
jandroid
Moderator
Teammitglied
- 22.233
Ich habe ein gebrauchtes Smartphone bei einem Online-Händler gekauft. Als es eben ankam habe ich gesehen, dass die Originalverpackung mit Aufklebern versiegelt ist, auf denen steht: "Achtung! Nach öffnen des Siegels ist kein Widerruf mehr möglich!"
Ist das überhaupt rechtens? Was ist, wenn ich die Verpackung öffne und das Smartphone ist nicht im beschriebenen Zustand oder es gefällt mir einfach nicht? Rein rechtlich darf ich doch die Ware in Augenschein nehmen und habe ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Oder kann der Händler das ausschließen?
Ich habe im Internet dazu gelesen, dass der Ausschluss des Widerrufs bei einem Smartphone nicht zulässig ist, sondern die Rückgabe unter "unternehmerisches Risiko" fällt.
Quelle: Zerstörtes Siegel, hat der Kunde dennoch ein Widerrufsrecht?
Mir ist bewusst, dass hier an dieser Stelle keine Rechtsberatung zulässig ist. Aber wie ist eure Meinung bzw. Einschätzung ganz allgemein dazu?
Ich habe nun Sorge den Karton zu öffnen.
Ist das überhaupt rechtens? Was ist, wenn ich die Verpackung öffne und das Smartphone ist nicht im beschriebenen Zustand oder es gefällt mir einfach nicht? Rein rechtlich darf ich doch die Ware in Augenschein nehmen und habe ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Oder kann der Händler das ausschließen?
Ich habe im Internet dazu gelesen, dass der Ausschluss des Widerrufs bei einem Smartphone nicht zulässig ist, sondern die Rückgabe unter "unternehmerisches Risiko" fällt.
Quelle: Zerstörtes Siegel, hat der Kunde dennoch ein Widerrufsrecht?
Mir ist bewusst, dass hier an dieser Stelle keine Rechtsberatung zulässig ist. Aber wie ist eure Meinung bzw. Einschätzung ganz allgemein dazu?
Ich habe nun Sorge den Karton zu öffnen.
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