T Phone Pro ohne Vertrag um 49€ Magenta Österreich

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JohnyV schrieb:
Manchen wird versprochen, dass das Gerät demnächst kommt.
Diese Formulierung könnte ausreichen, weil sie wie eine Vertragsbestätigung klingt. Nichts anderes sagt der zitierte Text.
 
@JohnyV es ist nicht die Telekom sondern Magenta. Es ist nicht Deutschland sondern Österreich 😉

Desweiteren ist von mir kein Geld genommen worden.

Wo du Recht hast, der Umgang ist unter aller Würden...
 
Cairus schrieb:
Es ist nicht Deutschland sondern Österreich
Mein obiger Link geht zwar nach Ö, aber auch in D hängt es von der konkreten Aussage ab.
Cairus schrieb:
der Umgang ist unter aller Würden
Welches würdevolle Gebrüll wohl der Esel zu hören bekam, der das 49€ Ding reinstellte? :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ja am Anfang gemeint ist sicher ein Fehler gewesen die ganze Aktion...

Müsste die AGB lesen, aber Vertragsabschluss ist "normal" die Versandbestätigung.
 
Cairus schrieb:
Müsste die AGB lesen
Zunächst müsste man exakt das lesen, was in der Bestätigung drinsteht. Hauptaussage obigen Zitats ist nämlich, dass es eine Vertragsbestätigung ist, wenn es wie eine Vertragsbestätigung klingt und eine reine Eingangsbestätigung, wenn es wie eine reine Eingangsbestätigung klingt. ;)

Ein Gerichtsurteil in D besagt für einen solchen Fall, dass ein Passus im AGB, der die Vertragsbestätigung auf den Versand verschiebt, unwirksam sein kann, wenn bereits die Bestätigungsmail wie eine Vertragsbestätigung klingt. Insoweit scheinen D und Ö rechtlich nicht weit auseinander zu liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Mail nach der "Bestellung"

Vor der Annahme jeder Bestellung führen wir eine standardmäßige Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit durch, wobei wir bei dieser ausschließlich Auskünfte von anerkannten und befugten Unternehmen einholen (z.B. Kreditschutzverband). Sollten wir gezwungen sein, Ihre Anmeldung abzulehnen, teilen wir Ihnen dies schriftlich per Email mit.



Vertragsschluss:
Alle Angebote auf unserer Website (www.magenta.at) sind freibleibend und unverbindlich. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ stellen Sie ein verbindliches Angebot an uns. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Angebot ausdrücklich schriftlich annehmen oder die von Ihnen bestellte Lieferung bzw. Leistung tatsächlich ausführen, wobei wir um umgehende Lieferung bemüht sind. Die bloße Bestätigung des Einlangens der Bestellung durch uns bewirkt keine Annahme und dient ausschließlich Ihrer Information. Wir sind nicht verpflichtet, einlangende Vertragsangebote bzw. Bestellungen anzunehmen. Lehnen wir Ihr Vertragsangebot (Ihre Bestellung) ab, so teilen wir Ihnen das ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E-Mail) mit.



Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Magenta Onlineshop-Team

Handy, Internet, Festnetz, TV uvm.

Also klare Sache für Magenta.
 
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Magenta Telekom (auch: Magentaoder Magenta T), in ihrer Rechtsform T-Mobile Austria GmbH[2], ist ein österreichischesTelekommunikationsunternehmenund eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG.

Also am Ende ist es doch die Telekom.


Cairus schrieb:
Aus der Mail nach der "Bestellung"



Also klare Sache für Magenta.

Als klare Sache sehe ich das nicht, auch wenn Magenta es anders sieht.

" Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ stellen Sie ein verbindliches Angebot an uns. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Angebot ausdrücklich schriftlich annehmen oder die von Ihnen bestellte Lieferung bzw. Leistung tatsächlich ausführen, wobei wir um umgehende Lieferung bemüht sind."

Eine Bestellbestätigung ist nichts anderes als ausdrückliche Annahme des Angebots.
 
JohnyV schrieb:
Eine Bestellbestätigung ist nichts anderes als ausdrückliche Annahme des Angebots.
Auch wenn darin ausdrücklich genau das Gegenteil drinsteht?

Es gibt m.E. 3 Phasen: (1) Bestätigung des Eingangs einer Bestellung, (2) Vertragsannahme und (3) Lieferung. (2) kann sich mit (1) decken, wenn die Formulierung das nahe legt, meist deckt es sich aber mit (3).

Rechtlich ist eine zeitnahe Bestätigung des Bestelleingangs m.W. verpflichtend. Es muss einem Händer deshalb möglich sein, das als unverbindliche Bestelleingangsbestätigung zu formulieren. Allein schon, weil solche Bestätigungen üblicherweise automatisiert erfolgen und eine verbindliche Aussage zu diesem Zeitpunkt u.U. überhaupt noch nicht möglich ist.
 
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prx schrieb:
Auch wenn darin genau das Gegenteil drinsteht?
Da steht eben beides drin. Ein Unternehmen kann es sich aber auch nicht zurechtlegen wie es willst.

Zwar schreiben sie, dass eine Bestätigung keine Annahme darstellt, doch das tut sie ja. Das Angebot wird angenommen und nicht zurück gewiesen. Das Wort Bestätigung beschreibt es ja schon. Die Bestätigen die Bestellung, die ja meinerseits verbindlich ist wie sie schreiben und weisen sie nicht zurück.

Da ich aber kein Anwalt bin, wäre der Fall eher was für Juristen Forum. Nur so viel langweile habe ich nicht. Die meisten Besteller werden sich wohl auch nicht damit auseinander setzen wollen und die Bestellung einklagen. Und so zieht sich das Unternehmen aus der Schlinge.
 
Wo steht in der Mail Bestätigung?
@JohnyV
 
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So, die Erste von 3 Bestellungen:

Liebe Kundin, lieber Kunde,



Wir müssen Ihre T-Phone Pro Bestellung vom Dezember leider ablehnen und stornieren. Sollten Sie eine Anzahlung geleistet haben wird diese selbstverständlich automatisch und zeitnahe rücküberwiesen.



Wir bitten um Ihr Verständnis.



Mit freundlichen Grüßen


Ihr Magenta Service Team

PS: Antworten auf dieses E-Mail können nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten: www.magenta.at/kontakt
 
Ich habe noch kein Korb kassiert.
 
@Cairus
War die Bestellung auch die Erste, also zeitlich gesehen?
 
In der Stornierung steht nicht welche Bestellung storniert wurde
 
War doch von Anfang an irgendwie klar...
 
Dann hat sich das Thema erledigt. Schade. Wäre ein echter Schnapper gewesen.
 
Noch keine Stornomail bekommen. Wenn es storniert wird ist es halt mal so, Fehler passieren. Dadurch ist mir kein Zacken meiner Krone abgebrochen. Am besten ganz entspannt sehen und sich nicht unnötige Aufregen.;)
 
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@Slawi Wenn dir der Fehler passiert, dann hetzt dir die Magenta 33 Anwälte auf dem Hals. Verzeihen tun die dir gar nichts. Ist ja kein Problem wenn es dem Unternehmen passiert ist, aber dann sollen sie die Konsequenzen auch tragen. Das ist auch der Grund warum Unternehmen meinen sich alles erlauben zu können, weil die Kunden die für ihr Fehlverhalten noch fast loben.

Der Fehler ist eine Sache. Der Umgang damit ist aber eine ganz andere Sache. Statt ehrlicher Kommunikation wird hier gelogen bis sich die Balken biegen und am Ende stellt man sich hin und meinte "wir sind er euch nichts schuldig".
 
@JohnyV
Es liegt doch an Dir, kannst Du doch auch machen, nimm Deine 33 Anwälte und investier ein bisschen mehr auf die 49.- damit Du Dein Recht (aus Deiner Sicht) bekommst und verklag den Azubi der den Fehler begangen hat.

Welche Konsequenzen sollen die denn tragen?
(Tausende???) Bestellungen erfüllen und ein Produktionslinie starten?
 
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