Cyberport Garantieabwicklung

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Ich finde auch das es langsam übertrieben ist wie man als Kunde abgezockt wird.
Man soll für Fehler von Herstellern denn Kopf hin halten.

Deswegen immer dagegen wären.
 
Harper schrieb:
Wichtig ist, dass Du den Laden innerhalb der ersten 6 Monate schon angeschrieben hast!

Laut BGB ist es ja so, dass der Fehler sich innerhalb von 6 Monaten zeigen muss, was sowohl durch den Problem-Thread 2 Monate nach Kauf, als auch die ersten beiden Einsendungen wegen dieses Problems bewiesen werden kann. Dahingehend sollte es also keine Probleme geben.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Ihnen sind die Gesetze bekannt, sie beachten sie nur nicht, aha:

Sehr geehrter Herr Linder,
*
vielen Dank für Ihre E-Mail.
*
Uns sind diese Texte bekannt.
*
Ihr Artikel ist jedoch mechanisch beschädigt. Sie haben nicht die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten. Dafür sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.
*
Wenn Sie die Reparaturkosten nicht übernehmen möchten senden wir Ihnen gern den Artikel zu unserer Entlastung zurück.



Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Was sie reiten echt auf dem defekt Rum, Hammer egal ob der schon ab kauf da war oder nicht.
Ich würde echt zum Anwalt damit gehen sowas ist schon dreist, aber leider kein Einzelfall.
 
Tja bitte jetzt weiß man woher der defekt kommt, jetzt würde ich erst recht das ausdrucken und ab zum Anwalt damit.
Weil man kann kein Gerät mit einem Schraubendreher aufbiegen oder mit sonst einem gegenstand.
 
Hast du eine Rechtsschutz? Wenn ja würde ich auch zum Anwalt, wenn nein, überlegs dir lieber nochmal.

Denn wenn die es irgendwie schaffen da raus zu kommen, dann hast du nicht nur weiterhin ein kaputtes gerät, sondern musst auch noch locker über 100€ Anwaltskosten zahlen.

Dann vielleicht doch lieber in den sauren Apfel beißen, die Reparatur bezahlen und nie von Asus und Cyberport kaufen.

Ansonsten kannst du ja auch mal dein Problem im jura Forum schildern, da gibts einige Anwälte und Jurastudenten die kostenlos weiterhelfen.
 
  • Danke
Reaktionen: delpiero223
Nope, Rechtsschutz habe ich leider nicht. Bevor ich die Reparatur zahle, würde ich das Prime lieber so wieder haben wollen, auch, wenn es teildefekt ist. Asus sieht jedenfalls keinen Cent mehr von mir.

Das mit dem Jura-Forum wäre eine Idee, hast du da mal einen Link parat?

Grüße,
Peer

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
 
delpiero223 schrieb:
Nope, Rechtsschutz habe ich leider nicht. Bevor ich die Reparatur zahle, würde ich das Prime lieber so wieder haben wollen, auch, wenn es teildefekt ist. Asus sieht jedenfalls keinen Cent mehr von mir.

Das mit dem Jura-Forum wäre eine Idee, hast du da mal einen Link parat?

Grüße,
Peer

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Du musst eh erstmal in Vorkasse gehen. Vor allem bei den Gerichtskosten.
Und wenn ich mehr bezahlen würde, hier zeigt man sich mit unfassbarer Kompetenzfreiheit und daher nicht einschüchtern lassen.
Welcher Schaden auch hier vorliegt, sie müssten DIR beweisen, dass er nicht von Anfang an vorliegt. Das können sie nicht.

Wichtig ist auch, dass Du alle Quittungen mit dem Falls sammelst und hinterher ebenfalls einklagst. Das geschieht meistens eh von Seiten des Anwalts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle 3 Reparaturberichte hat Asus mir freundlicherweise schon mal zugesandt :)

Habe jetzt erst mal eine 14tägige Frist für das Geld gesetzt und den Geschäftsführer zu sprechen verlangt - mal sehen.
 
delpiero223 schrieb:
Alle 3 Reparaturberichte hat Asus mir freundlicherweise schon mal zugesandt :)

Habe jetzt erst mal eine 14tägige Frist für das Geld gesetzt und den Geschäftsführer zu sprechen verlangt - mal sehen.

Fristen sind immer gut.
Letzteres wäre ein Wunder. Spätestens danach würde ich den Anwalt einschalten.
 
Sehr geehrter Herr...
vielen Dank für Ihre E-Mail.

*

Dem Rücktritt vom Kaufvertrag kann nicht eingewilligt werden, da Ihr ASUS Transformer eine mechanische Beschädigung aufweist. Der vorliegende Fehler wird ursächlich durch diese Beschädigung hervorgerufen.

*

Ihrer Aussage entsprechend ist für uns nicht nachvollziehbar, dass dieser Schaden während einer Reparatur entstanden ist. Wenn dem so wäre, hätten Sie den Schaden umgehend an die Reparaturwerkstatt melden müssen und das Gerät erneut an die gleiche Werkstatt einsenden müssen. Wenn dies nicht geschah, sind Ihre Ansprüche gegenüber dem Reparaturpartner erloschen.

*

Somit bieten wir Ihnen nur die kostenpflichtige Reparatur des Gerätes gemäß dem zugesandten Kostenvoranschlag oder die unreparierte Rücksendung der Ware an.

*

Falls wir bis 06.11.12 keine Entscheidung auf diese Optionen erhalten, werden wir das Gerät unrepariert an Sie zurück senden.

*

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
"Ihrer Aussage entsprechend ist für uns nicht nachvollziehbar, dass dieser Schaden während einer Reparatur entstanden ist. "

Wer glaubt denn ernsthaft, dass die das zugeben würden? ;-)
Du hast sicher einen Zeugen, der auch bestätigen kann, dass das Gerät einwandfrei zur Reparatur ging??!! ;-)

Tja, ist wohl jemand gesetzesresistent.
Also - ANWALT!


(Zumindest hat sich mein Lieferantenkreis reduziert...)
 
  • Danke
Reaktionen: delpiero223
JETZT würde ich auch zum Anwalt gehen! Das darf doch nicht wahr sein was die da abziehen! :thumbdown:


I am amo66
––––––––––––
and you've been SPANK'd by an S3
 
Habe ja die Frist gesetzt, wenn bis dahin nichts da ist, geht es ihnen an den Kragen.


edit:

Ach ja, deren Antwort auf die Androhung rechtlicher Schritte:

Gern können Sie sich bei rechtlichen Fragen an unsere Rechtsabteilung wenden.

Die glauben wohl wirklich, die sind im Recht :lol:
 
"Gern können Sie sich bei rechtlichen Fragen an unsere Rechtsabteilung wenden."

Cool, als wenn man die was fragen wollte. Was soll denn da für eine Antwort kommen? :scared:

Außerdem geht es hier nicht um Fragen, sondern um gesetzliche verankerte Forderungen und Ansprüche..

Es ist kaum zu glauben....
 
Die sind wirklich frech :lol:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gemäß unseren AGB hätten Sie uns rechtzeitig davon informieren müssen:

"...Zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen sind Sie vor der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die reklamierte Ware zur Prüfung des Fehlers uns zur Verfügung zu stellen und zwar nach unserer Wahl in Ihrem Hause, durch Zusendung an uns oder einen von uns bestimmen Dritten. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns telefonisch unter 0351 / 33 95 678 und von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren. Verweigern Sie insofern Ihre Mitwirkung, so werden wir von unserer Pflicht zur Gewährleistung freigestellt..."

Wir wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilten haben, ist die Abwicklung im Rahmen der Gewährlistung nicht möglich.

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir können Ihnen versichern, dass unsere AGB durch Juristen geprüft wurden und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dies bezeugen auch die Zertifikate vom TÜV, Stiftung Warentest und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels.

Meine Antwort darauf:

Sehr geehrter Herr [Name des Cyberport-Mitarbeiters],

Wenn Sie dieser Ansicht sind, dann scheinen in Ihrem Unternehmen ja doch einige Gesetze nicht bekannt zu sein. In §475 BGB heißt es nämlich:

"Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."

Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, dass ich keine Abwicklung im Rahmen der "Gewährlistung" wünsche, sondern sich der Rücktritt vom Kaufvertrag auf die gesetzliche Gewährleistung bezieht.

Grüße,
[delpiero's RealName]
 
Gut zu wissen, dort kaufe ich garantiert nichts ;)
 
  • Danke
Reaktionen: delpiero223

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