Kann ich verlangen, das Smartphone im Laden zu testen? (Verpackung öffnen lassen)

  • 20 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Kreacher

Kreacher

Erfahrenes Mitglied
204
Kann ich im Laden einfach verlangen, dass sie mir diese Info-Device-App auf ein Mate-Gerät installieren vor dem Kauf, sodass ich prüfen kann, welches Display das ist? Und wenn es ein LG ist, wieviele Geräte darf ich auf diese Weise im Laden "testen", bis die mir auf's Dach steigen, weil sie Gerät um Gerät aufreißen und testen müssen?
 
@Kreacher

Nein kannst du nicht. Die Geräte gehören dir nicht, wenn eine Packung geöffnet wird, kann der Markt sie nicht mehr verkaufen. Die Geräte sind nicht umsonst versiegelt.


Sollte das ein Markt machen, dann auf absolute Kulanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bearbeitet von: Onslaught - Grund: In eigenen Thread, im passenden Bereich, verschoben - Gruß Onslaught
Kreacher schrieb:
Kann ich im Laden einfach verlangen, dass sie mir diese Info-Device-App auf ein Mate-Gerät installieren vor dem Kauf, sodass ich prüfen kann, welches Display das ist? Und wenn es ein LG ist, wieviele Geräte darf ich auf diese Weise im Laden "testen", bis die mir auf's Dach steigen, weil sie Gerät um Gerät aufreißen und testen müssen?
Vielleicht sollte man sich auch mal an den eigenen Kopf fassen und den gesunden Menschenverstand einschalten! Vom Verkäufer "verlangen", wie du schreibst, Karton für Karton zu öffnen, das Handy in Betrieb zu nehmen, eine App zu installieren, und dann bei Nichtgefallen wieder einzupacken und einem anderen zu verkaufen. Schon mal drüber nachgedacht, dass es sich danach dann nicht mehr um Neuware, sondern um Gebrauchtware handelt? Würdest du so ein Handy kaufen wollen bei dem der Karton schon geöffnet wurde? Nur weil vielleicht ein anderer Kunde vor dir mal eine App installieren wollte um zu schauen, wie gut z.B. GPS funktioniert? Und weil GPS nicht im Laden funktioniert kann man ja 10 Kartons mit nach draußen vor die Ladentür nehmen.
Unglaublich auf was für Ideen manche Leute kommen!
 
  • Danke
Reaktionen: Jorge64, Randall Flagg, vergilbt und 2 andere
So abwegig finde ich den Gedanken von Kreacher gar nicht. “Verlangen“ hört sich hart an, aber wenn man den Verkäufer nett fragt, ob die LG Display Thematik bekannt ist, spricht m.M.n. nichts dagegen ihn darauf anzusprechen, ob man es ggf mit einer Schnelleinrichtung testen darf. Mit dem vorherigen Hinweis, dass man es mit einem BOE Display sofort kauft!

Die Handys mit LG Display könnten sowieso sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Spart dem Verkäufer auch nerven... Aber alle vorher öffnen geht nun mal nicht, wissen wir ja.

Daher finde ich die o.g. Frage persönlich nicht abwegig und hätte sie ggf auch gestellt. Theoretisch könnte man es auch kaufen und direkt in Absprache mit dem Verkäufer noch im Geschäft schnell einrichten bzw die App installieren und sofort tauschen. Ist dann halt die Frage wie oft man tauschen muss bzw darf.

Es liegt ja quasi nachweislich auf der Hand, dass die Problematik beim Hersteller und nicht beim Kunden liegt.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt, Gruß von hagex
  • Danke
Reaktionen: Kreacher
@thomasoeli Danke dir! @Queeky hat wohl noch nicht von dem allgemeinen Verbraucherrecht Kenntnis erlangt, wonach man sogar gesetzlich berechtigt ist, ein Produkt vor Ort im Laden auszupacken und ausgiebig zu testen, BEVOR man es kauft. Mit Austellungsstück ist es damit ja nicht getan, denn schließlich könnte das erworbene Produkt ja auch fehlerhaft sein. "Unglaublich, mit was für gefährlichem Halbwissen manche Leute rumlaufen".

PS: Und wenn es wirklich so sein sollte, dass alle LG-Displays fehlerhaft sind, dann ist die Tatsache, dass ja nun alle Geräte mit LG-Display geöffnet sind und keine "Neuware" mehr sind, eh unerheblich, denn die Geräte wären eh früher oder später zurückgegangen wegen Displayfehler.
 
@Kreacher Hmm, vielleicht sollte ich dann demnächst im Laden auch mal eine Saftpresse oder eine Waschmaschine vor dem Kauf ausgiebig testen ;)
Gute Idee.
 
  • Danke
Reaktionen: DanX
Wobei es von solchen Gerätschaften auch meist Vorführer gibt.;) Sei es drum, ich werde nächste Woche einfach mal freundlich bei MM fragen. Frei dem Motto, Fragen kostet nix. Nichtsdestotrotz hat man ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
 
Beim Ladenkauf leider nicht, denn das stellt kein Fernabsatzverkauf da. Das 14-tägige Widerrufsrecht hast du nur bei Produkten über den Online-Handel, da du diese ja online vor dem Kauf nicht ausgiebig testen kannst, im Laden kannst du das vor dem Kauf - immer und jeden Artikel - auch wenn @Queeky mit dieser Praxis nicht vertraut ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt, Gruß von hagex
Das "Problem": ALLE Vorführgeräte die ich bis dato getestet habe (3x Telekom in 3 Shops, 2x o2 in 2 Shops, 1x Expert) hatten Displays von BOE.
Der Kauf und die Hoffnung auf ein Gerät mit BOE Display gleicht aber einer Lotterie.
Mein grünes M20P von o2 hatte LG. Bei der Telekom waren 2 M20P mit LG (bei einem Kunden mitbekommen).
Und hier, hier sind laut Umfrage 80% mit LG, 20% mit BOE.
Ich würde einfach abwarten, dass M20P läuft ja nicht davon.
Schade finde ich, dass Huawei (laut Telekom) die defekten Chargen nicht zurückholt.
 
  • Danke
Reaktionen: romeon
@Kreacher Zum ausgiebigen testen stellt dir der Laden die Ausstellgeräte zur Verfügung. Damit kannst du ausgiebig testen, ob das Produkt deinen Vorstellungen entspricht. Darunter ist sicherlich nicht zu verstehen, dass du als Kunde testen kannst, ob der Hersteller Komponenten von Lieferant A oder Lieferant B verbaut hat.
Oder glaubst du mit ausgiebigem testen ist gemeint, dass du nun ins Lager gehen kannst und jeden Karton aufreißen kannst, bis du eins gefunden hast, was DIR gefällt? Oder halt vom Verkäufer verlangen kannst, dass er einen Karton nach dem anderen öffnet, bis es dir beliebt? Und das macht dann jeder Kunde so.
Vielleicht verwechselst du da was mit einem orientalischen Basar.
 
  • Danke
Reaktionen: DanX
Fragen kann man ja den Verkäufer aber ich glaub auch nicht das so was geht denn Kulanz hat bestimmt seine Grenzen
 
@Queeky Das ausgiebige Testen eines Produktes VOR dem Kauf im Einzelhandel berechtigt den Käufer rechtlich dazu, das zu kaufende Gerät VOR Kauf auszupacken und zu testen, nicht irgendein auf Hochglanz poliertes Ausstellungsgerät.
 
Das rum debattieren hilft sowieso nicht's einfach die Praxis sprechen lassen.
 
@Kreacher Sicherlich schließt der nette Verkäufer dir auch eine Waschmaschine mal eben an den Wasserhahn an, nachdem er sie erstmal für dich ausgepackt hat, nimmt sie in Betrieb, und schraubt dir auch mal eben die Verkleidung ab damit du schauen kannst, ob auch alle Schlauchverbindungen dicht sind. Und wenn die beim Schleudern ein bisschen rappelt und Krach macht, was soll's, dann packen wir halt die nächste Maschine aus und starten das Spielchen von vorne. Ja nee, ist klar, ausgiebiges Testen vor Ort.
 
  • Danke
Reaktionen: Jorge64, DanX und Randall Flagg
Du kannst deine chronische Beratungsresistenz hier weiter so oft zur Schau stellen, wie du willst, die rechtliche Lage wird sich dadurch um keinen Yota ändern und das ist auch gut so. @Queeky
 
@Kreacher wenn dem so sein sollte dann verlinke Mal bitte das Gesetz
 
Ich hoffe der Verkäufer hat noch das Recht zu entscheiden wem er was verkauft. Ich wollte sonst kein Verkäufer sein.
Sachen gibts
 
  • Danke
Reaktionen: DanX
Queeky schrieb:
Kreacher schrieb:
Kann ich im Laden einfach verlangen, dass sie mir diese Info-Device-App auf ein Mate-Gerät installieren vor dem Kauf, sodass ich prüfen kann, welches Display das ist? Und wenn es ein LG ist, wieviele Geräte darf ich auf diese Weise im Laden "testen", bis die mir auf's Dach steigen, weil sie Gerät um Gerät aufreißen und testen müssen?
Vielleicht sollte man sich auch mal an den eigenen Kopf fassen und den gesunden Menschenverstand einschalten! Vom Verkäufer "verlangen", wie du schreibst, Karton für Karton zu öffnen, das Handy in Betrieb zu nehmen, eine App zu installieren, und dann bei Nichtgefallen wieder einzupacken und einem anderen zu verkaufen. Schon mal drüber nachgedacht, dass es sich danach dann nicht mehr um Neuware, sondern um Gebrauchtware handelt? Würdest du so ein Handy kaufen wollen bei dem der Karton schon geöffnet wurde? Nur weil vielleicht ein anderer Kunde vor dir mal eine App installieren wollte um zu schauen, wie gut z.B. GPS funktioniert? Und weil GPS nicht im Laden funktioniert kann man ja 10 Kartons mit nach draußen vor die Ladentür nehmen.
Unglaublich auf was für Ideen manche Leute kommen!

Auf der anderen Seite verkaufen die Händler momentan fehlerhafte Wäre. Durch die ganzen Retouren ist der Fehler bekannt und der Händler sollte allein aus eigenen Interesse dafür sorgen, keine fehlerhafte Ware zu verkaufen. Wenn nun der Kunde kommt und sogar von dem Fehler wissend ist.
Die Händler tragen für die momentane Problematik ebenfalls Mitschuld. Wenn ich hier lese, wie viele Geräte betroffen sind und die Händler trotzdem weiterhin die gerate verschicken, Frage ich mich doch schon, wo der menschliche verstand geblieben ist. Normalerweise alle Geräte retournieren und auf neue Chargen warten seitens des Herstellers. Bin selbst tätig im produzierenden Gewerbe und wir sind auf Lieferungen angewiesen von Fremdfirmen, um unser Produkt zu fertigen. Hin und wieder erhalten wir auch fehlerhafte Ware von denen. Stellen wir den Fehler vor unserer Produktion fest , so verarbeiten wir dies gar nicht erst, sondern senden diese Ware zurück.
 
  • Danke
Reaktionen: Kreacher
<- not a lawyer...

Du darfst (vorsichtig) alles machen, was nicht den Wert der Ware mindert (das Öffnen/Entfernen einer Verpackung gilt dabei nicht als wertmindernd). Das gilt sowohl im Laden als auch im "Fernabsatz". Eine Inbetriebnahme gehört aber sicherlich nicht dazu. Kannst du durch bloße optische Prüfung erkennen, welches Display verbaut ist, sollte das im Rahmen des möglichen liegen - ausgiebig testen ist in den wenigsten Fällen gestattet/drin - ob ein Händler das aber bemerkt ist eine andere Sache.


@LutzK das Recht hat der Händler natürlich.

@Kreacher: Such dir einen Händler und vereinbare mit ihm im Kaufvertrag, dass das Gerät, die von dir gewünschten Eigenschaft (Display von BOE) besitzt. Liefert er nun was anderes, kannst du diesen Mangel z.B. durch Austausch der Ware beseitigen lassen. Ob sich der Händler allerdings darauf einlässt, ist eine andere Sache und hat eher mit Verhandlungsgeschick und Wohlwollen als mit Recht zu tun.
 
Thyrion schrieb:
@Kreacher: Such dir einen Händler und vereinbare mit ihm im Kaufvertrag, dass das Gerät, die von dir gewünschten Eigenschaft (Display von BOE) besitzt. Liefert er nun was anderes, kannst du diesen Mangel z.B. durch Austausch der Ware beseitigen lassen. Ob sich der Händler allerdings darauf einlässt, ist eine andere Sache und hat eher mit Verhandlungsgeschick und Wohlwollen als mit Recht zu tun.

Genau hier liegt doch der Hase begraben. Wie soll der Händler / die Händler denn ein Gerät mit BOE-Display erkennen? Wenn das zumindest hardwaremäßig außen auf der Verpackung o.Ä. gekennzeichnet wäre, aber nein. Die müssten ja selbst erstmal sämtliche Geräte in Betrieb nehmen und mittels der Hardware-App herausfinden, welches Display verbaut ist.

Wenn ich jetzt als Kunde in MediaMarkt oder Saturn gehe und sage: es gibt diesen mittlerweile sehr bekannten Displayfehler (und wenn die Händler halbwegs auf dem aktuellen Stand sind, dann wissen sie von diesem Fehler) und ich hätte gerne ein Gerät, welches diesen Fehler nicht hat, ergo eines mit BOE-Display. Wie kann mir also der Händler sowas garantieren?!
 

Ähnliche Themen

Glumbi
  • Glumbi
Antworten
8
Aufrufe
946
Glumbi
Glumbi
B
  • borussiabvb2020
Antworten
4
Aufrufe
241
borussiabvb2020
B
Zurück
Oben Unten