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maussi342
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Ich habe gerade etwas herausgefunden, das ich euch mitteilen möchte, und zwar, dass nicht nur Freiberufler er Handy absetzen können, sondern auch wir als Arbeitnehmer dies tun können.
Bin ich zu spät, um dies zu erfahren? da der Preis meines Handys nicht weniger als 400 Euro beträgt. kann ich es immer noch tun, auch wenn ich dieses Handy bereits seit 2 Jahren besitze?
Die Betriebsausgabe Handy kann dann zum Beispiel pauschal mit den Werbungskosten als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Allerdings können nur geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in einem Rutsch von der Steuer abgesetzt werden.
Die Betriebskosten für die Anschaffung solch eines Handys dürfen nicht mehr als 410 Euro exklusive Mehrwertsteuer betragen. Sonst muss das Handy über einen Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer abgesetzt werden, wobei der Kaufpreis monatsgenau auf 60 Monate zu versteuern ist
Bin ich zu spät, um dies zu erfahren? da der Preis meines Handys nicht weniger als 400 Euro beträgt. kann ich es immer noch tun, auch wenn ich dieses Handy bereits seit 2 Jahren besitze?
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hagex
- Grund: Link entfernt. Gruß von hagex