MediaMarkt: Umtausch

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Ja bei mir im ProMarkt sagte man mir auch, max 14 werktage, dass ist lediglich eine schätzung, ich hoffe trotzdem für dich das es schnell über die Bühne geht, leider kann der Media Markt da relativ wenig tun, ausser dort mal anzurufen und dir bescheid zu geben wie es aussieht, dass hat ProMarkt bei mir wegen einem Rasierer gemacht. Kurz bescheid gegeben, dass der Akku gewechselt wird da defekt, ca 4 Werktage,...1 Tag später erneut anruf, Rasierer ist da:razz:

Also bleib am Ball.
 
Checke täglich meinen Reparaturstatus und es steht von Anfang bis jetzt noch bei " Auftrag in Bearbeitung"


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So schnell geht das denke ich nicht. Du musste denen schon mehr als so kurze Zeit lassen, bevor Du imho zurück treten kannst.
Du kannst eine (realistische!) Frist setzen, wenn das Gerät nicht zum von MM genannten Termin fertig ist. 2-3 Wochen nennt die von mir verlinkte Kanzlei. Als gängige Reparatur Dauer, also kann man vielleicht 3 Wochen ansetzen.
Ansonsten lies Dir noch mal Abhandlung zu Reklamation und Umtausch an, die ich weiter oben verlinkt habe. Sei ruhig bestimmt, aber vor allem freundlich und fair.
 
JanF schrieb:
Es ist egal, innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistungszeit geht man davon aus, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hat. Etwas anderes muss der Händler beweisen......

Nur zum Verständnis für mich. Wenn ich ein Handy habe, welches Top gepflegt ist, aber durch eine mechanische Beeinträchtigung einen Riss im Display bekommt, muss mir in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen, dass ich diesen Riss verursacht habe?
Bei den geschilderten Spaltmaßen hätte ich das auch gedacht, aber ist das auch bei Rissen im Display oder Rahmen so, die ja in 99% der Fälle durch irgendeine Gewalt ausgelöst werden?
 
Aber nicht vom Besitzer.

Wie kann es sein, dass ein Handy im Rahmen und Cover Risse bekommt, wenn das ganze Gerät keinen Kratzer hat. Es muss ein sehr heftiger Sturz sein, um den Rahmen zu brechen, auserdem wäre das Display schon gerissen.
Ein Sturz hinterlässt Spuren in Form vom Dellen und Kratzer.

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PrinzPoldi007 schrieb:
Nur zum Verständnis für mich. Wenn ich ein Handy habe, welches Top gepflegt ist, aber durch eine mechanische Beeinträchtigung einen Riss im Display bekommt, muss mir in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen, dass ich diesen Riss verursacht habe?
Bei den geschilderten Spaltmaßen hätte ich das auch gedacht, aber ist das auch bei Rissen im Display oder Rahmen so, die ja in 99% der Fälle durch irgendeine Gewalt ausgelöst werden?
So sieht es das Gewährleistungsrecht zumindest vor. Die Abhandlung hatte ja sogar Zahoa verlinkt, die habe ich mit der kurzen Info die ich gefunden hatte verwechselt.
Es spielt aber keine allezugroße Rolle. Der Händler kann die Gewährleistung trotzdem ablehnen. Es ist lediglich geregelt, dass vor Gericht der Händler den Richter überzeugen muss, dass der Kunde den Schaden verursacht hat und nicht umgekehrt. Vor Gericht ist man allerdings nie sicher.

Zuhao schrieb:
Wie kann es sein, dass ein Handy im Rahmen und Cover Risse bekommt, wenn das ganze Gerät keinen Kratzer hat. Es muss ein sehr heftiger Sturz sein, um den Rahmen zu brechen, auserdem wäre das Display schon gerissen.
Ein Sturz hinterlässt Spuren in Form vom Dellen und Kratzer.
Es gibt nicht nur Stöße als mechanische Kraft, die Kräfte sind auch sehr groß, wenn man das Hand z.B. in der Gesäßtasche hat und sich dann ungünstig hinsetzt, bzw. in einer engen Vordertasche der Hose. Ich bin da kein Experte, bin aber davon ausgegangen, dass Du wie geschildert ordentlich mit dem Telefon umgegangen bist. Wenn dem nicht so ist, kannst Du Tipps evtl. nicht anwenden.
 
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Genau sowas wie Hosentasche meinte ich. Dann würde man am Gerät selbst nichts an Kratzern o.ä. sehen wegen Schutzhülle und Displayfolie, aber es kann trotzdem zerstört werden. Ist mir mal vor ein paar Jahren mit nem billigen China-Teil passiert.

Hinten in der Hosentasche, beim autofahren ungünstig gesessen und schon war ein Riss im Rahmen und das Display war hinüber
 
Zuhao schrieb:
Ich werde jetzt abwarten, wie lange die brauchen.
Wenn die länger als die versprochenen 10 Tage brauchen, dann werde ich versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Oder wenn es nach der Reparatur sich nicht gebessert hat.
Mit Abstand das lächerlichste, was ich heute gelesen habe...

1. Wird Dir niemand versprechen, dass es in X Tagen fertig sein wird, wenn er es nicht in der eigenen Hand hat. MM schickt es zu W-Support und was dort passiert ist nicht mehr in der Macht Media Markts.

2. Hat Media Markt dann nochmal die Möglichkeit zur Nachbesserung.


Wenn du nicht in der Lage bist, dir das Handy zu kaufen, von dem du überzeugt bist, solltest du den Fehler eher bei dir Suchen, als nun deine Probleme auf Media Markt zu schieben.
"Die Freude war... Mängel nicht gesehen" - Schwachsinn. Kaufe ich mir ein Device (Notebook z.B. letztens) in der Preisregion, wird es umgehend auf Mängel untersucht.
(Ich habe das Notebook komplett mit künstlichen Lichtquellen in verschiedenen Betrachtungswinkeln angesehen (Kratzer und Co) , das Display auf Lightbleeding kontrolliert, jede Taste getestet, in unterschiedlichen "Tippwinkeln" und das gesamte Gerät auf Knarzen und losen Bauteilen kontrolliert und mir danach direkt die Temperaturen unter Belastung angesehen... )


Wer das nicht macht, wird eben bestraft. Absolut zu recht, mag ich behaupten. Verkaufe ich etwas und nach 2 Monaten kommt der Kunde an und will das halb zerstörte Smartphone zurückgeben, zeig ich dem auch den Vogel. :tongue:
 
JanF schrieb:
Es ist egal, innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistungszeit geht man davon aus, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hat. Etwas anderes muss der Händler beweisen. Erst nach diesen 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Schaden nicht zum Kaufzeitpunkt bestand. Und wenn die Verarbeitung so schlecht ist, dass so früh Rissen auftauchen kann man es klar als Schaden sehen.
Nur der Vollständigkeit halber, damit niemand verwirrt wird:
"Erst nach diesen 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt bestand."
Gewährleistung regelt die Mängelfreiheit bei Gefahrübergang (=Kauf). Alles was nach dem Kauf auftritt, ist Problem des Kunden. Die 6 Monate sind nur eine Sonderregelung fur Verbraucher, wo unterstellt wird, dass der Fehler schon bei Gefahrübergang vorlag. Aber so hattest du das wahrscheinlich auch gemeint.
 
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Das ist mein erstes Samsung/Android Handy, woher sollte ich denn wissen, dass man soo genau schauen sollte. Wenn ich mir schon so ein tolles Gerät kaufe, dann möchte ich nicht zuerst eine Stunde lang nach fehlern suchen.

Haarrisse und Risse im Rahmen sind nicht unbekannt und ein Garantiefall.
Sowas passiert nicht am ersten Tag und ich kenne auch Leute, die daa S3 schon viel länger haben und keine Probleme haben .

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ChR6s schrieb:
...
"Die Freude war... Mängel nicht gesehen" - Schwachsinn. Kaufe ich mir ein Device (Notebook z.B. letztens) in der Preisregion, wird es umgehend auf Mängel untersucht.
(Ich habe das Notebook komplett mit künstlichen Lichtquellen in verschiedenen Betrachtungswinkeln angesehen (Kratzer und Co) , das Display auf Lightbleeding kontrolliert, jede Taste getestet, in unterschiedlichen "Tippwinkeln" und das gesamte Gerät auf Knarzen und losen Bauteilen kontrolliert und mir danach direkt die Temperaturen unter Belastung angesehen... )

Schön dass Du Dir die Zeit für so was nimmst. Ich tue es nicht immer und zum Glück wird dies vom Gesetz auch nicht erwartet. Eine DVD die ich kucken wollte habe ich mal 1 Jahr nach dem Kauf ausgepackt und sie funktionierte nicht. Leider hielt ich ohne Kassenbon Schadensersatz für sinnlos. Inzwischen bin ich schlauer, wahrscheinlich hätte die Verpackung als Beweis gereicht, dass die DVD aus einem bestimmen Laden war.
Demnächst erhalte ich einen ebook Reader. Auch diesen werde ich mir erstmal nicht detailliert ansehen können. Beim meinen "neuen" Drucker habe ich auch nach über einem Jahr noch nicht getestet, ob die Fax-Funktion geht, ... .
Lack wird auch häufig zur besseren Haltbarkeit eingebrannt dann sieht man auch erst nach Benutzung, ob der Lack ordnungsgemäß aufgebracht wurde.

Was ist, wenn ein Defekt erst nach mehr als sechs Monaten auftritt? Was genau hat es mit dieser Unterteilung in die ersten sechs Monate und die restlichen 18 Monate der Gewährleistungsfrist zu tun?

Kauft ein Kunde ein Gerät in einem Geschäft, so geht er davon aus, dass das Produkt neuwertig und fehlerlos ist. Dennoch passiert es leider immer wieder, dass Waren verkauft werden, die bereits beim Kauf einen Fehler aufweisen. Der Kunde merkt das aber nicht sofort. Er freut sich über seine Neuanschaffung und benutzt es zu seiner vollsten Zufriedenheit. Doch nach zwei, sechs, oder zehn Monaten tritt der Fehler, der von Anfang an da war, auf. Er hat sich nur nicht früher gezeigt. Er war aber schon immer da, beispielsweise weil es ein „Montagsgerät“ war etc.


Mit der zeitlichen Einteilung des Zeitpunktes, in dem dieser Fehler sich zum ersten mal zeigt, hat der Gesetzgeber eine Verteilung der „Beweislast“ geschaffen, um ein möglichst gerechtes Kaufrecht hervorzubringen. Zeigt sich der Fehler in den ersten sechs Monaten zum ersten mal, so wird vermutet, dass der Fehler schon immer in diesem Gerät gewohnt hat. Der Kunde muss überhaupt nichts tun, er muss nur den Fehler benennen und er bekommt seine Rechte.
Quelle: Reklamation und Umtausch - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz





@dickbert
Vielen Dank für die Korrektur. Du hast zum Glück den Sinn noch erkannt :)
 
JanF schrieb:
Schön dass Du Dir die Zeit für so was nimmst. Ich tue es nicht immer
Dann sage ich: Selbst Schuld. Was kostet ein modernes Handy, ein Notebook, ein Fernseher, oder gar ein Auto? Wir reden hier von mind. sehr hohen 3 stelligen Werten. Bei Autos sind >20.000 € keine seltenheit. Und du nutzt es einfach ohne dir alles anzusehen? Dann hast du einfach zuviel Geld? :bored: Ein Smartphone und ein Notebook sind bei mir leider essentielle Güter, die zum Brötchenverdienen unabdingbar sind - da ist ein "ach, wenn mir das nach 3 Monaten auffällt gehts eben zurück" nicht drin, zumal mich das einrichten des PC's wohl 3-5 Tage kostet. Aber auch Privat achte ich darauf, dass die gelieferte Ware anstandslos ist.
JanF schrieb:
Eine DVD die ich kucken wollte habe ich mal 1 Jahr nach dem Kauf ausgepackt und sie funktionierte nicht. Leider hielt ich ohne Kassenbon Schadensersatz für sinnlos. Inzwischen bin ich schlauer, wahrscheinlich hätte die Verpackung als Beweis gereicht, dass die DVD aus einem bestimmen Laden war.
Bringt dir nach einem Jahr genau garnichts. 6 Monate gilt die Gewährleistung, ehe die Beweislastumkehr greift. Du hättest beweisen müssen, dass sie vom Kaufzeitpunkt bis 6 Monate danach auch nicht funktionierte. Eine DVD ist i.d.R. auch nach einem Jahr Kratzfrei - dass du sie jetzt erst geöffnet hast, ist recht unwahrscheinlich.

JanF schrieb:
Demnächst erhalte ich einen ebook Reader. Auch diesen werde ich mir erstmal nicht detailliert ansehen können. Beim meinen "neuen" Drucker habe ich auch nach über einem Jahr noch nicht getestet, ob die Fax-Funktion geht, ...
Die Zeit nehme ich mir, wenn du meinst, du müsstest dies nicht tun, ist das deine Entscheidung. Die überlasse ich dir liebend gern. ;)
 
Zuhao schrieb:
Das ist mein erstes Samsung/Android Handy, woher sollte ich denn wissen, dass man soo genau schauen sollte. Wenn ich mir schon so ein tolles Gerät kaufe, dann möchte ich nicht zuerst eine Stunde lang nach fehlern suchen.

Haarrisse und Risse im Rahmen sind nicht unbekannt und ein Garantiefall.
Sowas passiert nicht am ersten Tag und ich kenne auch Leute, die daa S3 schon viel länger haben und keine Probleme haben .

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Das verlangt auch keiner von Dir, das so genau zu machen, wieChR6s. Allerdings eine Überprüfung solltest Du auf jeden Fall vornehmen.

Falls Du meinst, dass dies bei so einem tollen Gerät nicht nötig ist, dann möchte ich Dich mal beim Autokauf Sehen.Dies ist ein noch tolleres Gerät und das wirst Du dann auch nicht überprüfen wollen?

Ich kontrolliere auch nicht alles haargenau, allerdings ist es bei mir anders als bei Dir: je toller das Gerät und je teurer, desto genauer kontrolliere ich, unabhängig davon, dass ich heiß drauf bin, es zu besitzen und zu nutzen.


Aber wie sagt man hier in Köln so schön:
Jeder Jeck is anders.

Und Dir wünsche ich, dass Du mit Deinem Vorhaben Erfolg hast, frei nach nem anderen kölschen Motto: et hätt noch immer joot jejange
 
Zuhao schrieb:
Das ist mein erstes Samsung/Android Handy, woher sollte ich denn wissen, dass man soo genau schauen sollte. Wenn ich mir schon so ein tolles Gerät kaufe, dann möchte ich nicht zuerst eine Stunde lang nach fehlern suchen.

Haarrisse und Risse im Rahmen sind nicht unbekannt und ein Garantiefall.
Sowas passiert nicht am ersten Tag und ich kenne auch Leute, die daa S3 schon viel länger haben und keine Probleme haben .

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1.:

Die Geräte sind aus einer Massenproduktion. Da gibt es, wenn du glück hast, eine Stichprobenkontrolle. Gerade bei Smartphones (unabhängig vom Kostenfaktor) kannst du von starken Qualitätsschwankungen ausgehen. Das eine ist Top, das nächste der absolute Graus. Daher wird - umso teurer und toller das Gerät ist, umso genauer - jeder Kauf auch auf Herz und Nieren überprüft. Kostete mich ohne Lasttest keine 15 Minuten. Licht an, draufschauen, 3 eMails tippen, hochheben und schütteln.

2.:

Ist das kein Garantiefall- ein Kollege hat bei seinem S3 auch im Akkudeckel einen Riss. Samsung sagt: Abnutzungserscheinung durch unsachgemäße Behandlung. Mein Onkel hat sein 3. S3 mit Riss im Display. Gott sei Dank mit Rundumschutz gekauft. :p Samsung hat ihm nämlich den Vogel gezeigt. "Nur durch mechanische Belastung möglich". Bei einem von den 2 kaputten habe ich gesehen, wie es zersprungen ist. Auf dem Schreibtisch - liegend. :cursing:
 
Qualitätsschwankung hin oder her.
Aber es kann nicht sein, dass manche es lose nackt in der Hosentasche tragen und nichts passiert, während andere mit Hüllen und Taschen es beschützen und nach 2 Monaten der Lack abplatzt, Risse hat,schepert und lockere/hakende Tasten hat.

Wenn der Lack genau auf dem Rahmen ab ist, würde ich ja noch verstehen, dass der irgendwann sivh abreibt. Aber der lack ist genau da ab, wo der deckel rüberkommt und sozusagen gar nicht zusehen ist, außer wenn man den Deckel abnimmt.


Nochmal für alle : Wenn die Fehler am ersten Tag da waren, hätte ich es umgetauscht. Aber sie kamen mit der Zeit und sin auch nichz einzuschätzen welche Fehler wann kommen. Deswegen haben wir doch die Garantie/Gewährleistung.

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Wenn bei mir nach dem Kauf nicht mal die vor installierte ROM flüssig läuft, gebe ich das Teil zurück. Selbst wenn ich vor habe, eine andere zu flashen, möchte ich vorher ein einwandfrei funktionierendes Gerät haben. Ich muss doch, falls nach dem flashen die Animationen nicht flüssig sind, ausschließen können, dass es am Gerät liegt.

Bleiben wir beim Auto Beispiel: wenn ich mir ein Auto kaufe mit Navi und das funktioniert nicht, bemängele ich das beim Händler, auch wenn ich vor habe mein Smartphone zum navigieren zu nutzen

PS: lies doch mal, was im Rahmen der Gewährleistung der Händler darf. Mit einem mal reparieren ist es da nämlich nicht getan bis Du wandeln kannst.
 
Hallo,

Ich hab hier ein ähnliches Problem. Mein Samsung Galaxy S Plus ist seit Montag zum 2. Mal kaputt es geht überhaupt nicht an(Display immer schwarz), ob am USB/Ladekabel macht keinen Unterschied. Beim ersten mal (vor etwa einem Monat) hab ich es einschicken lassen und hoffte das es nun wieder funktioniert. Am Montag ging es wie gesagt wieder nicht. Gestern war ich bei Media Markt und wollte mein Geld zurück (ich will ein anderes Handy) doch ein Mann (den hatt ich beim 1. Mal auch) etwa um die 40-50 Jahre hat gesagt das es erst beim 3. Mal Geld zurück gibt. Hat er da Recht oder hab ich nur Pech und einen falschen erwischt? Hattet ihr ähnliche erfahrungen?

Danke im Vorraus für die Antworten :).

PS: Ich habe das Handy seit dem 16.6.12.
 
2. Nachbesserungsversuche wird dem Händler eingeräumt.
 
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Aso okay, das heißt wenn es in ner Woche wieder da ist und es nach ein paar Tagen wieder nicht geht krieg ich mein Geld gleich zurück ohne ein 3. Versuch, richtig?
 
Richtig

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