Gomibo Telekom Vertrag mit Handy ohne widerrufsbelehrung?

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V

vanguardboy

Stamm-User
316
Hab einen Telekom Vertrag mit Handy über gomibo abgeschlossen . Es gab interessanterweise von der Telekom garkeine Unterlagen , weder Mail noch brief

Von gomibo gab es das Handy inkl. Telekom simkarte.

Es gab weder per Mail oder im Paket eine wiederrufsbelehrung.

Der Shop läuft ja über ein dänischen Händler der aber aus Deutschland verschickt . Bedarf es da keiner widerrufsbelehrung per Mail oder schriftlich ?

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Rein theoretisch hätte man ja ohne die Zustellung einer widerrufsbelehrung , ganze 12monate Zeit den Vertrag wieder zu widerrufen.

Und wie wäre es dann wenn man nach 12monsten widerruft, muss man alles zurück schicken oder kann es wie das aktuelle Urteil von einer Dienstleistung die erbracht wurde , aber nicht bezahlt wurde so enden das man das Handy behalten kann ?

P.s das Urteil stärkt den Kunden der eine handwerkliche Dienstleistung beauftragt hat aber keine widerrufsbelehrung bekommen hat. Nach erfolgreicher Arbeit wollte die Firma ihr Geld , der Kunde widerrief aber den Vertrag und zahlte nicht. Das Gericht gab den Kunden recht , er musste nichts bezahlen obwohl die Leistung erbracht wurde.
 
Wenn selbst angerufen wurde, um den Vertrag abzuschließen, gibt es kein Widerrufsrecht.
 
Im Streitfall gilt der Sitz des Händler und nicht aus welchem Lager das Smartphone verschickt wird. Wenn du bei Media Markt kaufst, interessiert es ja auch nicht ob das Gerät aus China verschickt wird.

Außerdem hab es sehr wohl eine Widerrufsbelehrung. Beim Antrag hast du die AGBs akzeptiert. Diese enthalten konkret auch die Widerrufsbelehrung. Man muss schon gucken was man akzeptiert und die Sachen auch durchlesen.

1000015088.png


1000015089.png
 
Die deutsche Rechtssprechung ist da sich einig das die widerrufsbelehrung immer separat per Brief oder E-Mail nochmal verschickt werden muss .
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Joh schrieb:
Wenn selbst angerufen wurde, um den Vertrag abzuschließen, gibt es kein Widerrufsrecht.
Das ist leider falsch . Bei telefonischen Verträgen gibt es auch ein Widerrufsrecht , sowie auch an der Haustür ;)
Beiträge automatisch zusammengeführt:



Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, zum Beispiel auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht.


Nach Abgabe der Bestellung muss die Widerrufsbelehrung möglichst direkt, spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel als Das portable Dokumentenformat (PDF) oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden. Der Text kann in der E-Mail mit der die Bestellung bestätigt wird, auf der Rechnungsrückseite oder in den Lieferpapieren untergebracht werden. Bei einer Bestätigungs-E-Mail reicht eine Verlinkung auf eine Belehrung im Webshop nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann versuche mal dein Glück. Du hast eindeutig die AGB und damit die Widerrufsbelehrung anerkannt und damit auch schriftlich angegeben, dass du sie runtergeladen hast als PDF. Wenn du aber lieber darum vor Gericht streiten möchtest, die Zeit würde ich gerne haben
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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