androstarter
Fortgeschrittenes Mitglied
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1of16 schrieb:naja...wenn die groß publizieren, dass die nur ein Jahr Gewährleistung (ja, Gewährleistung, nicht Garantie) "geben", ist nicht viel mit dem Rechtsverständnis.
Hä? Wieso? Ein Händler ist allein zur Gewährleistung verpflichtet. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate. ABER: Das Gesetz regelt auch, dass der Käufer nach Ablauf der ersten sechs Monate nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. In der realität gelingt das kaum.
Eine Garantie wird vom Hersteller angeboten und wird dem Kunden in Deutschland oft über einen Zeitraum von 24 Monaten gegeben. der Hersteller "garantiert" in diesem Fall, dass er bei Defekten auf den Nachweis der Fehlerhaftigkeit schon beim Kauf verzichtet und in diesem Zeitraum auftauchende Defekte sofern sie nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Gewalt (z.B. Displaybruch) entstanden ist behebt.
Sorry, ich kann bei Durchsicht der AGBs und der Erläuterungen zur Garantie auf jiayu.de nicht erkennen, dass der deutsche Shop hier gegen irgendwelche gesetzlichen Regelungen verstösst.