MediaMarkt: Umtausch

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Zwischen 20-25.
Sehr nett und freundlich ,kannte sich aus und wusste sofort, dass die Fehler nicht von mir kamen.

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Also bekommst du nun ein neues S3 wa oder hast Aussicht auf ein anderes?

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Umtausch ist nicht mehr möglich,weil es schon 2 Monate alt ist.

Ich bekomme höchstwahrscheinlich ein neues.

Gilt die Regel auch dann, wenn ich ein neues Gerät bekomme,dass Media Markt 2 Verbesserungsversuche hat?
Falls das neue auch schlecht verarbeitet ist und ich wieder einschicke,dann bekomme ich doch mein Geld wieder,oder?

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Möchtest Du eigentlich ein funktionierendes, sauber verarbeitetes S3 oder hast Du Dich jetzt nach mehreren Monaten entschieden, dass das S3 doch nicht das richtige Gerät für Dich ist????

Alle -bis auf den Home-Button- von Dir geschilderten Probleme hätte man in den ersten Tagen nach dem Kauf feststellen können und bis auf die nicht flüssigen Animationen sind dies auch keine Mängel, die man durch eine andere ROM beheben könnte.

Warum gehst Du also erst jetzt zum Mediamarkt und fragst in jeder zweiten Frage, ob Du Dein Geld zurück bekommst? Die Chance, Dein Geld zurückzubekommen wäre bedeutend größer gewesen, wenn Du ein paar Tage nach dem Kauf zum MM gegangen wärst und denen die Verarbeitungsmängel gezeigt hättest.
 
  • Danke
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Also wie ich schon sagte wirst dein Geld wohl nicht wieder bekommen denke ich mal.

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Ich moechte nur ein gutverarbeitetes S3 haben.

Am Anfang war die Freude größer als die Aufmerksamkeit und die Tasten,Risse, sheppern sind mit der Zeit erst gekommen.

Es stört mich nicht sehr, wenn es 0,1mm Spalt ist, aber wenn ich es schon einschicke, dann erwähne ich auch alle Verarbeitungsfehler.

Der Grund wieso ich mein Geld wieder möchte ist, dass ich dann eins von Amazon bestellen könnte, weil der Umtausch einfacher wäre und Service auch besser ist , falls ich wieder ein schlecht verarbeitetes S3 bekomme.

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@Zuhao

Ich stimme dem Teilnehmer PrinzPoldi007 in seiner Argumentation Dir gegenüber voll zu.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Alle Deine beschriebenen Mängel sind hier bereits mit Erscheinen des S3 schon aufgezählt worden. Die Möglichkeit, NICHT ein S3 zu erwerben, lag lange genug auf der Hand.
Ich schlußfolgere aus Deinen Ausführungen, das Du einfach unentschlossen bist oder auch warst, welches Smartphone für dich am besten geeignet sei.

Das Theater mit Media Markt hättest Du Dir auch ersparen können, wenn Du etwas früher Deine Erkenntnisse zu dem S3 umgesetzt und das Gerät frühzeitig zurück gegeben hättest.

Mag sein, das Dir mein Beitrag hier nicht weiter hilft. Aber vielleicht denkst Du beim nächsten Kauf etwas weiter voraus. ;)
 
Ja, ich weiß selber, dass ich unentschlossen war.

Habe schon immer das Note 2 gemocht, aber hatte eben die Sorge , dass die Größe nicht passt.

Bei Amazon hätte ich eben die Möglichkeit zu testen.

Auch wenn MM mir das Geld wieder auszahlt, meine Entscheidung wäre wieder bei Samsumg. Note 2 oder S3.

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Ich habe keine Erfahrung mit amazon Rückgaben, allerdings steht hier in den Rücknahmebedingungen folgendes:

"Freiwillige Rücknahmegarantie: Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht können Sie sämtliche Produkte aus den Amazon.de-Shops innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon.de zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet"

Ungebraucht und unbeschädigt ist Dein Gerät allerdings nicht, wenn Dir erst nach gewisser Zeit Verarbeitungsmängel oder Risse auffallen, wo kein Mensch mehr sagen kann. wann diese aufgetreten sind. Also gilt wohl auch bei amazon: Auspacken, kontrollieren und wenn dann Fehler da sind, zurückschicken -und zwar sofort.

Also nichts anderes als beim Kauf vom "Fach"händler MM

Gleiches gilt für das Widerrufsrecht. ich zitiere die AGB von amazon:

"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist."

Die für Dich relevanten Teile habe ich mal fett hervorgehoben.

Also auch hier kein wirklicher Vorteil gegenüber dem Geschäft, denn entweder Dein Gerät ist defekt, dann meldest Du es direkt und tauscht es um, oder Dir fallen die Defekte erst nach einer gewissen Zeit auf, dann wird es entweder zur Reparatur geschickt (übrigens w-support) oder Du musst Wertersatz leisten.
 
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht damit, dass der TE vom Kaufvertrag zurücktreten kann in bestimmten Fällen.

Fraglich ist allerdings, ob dies in dem speziellen Fall hier noch funktioniert, wo der TE mehr als 2 Monate gewartet hat, um seine Mängel anzuzeigen. Und die von ihm beschriebenen Mänhel können zwar alle von Beginn an vorhanden gewesen sein, allerdings können sie teilweise auch erst in der über 2 monatigen Nutzungszeit entstanden sein.

Selbst wenn der Verkäufer ihm ein Rücktrittsrecht zugestehen würde, könnte er meiner Meinung nach einen ziemlichen Teil des urspr. bezahlten Kaufpreises als Wertersatz bzw. Nutzungsentschädigung abschreiben.

Daher denke ich: Froh sein um jede Reparatur, die auf Garantie abgewickelt wird und sich mit dem S3 so, wie es wieder zurück kommt, arrangieren
 
Mich hat der Spalt zwischen Display und Rahmen nicht gestört und die Risse im Akkudeckel auch nicht. Aber der knarzende Akkudeckel hab ivh erst nach 2 Wochem bemerkt und mir auch einen aus Metall bestellt. Dennoch kann es nicht sein, dass auf meinem Handy nicht ein Kratzer drauf ist und schon Risse im Rahmen und Back Cover hat. Allein das ist schon ein Grund es einzuschicken. Dann scheppert die volume taste und der Home button knackt.

Der Mitarbeiter sagte selber zu mir, dass es das am schlechtesten verarbeitetes S3 ist, was ihm je begegnet ist.



Amzon ist viel kulanter und außerdem spare ich mir den Weg und die puste um dem Opa bei MM zu erklären, dass die Risse erst danach kamen etc.
Die 2 Wochen Rückgaberecht gilt nur dann, wenn ich bei MM telefonisch oder Online bestelle.
Dass sie das Gerät innerhalb von 2 Wochen zurücknehmen und mir das Geld wieder geben würden, wäre reine Kulanz.

Es ist mein erstes Samsung und deshalb wusste ich nichts über diese Verarbeitungsfehler. Ich meine wer fragt denn danach, wenn das Austellungsgerät perfekt verabeitet ist?



Ich muss keinen Wertersatz zahlen :

Muss ich dem Händler eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?

Diese Frage ist berechtigt, denn immerhin haben Sie ein bestimmtes Gerät möglicherweise mehrere Monate benutzt, bis es nach erfolgtem Rücktritt an den Verkäufer zurückgegeben wurde. Und nun soll dieser Händler Ihnen den vollständigen Kaufpreis zurückzahlen? Ist das nicht ungerecht? Müssten Sie dem Händler nicht wenigstens einen anteiligen Wertersatz zugestehen? Immerhin haben Sie die Ware doch längere Zeit im Gebrauch gehabt.

So einfach und berechtigt diese Frage ist, so schwierig und umstritten ist ihre Lösung. Geht man streng nach dem Gesetzestext vor, so muss der Kunde keinen Wertersatz leisten, er erhält den vollständigen Kaufpreis zurück. Denn es ist nicht die Schuld des Kunden, dass die gekaufte Ware defekt ist, er soll dadurch keine Nachteile erleiden. Würde er aber den Kaufpreis im Rahmen der Reklamation und Gewährleistung nur anteilig zurückerhalten, so könnte er für dieses Geld kein neues gleichwertiges Produkt erwerben.

Beispiel: Der Kunde kauft einen günstigen vollwertigen Laptop für 500,00 EUR. Nach ein paar Monaten tritt er aus berechtigten Gründen vom Kaufvertrag zurück. Verlangt der Verkäufer nun einen Wertersatz und zahlt nur 250,00 EUR aus, so kann der Kunde für diese 250,00 EUR keinen neuen gleichwertigen Laptop erwerben.

Dennoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines Autokaufs entschieden, dass ein Wertersatz zu leisten ist. Das heißt, der Käufer erhält nach dem Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag nur einen Teil seines Geldes zurück.

In einem anderen Urteil, in dem es nicht um einen PKW sondern um ein technisches Gerät ging, hat der BGH gesagt, dass der Kunde keinen Wertersatz oder Nutzungsentschädigung zahlen muss. Der Kunde erhält den vollen Kaufpreis zurück.

Andere Gerichte, vor allem Amtsgerichte, urteilen sehr unterschiedlich und oftmals zum Nachteil des Kunden. Hier wäre einmal eine vernünftige Argumentation durch einen mit der Thematik gut vertrauten Rechtsanwalt notwendig, um ein verbraucherfreundliches Urteil zu erzielen. Es bleibt abzuwarten wie die Rechtsprechung sich in dieser Hinsicht weiter entwickeln wird.



http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
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Zuletzt bearbeitet:
Ich wünsche Dir, dass Du damit durch kommst.

Was die Verarbeitung und die knarzenden Knöpfe angeht, könnte das sogar klappen.

Aber den Riss im Rahmen und die Haarrisse im Akkudeckel wird Dir wahrscheinlich jeder Händler in Rechnung stellen. Ein beliebtes Argument bei zerkratztem Rücken und einwandfreier Front: dann war etwas in der Schutzhülle, z.B. ein Sandkorn, welches die Haarrisse verursacht hat. Und der Riss im Rahmen wird wahrscheinlich auf eine mechanische Beanspruchg zurück geführt werden.

Wie gesagt, ich wünsche Dir alles Gute für Deinen Plan, das S3 zu tauschen und wenn es klapt, freut mich das für Dich.

Bzw. Natürlich gilt das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Onlinekaufnicht bei Kauf im Laden.

Wenn Du schon Artikel zum Rücktrittsrecht einstellt, solltest Du wenigstens auch die grdstzl. Voraussetzungen dafür aufzählen, denn ein schlecht verarbeitetes Gerät, welches zusätzliche Schäden hat, kann man auch erst dann zurückgeben, wenn man u.a. dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben hat, die Mängel abzustellen.
Wenn das alles noch verbraucherfreundlicher wird, wird irgendwann niemand mehr etwa verkaufen wollen bzw. Können,da die Kunden alle Dinge, die sie kaufen, monatlich zurückbringen, um sich für den vollen erstatteten Kaufpreis etwas neueres zu holen.

Das wäre ja ein Traum: einmal bezahlen und jeden Monat das neueste Handy
 
Vielen dank :)

Aber ich kann nur noch mal betonen, dass weder auf dem Deckel, noch auf dem Rahmen Kratzer sind. Kein einziger.


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Da ich selber bei Media Markt arbeite kann ich da vielleicht ein wenig Aufklären...

Da du ja über das 14-tätige Rückgaberecht hinaus bist, muss Media Markt dein Gerät nicht zurücknehmen. Solange dein Telefon frei von äußeren Beschädigungen ist sollte Media Markt dein Telefon im Normalfall zurücknehmen, aber garantieren kann ich das nicht, da jeder Media Markt selbständig handelt. Am größten ist deine Chance bei einem Bereichsleiter der Telefonabteilung( sind meistens die Mitarbeiter mit den weißen Hemden).

Edit: Doof solltest du dich lieber nicht stellen, da der Mitarbeiter dann eher an der Glaubwürdigkeit zweifelt. Wenn du viel Wissen hast, hast du meist mehr Ahnung als die Media Markt Mitarbeiter.

LG
Xilent
 
Vielen dank!

Ich hoffe, dass ich nicht nochmal wegen Verarbeitungafehlern zu Media Markt muss.

Wenn ich jetzt ein sauberes S3 bekomme, dann wäre ich schon glücklich.


Ich hab keine Kratzer oder sonstwas auf dem Handy, aber diese Risse eben.

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PrinzPoldi007 schrieb:
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht damit, dass der TE vom Kaufvertrag zurücktreten kann in bestimmten Fällen.

Fraglich ist allerdings, ob dies in dem speziellen Fall hier noch funktioniert, wo der TE mehr als 2 Monate gewartet hat, um seine Mängel anzuzeigen. Und die von ihm beschriebenen Mänhel können zwar alle von Beginn an vorhanden gewesen sein, allerdings können sie teilweise auch erst in der über 2 monatigen Nutzungszeit entstanden sein.
Es ist egal, innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistungszeit geht man davon aus, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hat. Etwas anderes muss der Händler beweisen. Erst nach diesen 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Schaden nicht zum Kaufzeitpunkt bestand. Und wenn die Verarbeitung so schlecht ist, dass so früh Rissen auftauchen kann man es klar als Schaden sehen.

Selbst wenn der Verkäufer ihm ein Rücktrittsrecht zugestehen würde, könnte er meiner Meinung nach einen ziemlichen Teil des urspr. bezahlten Kaufpreises als Wertersatz bzw. Nutzungsentschädigung abschreiben.
Mag sein, dass der Käufer etwas Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Dies dürfte aber nicht mehr als 30€/Monat sein - denn dies ist ja ungefähr der Preis in einem gesponsorten Vertrag. 60€ sind eine Menge Geld, aber wohl ein angemessener Betrag.

Daher denke ich: Froh sein um jede Reparatur, die auf Garantie abgewickelt wird und sich mit dem S3 so, wie es wieder zurück kommt, arrangieren
@TE
Ich sehe es anders. Gehe den Weg den der Gesetzgeber vorgesehen hat und den Du bereits angefangen hast, in dem Du die gesetzlich zugesicherte Gewährleistung in Anspruch nimmst. Lass dich dabei von den MediaMarkt Angestellen nicht über den Tisch ziehen. Wenn es nicht gelingt Dein Handy nach zu bessern ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchaus möglich.

In einem anderen Thread hat jemand versucht, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen nachdem er sein Gerät auf Garantie eingeschickt hat und es dabei unsachgemäß geöffnet wurde. In dem Fall wurde die Gewährleistung meiner Meinung nach zurecht abgelehnt. Daher versuche keine Reparaturen auf Garantie sondern wende sich erst an den Verkäufer.
 
Ich werde jetzt abwarten, wie lange die brauchen.
Wenn die länger als die versprochenen 10 Tage brauchen, dann werde ich versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Oder wenn es nach der Reparatur sich nicht gebessert hat.

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Zuhao schrieb:
Ich werde jetzt abwarten, wie lange die brauchen.
Wenn die länger als die versprochenen 10 Tage brauchen, dann werde ich versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Oder wenn es nach der Reparatur sich nicht gebessert hat.

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Dein Handy wird in eine Werkstatt geschickt, deswegen hat Media Markt keinen Einfluss auf die Einhaltung der versprochenen 10 Tage. Im Normalfall sind es sogar 14 WERKTAGE.
 
Habe extra 2 mal gefragt, und er sagte mir dass er sicher ist, dass es nur 5-10 Tage dauert.

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