bei Handy-Streitwerten wird ein Anwalt vielleicht um die 80€ verdienen und daher das Interesse an der Annahme des Falles eher niedrig sein, insbesondere wegen des zu erwartenden Aufwands. Außerdem rechnet natürlich der Shop-Betreiber mit Geiz und Geilheit seiner Kunden, denen Gewährleistung oder Widerrufsrecht egal sind (solange alles gut geht). Die Drohung mit dem Anwalt hat also wenig Gewicht und dient eher der eigenen Frustbewältigung.

Wie ich schon an anderer Stelle angemerkt habe, hilft praktisch nur, die Shopbetreiber zu erziehen, und zwar durch entsprechende schlechte Bewertungen öffentliche Diskussionen und wirtschaftlichen Druck über Paypal. Wenn genug Druck aufgebaut wird, wird der Shopbetreiber schon im Eigeninteresse sein Verhalten anpassen, um im Geschäft zu bleiben.

Natürlich wird es immer auch Fälle geben, in denen User sich über die Ungerechtigkeit der Welt beschweren und sich im Recht fühlen, wo objektiv kein Gewährleistungsgrund vorliegt. Nach dem Gesetz der Masse (lass genügend Menschen einen Sachverhalt beurteilen, dann kommt auch bei Ausreißern das richtige Ergebnis heraus) wird man aber bei genügend Beschwerden selbst einschätzen können, wie ein bestimmter Shopbetreiber zu beurteilen ist.

Ein letztes Wort zu efox: Man muss honorieren, dass jedenfalls aus chinesischer Sicht bereits eine Anpassung an den "schwierigen deutschen Kunden" erfolgt ist. Wer nach dem Erhalt ein Problem mit seinem Gerät hat, ist aber gut beraten, sich nicht hinterher auf das deutsche Recht zu berufen. Dass das kaum durchsetzbar ist, hat wohl jeder im Urin, der in China bestellt. Statt dessen ist eine Mischung aus gesundem Menschenverstand und öffentlichem Druck wirksamer. Wer sich in dem nachfolgenden Pokerspiel aus Zeitablauf, Mauern, Gutscheinen und vorformulierten Antworten zermürben lässt, sollte wirklich lieber bei einem deutschen Shop bestellen.

Deswegen ja, es liegen in der Regel bei solchen Shops eklatante Verstöße gegen Fernabsatzrecht (vgl. allgemein zum neuen Fernabsatzrecht HIER), Wettbewerbsrecht, TMG etc. vor. Solange aber die Durchsetzung der Rechte schwierig ist, ist die Diskussion akademisch. Anders wäre es vielleicht, wenn man ermitteln könnte, wo z.B. in Deutschland der Versand erfolgt. Mit der Entnahme von Ware aus dem Lager in Deutschland dürfte nämlich in Deutschland eine Umsatzsteuerpflicht entstehen. Das Finanzamt müsste also Adressdaten haben. An diese Adressen kommt man in der Regel aber auch erst mit einem titulierten Anspruch.


Update: Ich sehe gerade, ich bin aus dem efox-Thread zu einem Thread für ein bestimmtes Smartphone eines bestimmten Herstellers geleitet worden. Besser wäre diese Diskussion vielleicht in allgemeine Kaufberatung aufgehoben.
 
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@Poppeye: Danke für die Zeit und die Einschätzung!
Der erste verlinkte Beitrag bezieht sich jedoch auf ein europäisches Unternehmen, welches per ebay Dinge zum Verkauf anbot.
Daher dürfte dieses Urteil hier nicht greifen.
Ihr zweiter Link führt zu den europaweit greifenden Gesetzen (wo übrigens keine Rede von Gewährleistung ist).
Sofern meine Annahme der nicht selbständigen Niederlassung greift, dürfte der Shop (leider) komplett rausfallen.
Interessanter ist in meinen Augen - da wohl von noch größerem Interesse und eher greifbar - wie es sich beim Verkauf des Oneplus One verhält.
Diese werden ja offiziell von UK aus verkauft.
Dennoch ist die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt.
Sie haben weiterhin durchaus Recht mit Ihrer Einschätzung, daß die Diskussion hier nicht gerätespezifisch ist - aber sie gehört auch nicht in den Thread "Erfahrungen mit dem Efox-Shop".
Eigentlich muß man dafür einen gesonderten Thread aufmachen - wobei es letztlich aber
a) viele Mutmaßungen gibt/geben wird und
b) eine Rechtsberatung in dieser Form ja nicht erfolgen darf.

Was wohl unstreitig ist, ist, daß für ebay und AMAZON ganz klare regeln gelten - wogegen die Regeln für einen solchen Shop wohl eher nicht ganz offen liegen.
Würden die Regeln so einfach anzuwenden sein, müsste ja auch immer eine deutschsprachige Anleitung, sowie eine Konformitätserklärung beiliegen.
Handelt es sich jedoch generell um ein nichteuropäisches Unternehmen (selbst wenn in D ein Container/Lager steht), so ist der Endkunde selbst bei Lieferung innerhalb D der Importeur und übernimmt automatisch alle Folgen aus dem Produkthaftungsgesetz.

PS: Da es leider oft falsch verstanden wird weise ich darauf hin, daß ich hier allein meine private Meinung vertrete und dies nichts mit meiner Moderatorentätigkeit auf Android-Hilfe zu tun hat.
 
N2k1 schrieb:
Allerdings sollte man - wie bei jedem Online-Shop - eben die AGB vor dem Kauf lesen!

Naja - AGBs sind ein deutscher Begriff. Ich habe mal internationale Privatrecht an der UNI gehabt und die Frage lautet immer "welches Recht kommt zur Anwendung". Bei "Versand aus Deutschland" kommt deutsches Recht zur Anwendung und somit auch Deutsche/EU Fernabsatz Rechte.

Diese Rechte kann man nicht durch unwirksame § in AGBs ausschliessen - trotzdem wird es schwierig für einen Käufe seine Rechte einzufordern. Für China-Shops (damit meine ich nicht nur EFox) könnte es schwierig werden wenn ein unzufriedener Kunde sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzt und das Finanzamt die Versandadresse durchleuchtet. Versand aus Deutschland bedeutet auch finanztechnisch deutsche Regeln zu erfüllen.

Beispiel: Skype passt gerade die Bedingungen an und verlangt die MwSt in Abhängigkeit in welchem Land der Kunde sitzt.

Ein Artikel der aus Deutschland/EU geliefert wird ohne entsprechende UmSt ist undenkbar. (befreite Kleinstgewerbe sind natürlich ausgeschlossen)
 
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@mik_schreiber: Wenn Du meinen Links aus #9 gefolgt wärest, hättest Du schnell feststellen können, daß das so nicht richtig ist.
Dafür hat der Gesetzgeber offenbar eine "Lücke" eingebaut.
Es handelt sich hier nicht um eine deutsche Niederlassung - sondernnur um ein Logistik-Unternehmen.
Der Käufer bleibt hierbei der Importeur.

(Und ein Hinweis am Rande: Es gibt keine AGBs - die AGB sind bereits die Bedingungen (und dabei die Mehrzahl))
 
N2k1 schrieb:
(Und ein Hinweis am Rande: Es gibt keine AGBs - die AGB sind bereits die Bedingungen (und dabei die Mehrzahl))

M. E. kann man von dem Akronym einen zulässigen Plural bilden : Die AGB eines Händlers / die AGBs verschiedener Händler.
 
  • Danke
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N2k1 schrieb:
Es handelt sich hier nicht um eine deutsche Niederlassung - sondernnur um ein Logistik-Unternehmen.
Der Käufer bleibt hierbei der Importeur.

Wobei es aufgrund der kurzen Versandzeiten ja kein reines Logistikunternehmen (Spediteur) sein kann.

Wenns wiederum ein Lager in Europa ist würde mich deren Vorgehen bzgl Steuer mal interessieren.
Das Rumgetue mit nem Zollfreilager wird sich von den Firmen wohl keine antun.
(Noch dazu würde dann die Steuer auf alle Fälle beim Versand/Lagerabruf fällig!)
 
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Es wird langsam Zeit das sich das deutsche Finanzamt dieses Geschäftsgebaren mal genauer ansieht. Ich denke das dies auch und gerade im sinne von efox und seinen mitstreitern ist um hier endlich Rechtssicherheit zu haben.

Nachdem efox nichts unrechtes macht, laut den mitstreitern, hätte eine solche Untersuchung durch die Finanzbehörde eine durchaus positive Auswirkungen auf deren Image allgemein und das spekulieren hätte ein für alle mal ein ende.

Sozusagen eine win - win Situation für Kunden und efox. ;)
 
Ich hatte doch alles verlinkt.
Ich verstehe nicht, wieso da Fragen offen bleiben.
Wenn etwas unklar ist, einfach nochmal lesen.
Es ist ja nicht so, als wenn die deutschen Finanzbehörden diese Firmen nicht kennen würden.
@Bugs: Es ist ein reines Zwischenlager. Die Steuer wird bei Einfuhr pro Container erhoben. Das ändert an der Rechtslage des Imports nichts.
 

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