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Unter Eigenimport verstehen wir für diesen Thread all jene Importe, bei denen nicht der Händler bei dem Ihr die Ware erworben habt der Importeur derselben in die EU ist.
Klassischer Fall ist die Bestellung bei einem Versandhändler in China, den USA oder auf Helgoland (das EU-Zollausland ist), bisweilen aber auch bei solchen auf der einen oder anderen (Ärmel)Kanalinsel.
In all diesen Fällen seid Ihr die Importeure und damit auch für die Vorlage der entsprechenden Dokumente (Rechnungen, Zahlungsbelege, Einfuhrbewilligungen usw.) verantwortlich.
Auf Smartphones, Tablets und manches Zubehör fällt zwar KEIN Zoll, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer an. Diese entspricht stets jenem Steuersatz, den Ihr auch für den Kauf einer vergleichbaren Ware im Steuerinland bezahlt (in DE derzeit also 19 %, in AT sind es 20 %, usw.).
Fast immer übernehmen die jeweiligen Transportunternehmen für Euch die Zollstellung (insbesondere so lange Ihr keine anderslautenden Verfügungen getroffen habt), verrechnen dafür aber meist auch entsprechende Gebühren. Insbesondere, wenn die Einfuhrabgaben vorgestreckt werden. Eine derartige Gebühr ist beispielsweise die Kapitalbereitstellungsprovision von DHL. Die Verzollung selbst wird natürlich stets vom zuständigen Zollamt vorgenommen. Dieses stellt, wie jede Behörde, über seine Tätigkeit bzw. die Antragserledigung einen schriftlichen Beischeid aus, gegen den man natürlich fristgerecht die jeweils zulässigen Rechtsmittel (z.B. die Berufung) erheben kann.
Sind entsprechende Frachtunterlagen verfügbar und glaubhaft, werden diese zur Abgabenfestsetzung herangezogen. Fehlen geeignete Unterlagen oder sind diese unvollständig und / oder unglaubwürdig, sind die Zollämter zur Schätzung (die in der Regel zu Euren Ungunsten ausfallen wird) der Bemessungsgrundlage befugt, denn es liegt am Importeur (also Euch!) die benötigten Unterlagen rechtzeitig beizubringen. Zur Bemessungsgrundlage zählen neben den Beschaffungskosten der Ware insbesondere alle bis zur Zollgrenze angefallenen Versicherungs- & Versandkosten.
Wird die Ware später - z.B. wegen eines Defekts - wieder ausgeführt und soll danach erneut importiert werden, beantragt Ihr beim Zollamt - unter Vorlage entsprechender Nachweise und am besten auch des seinerzeitigen Verzollungsnachweises - ein Vormerkverfahren. Andernfalls müsst Ihr sonst die Abgaben beim Reimport erneut entrichten.
Kümmert Euch schon in Eurem eigenen Interesse um eine korrekte Zolldeklaration beim Versand, denn die Tricksereien beim Warenwert bringen nichts. Zwar wird von einer Strafe wegen versuchter Abgabenhinterziehung beim Import von Kleinstmengen meist abgesehen, aber verlassen solltet Ihr Euch darauf nicht.
Ach ja, und in der Finanz- & Abgabenverwaltung gilt die Beweislastumkehr! Hier müsst Ihr der Behörde dieser die Fakten nachweisen, und nicht umgekehrt!
Diskussionen zu diesem Thema könnt Ihr natürlich hier in diesem Thread, zu Teilaspekten aber auch hier führen:
https://www.android-hilfe.de/forum/...gsprovision-dhl-express-anpassung.586894.html
https://www.android-hilfe.de/forum/...zollung-im-reparatur-austauschfall.83062.html
Klassischer Fall ist die Bestellung bei einem Versandhändler in China, den USA oder auf Helgoland (das EU-Zollausland ist), bisweilen aber auch bei solchen auf der einen oder anderen (Ärmel)Kanalinsel.
In all diesen Fällen seid Ihr die Importeure und damit auch für die Vorlage der entsprechenden Dokumente (Rechnungen, Zahlungsbelege, Einfuhrbewilligungen usw.) verantwortlich.
Auf Smartphones, Tablets und manches Zubehör fällt zwar KEIN Zoll, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer an. Diese entspricht stets jenem Steuersatz, den Ihr auch für den Kauf einer vergleichbaren Ware im Steuerinland bezahlt (in DE derzeit also 19 %, in AT sind es 20 %, usw.).
Fast immer übernehmen die jeweiligen Transportunternehmen für Euch die Zollstellung (insbesondere so lange Ihr keine anderslautenden Verfügungen getroffen habt), verrechnen dafür aber meist auch entsprechende Gebühren. Insbesondere, wenn die Einfuhrabgaben vorgestreckt werden. Eine derartige Gebühr ist beispielsweise die Kapitalbereitstellungsprovision von DHL. Die Verzollung selbst wird natürlich stets vom zuständigen Zollamt vorgenommen. Dieses stellt, wie jede Behörde, über seine Tätigkeit bzw. die Antragserledigung einen schriftlichen Beischeid aus, gegen den man natürlich fristgerecht die jeweils zulässigen Rechtsmittel (z.B. die Berufung) erheben kann.
Sind entsprechende Frachtunterlagen verfügbar und glaubhaft, werden diese zur Abgabenfestsetzung herangezogen. Fehlen geeignete Unterlagen oder sind diese unvollständig und / oder unglaubwürdig, sind die Zollämter zur Schätzung (die in der Regel zu Euren Ungunsten ausfallen wird) der Bemessungsgrundlage befugt, denn es liegt am Importeur (also Euch!) die benötigten Unterlagen rechtzeitig beizubringen. Zur Bemessungsgrundlage zählen neben den Beschaffungskosten der Ware insbesondere alle bis zur Zollgrenze angefallenen Versicherungs- & Versandkosten.
Wird die Ware später - z.B. wegen eines Defekts - wieder ausgeführt und soll danach erneut importiert werden, beantragt Ihr beim Zollamt - unter Vorlage entsprechender Nachweise und am besten auch des seinerzeitigen Verzollungsnachweises - ein Vormerkverfahren. Andernfalls müsst Ihr sonst die Abgaben beim Reimport erneut entrichten.
Kümmert Euch schon in Eurem eigenen Interesse um eine korrekte Zolldeklaration beim Versand, denn die Tricksereien beim Warenwert bringen nichts. Zwar wird von einer Strafe wegen versuchter Abgabenhinterziehung beim Import von Kleinstmengen meist abgesehen, aber verlassen solltet Ihr Euch darauf nicht.
Ach ja, und in der Finanz- & Abgabenverwaltung gilt die Beweislastumkehr! Hier müsst Ihr der Behörde dieser die Fakten nachweisen, und nicht umgekehrt!
Diskussionen zu diesem Thema könnt Ihr natürlich hier in diesem Thread, zu Teilaspekten aber auch hier führen:
https://www.android-hilfe.de/forum/...gsprovision-dhl-express-anpassung.586894.html
https://www.android-hilfe.de/forum/...zollung-im-reparatur-austauschfall.83062.html
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