Erfahrung mit differenzbesteuerten Geräte?

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S

Schinkenhörnchen

Enthusiast
2.027
Hallo,

hat jemand schon einmal ein (Samsung)Gerät bei Ebay, das differenzbesteuert gewesen ist nach § 25a UStG gekauft? Habe ein Samsung-Smartphone bei einem Händler mit sehr guten Bewertungen und v. a. vielen Bewertungen über Jahre hinweg im Auge. Habt ihr schon einmal ein solches doppelt verkauftes Gerät erworben? Wenn in der Beschreibung steht "für den Deutschen Markt bestimmt" - wird es sich wohl auch um eine DBT-Version handeln?

Geöffnet dürfte das Gerät vom Erstkäufer eigentlich nicht sein, wenn es als neu deklariert wird, oder?

Erfahrungsberichte von eurer Seite erwünscht.
 
Ich habe schon zwei Mal solche Geräte gekauft: Beide Male über Ebay Kleinanzeigen, zuerst ein S21 Ultra und nun ein S22 Ultra.

Beide Male versiegelte Neuware, keine EU-Geräte oder dergleichen.

Diese Wiederverkäufer kaufen eigentlich nur versiegelte Geräte, den Stress mit Gebrauchtware wollten meine beiden Händler sich nicht antun.

Wenn der Händler vertrauenswürdig ist, sind diese Geräte kein Problem.
 
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Ich habe in der Bucht nur ein paar mal über solche "rebuy"-Händler gebrauchte Elektronikgeräte gekauft, darunter auch zwei Smartphones (refurbished, zuletzt das P40). Waren jeweils Ebay-Plus-Händler, Absicht wegen kostenloser Rücksendung und zudem immer sehr gute Bewertungen.
Ware war immer wie beschrieben, das P40 sieht wie neu aus, gab nix zu meckern. Denke mir, solange man stressfrei zurück senden kann, kann man nicht so viel falsch machen. Und zumindest bei Plus-Händlern hatte ich da auch noch nie Probleme.
 
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Habe schon mehrere differenzbesteuerte bei EBAY gekauft. Nie Probleme gehabt. Bei der Steuer kann man es natürlich nicht einreichen, klar.
Meine Erfahrung:
Neu kann auch "geprüft auf Vollständigkeit" mit geöffnetem Siegel sein. Sollte aber dabei stehen.
Versiegelt heißt Siegel drauf. Ungeöffnet - also jungfräulich.
Für den dt. Markt würde ich so verstehen: Deutsche Sprache wählbar, EU-Steckernetzteil, alle Bänder (z.B. Band 20 800 Mhz). DBT gibt es bei manchen Geräten gar nicht mehr so direkt (z.B. Samsung Z Fold2/3) - hier EUX.
 
Also ich habe es jetzt zwei mal mit dem S21 FE bei Ebay-Händlern probiert. Beide gingen wieder zurück. Trotz ebay-Plus und 99 oder 100% positiver Bewertungen sollte ich die Rücksendekosten tragen. Das eine war zwar neu aber Differenzbesteuerung war in der Beschreibung nicht ausgewiesen. Das andere war leider nicht neu, obwohl so deklariert. In beiden Fällen war auf der Rechnung 0% Umsatzsteuer angegeben. Wenn ich das richtig verstehe, müsste aber zumindest auf den Gewinn des An- und Verkaufs eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und kann daher nicht null sein.

Für mich sieht das ganze nur nach einem Geschäftsmodell aus, um keine Umsatzsteuer entrichten zu müssen und die Geräte dadurch günstiger anbieten zu können. Woher die Geräte tatsächlich stammen, ist meist nicht mehr nachvollziehbar. Ich begrüße solche "Tricks" zwar, nur sollte dies auch vor dem Kauf eindeutig angegeben werden. Nicht versteckt in den AGBs und der Artikelzustand sollte auch zur Beschreibung passen. Ich werde mir nicht nochmal etwas differenzbesteuert kaufen.
 
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agarius schrieb:
Versiegelt heißt Siegel drauf. Ungeöffnet - also jungfräulich.
Versiegelt kann auch bedeuten, dass neue (originale / fremde) Siegel drauf sind. Hatte ich schon in einem anderen Zusammenhang.
Ungeöffnete Originalsiegel des Herstellers, wäre die Formulierung, die ich ggf. abfragen würde.
 
Habe auf einigen Seiten gelesen, dass Händler bei differenzbesteuerten Geräten nur 1 Jahr Gewährleistung geben müssen und man keine Garantie hat? Kann da jemand etwas zu sagen?
 
@->Paradroid Klingt ziemlich logisch. Fallen Steuern an, handelt es sich um eine Einfuhr in die EU. Außerhalb der EU kann die Gewährleistung selbstverständlich anders geregelt sein.
 
@chrs267 So geschrieben erscheint es mir nicht ganz logisch. Bei differenzbesteuerten Geräten fallen ja eben keine Steuern an, weil die Steuer bereits bezahlt wurde. Wie kann es dann ein Gerät außerhalb der EU sein ohne Garantie (die ja eh vom Hersteller kommen müsste)?
 
Garantie (Hersteller) gibt es m.E. nur für Geräte die von autorisierten Händlern bezogen wurden.

Differenzbesteuerung fällt i.d.R. für gebrauchte Ware an. D.h. verkürzte Gewährleistung (Händler) wird dann i.d.R. verkürzt auf ein Jahr.

Allerdings hat sich ab 2022 die "Beweislastumkehr" verändert. Bei Neuware wird davon ausgegangen, dass ein innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf festgestellter Sachmangel, schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat (früher nur innerhalb der ersten 6 Monate). Es könnte sein, dass ich auch bei der Gewährleistung für gebrauchte Ware etwas geändert hat.

Bei differenzbesteurter Ware müsste man aus meiner Sicht die Verkaufs- und Geschäftsbedingungen genau lesen (und verstehen), um zu wissen, ob die regelmäßig 2-jährige Gewährleistung, durch den Händler ausdrücklich auf 1 Jahr beschränkt wird. Dieser letzte Absatz bezieht sich auf die Gesetzgebung bis 31.12.2021. Bitte selbst nochmal recherchieren, ob ab 2022 im Zusammenhang mit den im vorangegangenen Absatz erwähnten Änderungen auch hierzu Änderungen eingetreten sind.
 
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->Paradroid schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, müsste aber zumindest auf den Gewinn des An- und Verkaufs eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und kann daher nicht null sein.
nicht ganz richtig verstanden - die Differenz wird abgeführt, aber nicht ausgewiesen.
 
Differenzbesteuert bedeutet einfach nur, dass der Händler die Ware ohne ausgewiesene 19% Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gekauft hat. Also in der Regel hat er von einem Privatmenschen das Gerät angekauft, der die Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet hat, sie dem Händler aber nicht weiterreichen darf.

Für einen Privatkäufer ist dieser Hinweis im Grunde irrelevant. Ein Selbstständiger sollte darüber aber informiert werden, da er die 19% dann natürlich nicht auf der Rechnung ausgewiesen bekommt, und somit nicht „ziehen“, also direkt zu seinen Gunsten vom Gerätepreis abziehen kann. Das nennt sich Vorsteuerabzugsberechtigt. Der Selbstständige verrechnet die 19% der Ware mit von ihm bei anderen Geschäften entrichteter/eingenommener Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, die er normalerweise an das Finanzamt abführen muss.

Privatmenschen können das nicht machen, weil sie eben auch keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer einnehmen und abführen müssen. Also verkaufen sie das Gerät an den Händler ohne Mehrwertsteuer, die er dann auf einer Rechnung auch nicht ausweisen kann oder muss.

Kauft der Händler von einem Selbstständigen der der Umsatzsteuerregelung unterliegt, wird diese auch auf der Rechnung ausgewiesen, sowohl beim Ankauf, als auch beim Verkauf. Und ein Selbstständiger kann diese dann eben „ziehen“.

Die Rede ist hier immer von Selbstständigen, die der Umsatzsteuer/Merhwersteuer unterliegen. Da gibt es ja Ausnahmen, aber das ist hier unwichtig.

Alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt, also Garantie/Gewährleistung. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass man bei den „Flatterbandhändlern“ meist eh Probleme mit Reklamationen hat.

Bei Applegeräten z.B. fast egal, weil man - ich jedenfalls - eh direkt bei Apple reklamiert - das geht grundsätzlich problemlos, und was man hier so liest, bei anderen Markenherstellern auch.

Grundsätzlich behandle ich solche Käufe als Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung, auch wenn es Händler sind, die so etwas verkaufen. Ausnahme sind die großen An- und Verkäufer, wie rebuy usw. Das spart Enttäuschungen.
 
@Obelix65 Das würde ja der Aussage von @1DROID widersprechen und irgendwie widersprichst du dir auch selbst.
Obelix65 schrieb:
Alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt, also Garantie/Gewährleistung.
Obelix65 schrieb:
Grundsätzlich behandle ich solche Käufe als Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung
Denn wenn die anderen gesetzlichen Bestimmungen unberührt blieben und man Garantie und volle Gewährleistung hat, bräuchtest du die Käufe ja nicht wie einen Privatkauf behandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mache ich, weil es oft überhaupt keinen Sinn macht zu reklamieren. Oft ist die Entfernung das Problem, dann ist es auch so, dass selbst große Händler darauf verweisen, dass, wenn man beim Hersteller reklamiert, es viel schneller geht. Und so ist es ja auch.

Als Händler ist man einem Privatkunden gegenüber eigentlich fast immer in der Pflicht. Hinzu kommt, wenn man z.B. über ebay-Kleinanzeigen bei einem Händler kauft, man nie weiss, ob das Gerät zurück kommt usw. Man kann da nicht hinter die Kulissen gucken.

Ich kann natürlich nur von meinen Erfahrungen mit Apple reden. Da habe ich immer direkt bei Apple reklamiert, wenn es mal etwas gab, und das hat auch geklappt. Da spare ich mir den Umweg über den Händler.

Selbst meinen iMac 21,5 Zoll, den ich beim OTTO Versand gekauft hatte, den habe ich direkt an Apple gesendet. Die OTTO-Hotline hatte mir das auch geraten. Allerdings bei solchen Dimensionen - fragt Apple schon mal nach, warum man nicht beim Händler reklamiert, letzten Endes ging das Gerät aber zu Apple.
 
Habe einmal ein Iphone darüber via ebay gekauft, alles top gegangen
 

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