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Diese Formulierung könnte ausreichen, weil sie wie eine Vertragsbestätigung klingt. Nichts anderes sagt der zitierte Text.JohnyV schrieb:Manchen wird versprochen, dass das Gerät demnächst kommt.
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Diese Formulierung könnte ausreichen, weil sie wie eine Vertragsbestätigung klingt. Nichts anderes sagt der zitierte Text.JohnyV schrieb:Manchen wird versprochen, dass das Gerät demnächst kommt.
Mein obiger Link geht zwar nach Ö, aber auch in D hängt es von der konkreten Aussage ab.Cairus schrieb:Es ist nicht Deutschland sondern Österreich
Welches würdevolle Gebrüll wohl der Esel zu hören bekam, der das 49€ Ding reinstellte?Cairus schrieb:der Umgang ist unter aller Würden
Zunächst müsste man exakt das lesen, was in der Bestätigung drinsteht. Hauptaussage obigen Zitats ist nämlich, dass es eine Vertragsbestätigung ist, wenn es wie eine Vertragsbestätigung klingt und eine reine Eingangsbestätigung, wenn es wie eine reine Eingangsbestätigung klingt.Cairus schrieb:Müsste die AGB lesen
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Cairus schrieb:Aus der Mail nach der "Bestellung"
Also klare Sache für Magenta.
Auch wenn darin ausdrücklich genau das Gegenteil drinsteht?JohnyV schrieb:Eine Bestellbestätigung ist nichts anderes als ausdrückliche Annahme des Angebots.
Da steht eben beides drin. Ein Unternehmen kann es sich aber auch nicht zurechtlegen wie es willst.prx schrieb:Auch wenn darin genau das Gegenteil drinsteht?
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