A
Apaduser2010
Gast
n.f. schrieb:also,
nebenbei angemerkt,
auch wenn das Paket so durchrutschen sollte und keine EUST berechnet wird ist man dazu verpflichtet dieses seinem zuständigen Zollamt zu melden und Nach zu versteuern ansonsten macht man sich der Steuerhinterziehung strafbar.
VG
Nuno
ja, vorausgesetzt man kennt sich mit all diesen Bestimmungen aus, was bestimmt so gut wie keiner tut.