Handy absetzen?

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maussi342

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Ich habe gerade etwas herausgefunden, das ich euch mitteilen möchte, und zwar, dass nicht nur Freiberufler er Handy absetzen können, sondern auch wir als Arbeitnehmer dies tun können.
Die Betriebsausgabe Handy kann dann zum Beispiel pauschal mit den Werbungskosten als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Allerdings können nur geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in einem Rutsch von der Steuer abgesetzt werden.
Die Betriebskosten für die Anschaffung solch eines Handys dürfen nicht mehr als 410 Euro exklusive Mehrwertsteuer betragen. Sonst muss das Handy über einen Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer abgesetzt werden, wobei der Kaufpreis monatsgenau auf 60 Monate zu versteuern ist

Bin ich zu spät, um dies zu erfahren? da der Preis meines Handys nicht weniger als 400 Euro beträgt. kann ich es immer noch tun, auch wenn ich dieses Handy bereits seit 2 Jahren besitze?
 
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Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken wurde ab dem 1.1.2018 auch die Grenze für eine Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GwG) von derzeit 410 Euro Netto auf 800 Euro Netto erhöht.

Gesetzestext (Auszug)
§ 6 EStG - Einzelnorm

(2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen.
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Da dürfte auch ein FlagShip im Bereich des Machbaren sein.
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maussi342 schrieb:
Bin ich zu spät, um dies zu erfahren? da der Preis meines Handys nicht weniger als 400 Euro beträgt. kann ich es immer noch tun, auch wenn ich dieses Handy bereits seit 2 Jahren besitze?
Es muss für die Arbeit eines Steuerpflichtigen notwendig sein.
Dieser Nachweis muss gegenüber dem Finanzamt stichfest sein, zB eine Bescheinigung des Arbeitgebers muss vorgelegt werden.
Für dein Handy trifft das leider nicht mehr zu: " im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, "
 
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@MuP ah geil! noch besser bis zu 800 Euro..aber so teuer werde ich für ein Handy nicht gehen. Danke für die weiteren Informationen!
 
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Gerne.
Trifft übrigens auch für gebrauchte GwG zu.
Eine Rechnung ist immer von Vorteil. :)
 
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