Droid89
Dauer-User
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In dem Fall gibt es keine zwei Meinungen, egal wie gerne du dir die Geschichte so zusammenstellen willst, damit diese in dein Bild passt.vcapp schrieb:Du hast recht, da gibt es keine Meinung, siehe: EU-Verbraucherschutzrecht gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) a & b.
Viele Grüße
Du kaufst beim China-Shop aus dem EU-Lager und sprichst vom EU-Shop und vom EU-Verbraucherschutzrecht. Im Impressum steht
TradingShenzhen International Co., Limited
Unit D12 on 16 Floor Jing Ho Industrial Building
Nos. 78-84 Wang Lung Street
Tsuen Wan NT
8525 Hong Kong
HONG KONG
Gewährleistung hast du nicht, die bieten dir freiwillig 1 Jahr Garantie, da die Hersteller in China in der Regel 1 Jahr Garantie anbieten.
Du hingegen hast im Grunde Kennzeichnungspflicht bei Warenimporten in die EU. Hat dein OnePlus aus China ein CE-Zeichen? Das stört eich dann aber überhaupt nicht?