Rahmenbedingungen eines "China-Phone"-Bezugs über einen Webauftritt in der EU

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Ja, das Thema kommt bekannt vor - nur ist es eben leider nicht sauber recherchiert. Und nur vom Abschreiben wird es dann auch nicht wahr.
 
chinamobilemag schrieb:
Die Rechtslage ist ganz einfach: Wer aus Deutschland versendet, oder allgemein aus der EU, der muss sich auch an die Gesetze halten - Punkt, Ende, Aus. /QUOTE]

Das ist so nicht uneingeschränkt richtig, bitte recherchiere mal die Begriffe Konsignationslager und Zolllager. Deutsches Recht ist hier aus anderem Grunde anwendbar, das habe ich früher schon einmal geschrieben, meine Beiträge werden aber gerne gelöscht.
 
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Das war mal ein echt hilfreicher Beitrag! Aber interessant ist:
Während der Lagerung in einem Zolllager fallen weder Einfuhrabgaben an noch müssen handelspolitische Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen) beachtet werden.
Quelle
Wobei beim Konsigntions-Lager steht, daß der Kunde der Importeur bleibt.
Ein Exporteur (der Konsignant) richtet auf seine Kosten ein Auslieferungslager bei einem Importeur (dem Konsignatar) ein.
 
Szenario 1a:

Der Kunde kauft bei einem Händler innerhalb der EU, wobei der Händler die Ware vorab auf eigene Rechnung erworben und im Import hat. Dabei gilt natürlich die EU-weit einheitlich gesetzlich geregelte Gewährleistung. Da der Händler hier alle Kosten und Gefahren trägt, ist diese Variante die für den Kunden teuerste.


Szenario 1b:

Der Kunde kauft bei einem Händler innerhalb der EU, wenngleich dieser die Ware aus dem Konsignationslager entnimmt.
Ein Kaufmann / Exporteur (der Konsignant) richtet auf seine Kosten ein Auslieferungslager bei einem anderen Kaufmann / Importeur (dem Konsignatar) ein. Die Ware verbleibt im Eigentum des Konsignanten. Der Konsignatar verwaltet die Ware treuhänderisch; die verkaufte Ware rechnet er in bestimmten Zeitabständen mit dem Konsignanten ab. Zollrechtlich ist ein K. ein Freilager; nur die entnommene Ware ist zu verzollen.
Auch in diesem Fall gilt natürlich die EU-weit einheitlich gesetzlich geregelte Gewährleistung. Hier erspart sich der Händler das Riskio eines Wertverlustes (z.B. wegen technischer Überholung) sowie die Vorfinanzierung der Ware, weshalb diese Variante ein wenig kostengünstiger als im Szenario 1a ist.


Szenario 2:

Der "Händler", nein Betreiber des Webauftritts, ist ausschließlich ein Dienstleister des Produzenten / Exporteurs, nicht jedoch des Käufers.

Dann wird zwar die Entnahme aus dem (Zoll)Lager und der damit einhergehende tatsächliche Import vom "Händler" organisiert, die Ware jedoch offiziell vom Produzenten / Exporteur verkauft und auch von diesem importiert. In diesem Falle gilt das UN-Kaufrecht (und nicht die EU-weit einheitlich gesetzlich geregelte Gewährleistung) nur dann, wenn der Importeur in der EU keine eigene Niederlassung hat, was in der Regel bei allen "China-Phones" der Fall ist.


Szenario 3:

Der "Händler", nein Betreiber des Webauftritts, ist nur ein Dienstleister des Produzenten / Exporteurs und des Käufers.

Dann wird zwar die Entnahme aus dem (Zoll)Lager und der damit einhergehende tatsächliche Import vom "Händler" organisiert, die Ware jedoch offiziell vom Produzenten / Exporteur verkauft und im Auftrag und auf Namen des Kunden importiert. Diesfalls sollte der Kunde vom Betreiber des Webauftritts allerdings die entsprechenden Verzollungsdokumente erhalten / einfordern. Damit gilt dann natürlich UN-Kaufrecht und nicht die EU-weit einheitlich gesetzlich geregelte Gewährleistung. Da natürlich auch der Dienstleister etwas für seine Arbeit verrechnet, ist diese Variante sicherlich teurer als ein Eigenimport. Dafür erspart sich der Käufer ein wenig Papierkram und hat einen "einheimischen" Ansprechpartner für die Abwicklung des Kaufs.


Szenario 4:

Hier wird die Ware selbst im Ursprungsland vom Produzenten / Exporteur erworben und vom Käufer auch selbst importiert, wobei die Verzollung in der Regel in seinem Namen durch den Spediteur / Paketdienst erfolgt. Damit gilt dann natürlich nur UN-Kaufrecht.

Das ist zwar der komplizierteste Weg, aber letztendlich der günstigste für den Kunden, weil er außer dem Spediteur / Paketdienst keine weiteren Dienstleister / Personen / Stellen bezahlen muss.


Conclusio:

Je dubioser im Sinne von undurchsichtig ein Webauftritt gestaltet ist, desto eher muss der Käufer davon ausgehen, dass das Szenario 2 zur Anwendung gelangt!

Dass es zudem auch schon aus Kostengründen dennoch relativ schlau wäre die in den Fällen des Szenarios 2 & 3 wegen eines Defekts retour kommende Ware erst mal im (Zoll)Lager zwischenzulagern (immerhin wird dann die Einfuhrumsatzsteuer rückvergütet, und der gemeinsame Rückversand ist wesentlich günstiger als viele Einzelsendungen), versteht sich von selbst.
 
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Nur kurz zum Szenario 1b.
Du schreibst selbst, daß der Kunde der Importeur ist - daher kann das, was Du schlußfolgerst, nicht stimmen.
Denn damit ist der Importeur - also der Kunde - der, der die Gewährleistung nach EU-recht zu tragen hat.
Er hat natürlich Rechte gegenüber dem Händler und Hersteller - aber eben nicht die, des europäischen Einzelhandels.
 
Für mich mutet das hier teilweise etwas seltsam an.

Nicht Wenige "verteidigen" hier nämlich rigoros die Geschäftsgebahren der China-Shops.

In Meinen Augen ist das nicht einmal eine rechtliche Grauzone - Ihr aber möchtet augenscheinlich zusehen, wie unser deutsches Recht, unser sicherer Verbraucherschutz, untergraben wird!?

Finde ich nicht okay!
 
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kleineTigerente schrieb:
In Meinen Augen ist das nicht einmal eine rechtliche Grauzone
Richtig - es ist nämlich durchaus legal.
Ob das OK ist, ist eine andere Frage.
kleineTigerente schrieb:
Ihr aber möchtet augenscheinlich zusehen, wie unser deutsches Recht, unser sicherer Verbraucherschutz, untergraben wird!?
Daran arbeitet unsere Bundes-Regierung doch gerade. Wenn TTIP beschlossen ist, kannst Du Dich von all den Sachen verabschieden. (Denn dann entscheiden (US-)Konzerne, was Recht ist.)
 
ich zitiere mal z.B. aus Wikipedia damit keiner denkt es wäre eine Rechtsberatung.

Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts (s. Tabelle). Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Niederlassung, Art. 1. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar auf Verbraucherverträge (sofern der private Zweck des Kaufes für den Verkäufer erkennbar war, Art. 2 lit. a).

Es schaut wohl nicht so aus, dass die Verkäufer (nein Web Seiten Betreiber) auf ein B2B Geschäft aus sind. Es werden auch keine Samples verkauft sondern meist ein Stück an den privaten Endverbraucher.

Wir reden hier nicht von einer Grauzone sondern es ist ganz klar welches Recht zur Anwendung kommt. Dazu gibt's auch eine gute Abhandlung von einem Rechtsanwalt, Tante google hilft den Leuten die es interessiert.
 
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Boykottieren und warnen - das wäre die Aufgabe dieses Forums!!

Machenschaften, mit denen Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen wird,
mehr kann ich bis jetzt in keinem Chinashop erkennen.

Mein Eindruck ist momentan, dass hier einige Beitragsschreiber TTIP sogar begrüßen...:glare:

Schönen Abend allerseits!
 
Der Grund, sich dennoch darauf einzulassen ist ein eventueller Gewinn ..
Beispiel: ELEPHPHONE P3000s mit Versand aus DE etwa 188 € (China 156€) ..
Kauft man dasselbe telefon bei einem europäischen Shop (in Italien), so zahlt man 280€
Für die 90€ Aufpreis bekommt man aber eben auch europäische Regeln (2 Jahre Garantie/Gewährleistung (auf Akku 6 Monate) etc.)
Elephones negozio online
In Frankreich ist die Differenz geringer: Elephone P3000s Smartphone Android | PhoneDroid.fr (229 € - also nur etwa 40 €)
Und in Portugal gar nur 210 € Elephone P3000s


Beim XIAOMI Redmi 1S ist es ähnlich:
Chinapreis: 117 € (da kommen ja noch 22€ EUSt. drauf ..also 139€)
Preis in Portugal 165 € (also 26€ Differenz)

Man ist also nicht gezwungen, bei einem China-Shop zu kaufen!
 
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Wenn es sowas jetzt fürs Honor 6 L02 gäbe :thumbsup:

Aber ehrlich, auch wenn einige dies hier versuchen zu erklären, komisch bzw unverständlich ist dies schon. Sowas soll Recht sein?

Naja.. ich bin dann raus. Bis morgen wird sich das dann eh nicht ändern.

Eine Lösung der Sache wäre aber doch möglich, wenn jeder Hersteller sich so wie Apple verhalten würde. Bin jetzt kein Fanboy aber die weltweite Garantie ist schon ein Schmankerl (wenn auch nur 1 Jahr ohne Care).
 
xlschneider schrieb:
Eine Lösung der Sache wäre aber doch möglich, wenn jeder Hersteller sich so wie Apple verhalten würde. Bin jetzt kein Fanboy aber die weltweite Garantie ist schon ein Schmankerl (wenn auch nur 1 Jahr ohne Care).

Und dann zu den Preisen von Apple?
Ich verstehe nicht, wie man für ein iPhone6+ 1k € auf den Tisch legen kann!
(Da kann ich ja 8 - 12 China-Telefone für kaufen.. also quasi jeden Monat ein neues Gerät)
 
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Weil's auch hier ganz gut passt noch der Hinweis aus einem anderen Thread:

Eine allenfalls genutzte .de-Domain und / oder die Verfügbarkeit des Angebotes in deutsch bedeuten noch lange nicht, dass der Webseiten-Betreiber in Deutschland (technisch) aktiv und / oder niedergelassen ist. :winki:
 
Du meinst also eine .de-Domain und deutsche Sprache sind eher ein Zeichen dafür daß sich der Händler NICHT an deutsche Kunden wendet?^^

Um es abzukürzen: Es geht darum an welche Kunden sich ein Shop wendet. Egal wo er sitzt.
Anders wäre es wenn ich bei einem Shop bestelle der auf einer ausländischen Domain mit englisch "an alle" offeriert. Dann muss ich mir überlegen ob ich das mitmache. Aber mit der aktiven Zuwendung an deutsche Kunden spielen die deutschen Gesetze mit, ob es der Hökerbude gefällt oder nicht. Ob man das dann aus cost-benefit-Gründen durchsetzt ist eine andere Frage...
 
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Es gibt doch wirklich Leute, die anscheinend alles so verstehen wollen, wie es ihnen gerade passt. Sorry, aber so funktioniert weder das Zusammenleben im allgemeinen, noch das Vertragsrecht im speziellen. ;)

Ich habe nur geschrieben, dass man weder aus der benutzten Domain noch aus der im Webauftritt vorhandenen Sprache irgendwelche Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ort des Angebotes schließen kann. Da war also mit keinem Wort die Rede von irgendeiner Zielgruppe! Und nur so nebenbei, größere "Mengen" Deutschsprachiger gibt's ja nicht nur in Deutschland, manche auch noch außerhalb der EU-Außengrenzen. :winki:
 
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Wie funktionieren das allg. Zusammenleben und Vertragsrecht DANN?

Der Käufer soll - bei Kauf in Deutschland, Bezahlung auf ein deutsches Konto, Lieferung aus Deutschland davon ausgehen, dass UN Recht Anwendung findet??


Der Kunde kauft bei einem Händler innerhalb der EU, wenngleich dieser die Ware aus dem Konsignationslager entnimmt. Zitat:
Ein Kaufmann / Exporteur (der Konsignant) richtet auf seine Kosten ein Auslieferungslager bei einem anderen Kaufmann / Importeur (dem Konsignatar) ein. Die Ware verbleibt im Eigentum des Konsignanten. Der Konsignatar verwaltet die Ware treuhänderisch; die verkaufte Ware rechnet er in bestimmten Zeitabständen mit dem Konsignanten ab. Zollrechtlich ist ein K. ein Freilager; nur die entnommene Ware ist zu verzollen.
Auch in diesem Fall gilt natürlich die EU-weit einheitlich gesetzlich geregelte Gewährleistung.

Japp, so ist es - ohne Wenn und Aber!! :thumbsup:



Aber Klasse, dass dies Viele hier anders sehen!:rolleyes2:
 
1. Nicht Kauf in Deutschland! (Du sitzt in DE - der Händler nicht, Internet ist kein Land!)
2. Deutsches Konto?
3. Wieso Händler in der EU? Der sitzt in China!
4. Wieso sollte die EU Gewährleistung greifen?
5. Schön, daß Du das besser weißt, als Richter und Anwälte.
6. Ja, "gefühltes Recht" und "gesprochenes Recht" sind leider oft nicht identisch!
 
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Wieso sollte die EU Gewährleistung greifen?
Alles klar...örgs, hast Du überhaupt meinen ganzen Beitrag gelesen?
Ich habe via PayPal an efox in DE überwiesen - nix China!

Wie...das Internet ist gar KEIN Land??? Ach neee...(werden wir jetzt lustig??)

Viel Spaß noch beim Beweihräuchern dieser miesen Masche!:thumbup:
 
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LOL! Per PayPal an efox in Deutschland?!
Lass mich mal überlegen: PayPal .. dann lies mal hier: Zuständigkeit für die datenschutzrechtliche Aufsicht der Internetangebote eBay, PayPal und mobile.de | LDA
Wenn PayPal in DE keine Konten hat, wie kannst Du dann an efox in DE überweisen?
Richtig! Gar nicht!
Wo der Empfänger sitzt, siehst Du zudem bei PP gar nicht.

Ich lese deine Beiträge - aber liest Du meine Beiträge und folgst den Links?

Zudem: Ich habe auf jeden deiner Punkte geantwortet - falls Du es gelesen hast!
 
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N2k1 schrieb:
6. Ja, "gefühltes Recht" und "gesprochenes Recht" sind leider oft nicht identisch!

Im Wettbewerbsrecht gilt aber der Verkehrseindruck, keine AGB. Völlig egal wo der Laden sitzt kann er also Verkehrsverbot bekommen, wenn er sich so benimmt.
 

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