Google Pixel 3a 64GB NEU 139,-

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genau für solche Leute gibts die Tastenkombi Alt/F4

anscheinend ist in keiner Premiumkanzlei Platz für nen top Advokaten wie dich
 
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@phone-company Eben. Google gibt keine Garantie mehr. Punkt. Google verkauft sie nicht mehr. Punkt. Google bewirbt sie nicht mehr. Führt sie nicht mehr als Produkt auf der Webseite. Google sagt auch nirgendwo, dass die Garantiegeber sind, mit Ausnahme der vor drei Jahre gepackten Pakete mit irgendwelchen Broschüren.

Würdest du heute auch Garantie von Saba, Normende, Schneider-Computer verlangen, wenn du ein neues, unbenutztes und originalverpacktes Gerät von 1974 kaufst und eine (Garantie-)Broschüre beiliegt? Wenn nein, warum? Wenn ja, warum? Und ja, alle diese Firmen haben Rechtsnachfolger, die heute noch aktiv sind.
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@punkrockfan Oh doch. Deswegen bezahlen sie mich auch so gut :)
 
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Ja, ist schon was dran….
 
@AlT_F4 ist zwar OT, aber.... warum glaubst du, dass das Smartphone als neu verkauft werden darf? Bei Autos dürfen nicht mehr als 12 Monate seit der Produktion zurückliegen, dir das Fahrzeug als neu verkauft werden darf. Außerdem müssen am Fahrzeug Lagerschäden ausgeschlossen werden. Warum sollte das bei Smartphones anders sein? Allein schon weil Schäden am Akku nicht mehr ausgeschlossen werden können, dürfte das Gerät nicht als "neu" verkauft werden.
 
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@JohnyV das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Da sind wir wieder bei der Erwartung und der mittleren Art und Güte, die geschuldet wird, vgl 243, 434 Abs 1 iVm 446 S. 1 ff BGB.

Bitte einlesen und nicht unpassende Beispiele posten. Danke!
 
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Das war eine Frage Sherlock Holmes. Und das Beispiel ist sicherlich nicht sinnlos nur weil du es dir auslegst wie es dir gefällt 😉

Es ging mir nicht um die Sachmangelhaftung , Schuldrecht oder sonst was im Detai, sondern wann etwas als neu deklariert und als solches verkauft werden darf. Wobei...

Wenn wenn wir schon dabei sind. Ein mindestens 3 Jahre altes Smartphone wird sicherlich mindestens Akkuschäden davon getragen haben. Die ganzen Elektronik altert unabhängig von der Benutzung und die erwartete Lebensdauer ist bereits herabgesetzt. Und deshalb kann das Gerät die Beschaffenheit "NEU" nicht aufweisen. Das wäre meiner laienhaften Meinung nach schon arglistige Täuschung. Wobei das natürlich nie wirklich nachzuweisen ist und es höchstens auf Irreführende Werbung hinausläuft.
 
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Ich lege es so aus, wie die Rechtsordnung es vorsieht. Studiert ist studiert.

Daran ändern auch sinnlose unpassende Beispiele oder Vergleiche nichts :) so ist das nun mal. Man kann sie ja gerne berichten, hilft hier im konkreten Fall aber nicht weiter.
 
@AlT_F4 ist in diesem Fall unerheblich da der Verkäufer es als Neu deklariert hat und die zweijährige Gewährleistung zuständig ist die der Verkäufer übernimmt. Was soll also die Streiterei? Google wird raus sein da das Gerät einfach seit längerem raus aus dem Support ist und ja auch schon länger nicht mehr vertrieben wird….
 
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Ich streite mich nicht. Ich lege die Fakten dar.

Und der Verkäufer hat bei der zweijährigen Sachmängelhaftung (keine Gewährleistung, die gibt es nicht mehr) einen ( in der Tendenz hohen) Vorteil, weil zu seinen Gunsten die Beweislastumkehr nach nunmehr einem Jahr eintritt bzw. aufhört zu gelten, je nach Perspektive.

Den Rest habe ich bereits hinreichend erklärt, dass musst du nicht wiederholen :)
 
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Eigentlich sollte man auch davon ausgehen, dass ein Käufer eines neuen Pixel 3a sich bewusst ist, wie alt das Gerät ist...

Müssen nun auch Paragraphen und Gesetze zu den Zuständen "Wie Neu, Sehr Gut, usw" her? 😅

Wenn ich mir ein Jahre altes Gerät bei einem Ankaufsportal als Neu kaufe, bin ich mir ja bewusst wie alt ein Gerät ist und das es sich im Endeffekt um den Zustand bzw um eine in dem Fall um eine noch versiegelte Verpackung handelt.

Ich finde es mittlerweile generell Wahnsinn, dass die Unwissenheit eines Käufers als "Schuld" des Verkäufers ausgelegt wird.
Bei den Rechten eines Käufers beim Online Handel fasziniert es mich immer wieder, dass überhaupt Shops existieren 🤔
 
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´NFR bleibt NFR
da könnt ihr zwei noch so befangen für den Verkäufer den Käufer als doof hinstellen wollen

durch die Bank weg sind NFR Geräte Demo, Vorführ, Promo etc Geräte und daher von der Herstellergarantie ausgenommen

und nicht wenige Ankaufsportale verkaufen eben auch einwandfreie Neuware

so neu wie beschrieben, ohne optische Mängel und mit allem Zubehör wie es verkauft wird kauft es asgoodasnew auf seiner Zweitseite wirkaufens für 12,96 Euro an

liegen ja nur 120 Euro dazwischen dann, optisch einwandfrei, mindestens drei Jahre alt und ohne Herstellergantie sind dann beide)))
 
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@Splitter11 nein dessen muss man sich NICHT bewusst sein da der gewöhnliche Käufer kein Sachverständiger ist. Wenn der also NEU liest kann er davon ausgehen das auch NEU gemeint ist und verkauft wird.
 
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Ohne Updates…..:(
 
Wenn Custom ROM keine Option ist, ist es ein Fehlkauf. Andererseits sieht es bei einem neuen Cubot, Blackview (Oscal), Doogee, Ulefone, Wiko u.s.w, die in der Preislage liegen, bei Updates auch nicht viel besser aus.
Zudem bekommt man da eine viel bescheidenere Kamera und -Software. Also kaufe lieber ein älteres Pixel als so ein China Billigteil.
 
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Custom Rom = keine Google Services, richtig?
 
Ich habe ja ständig irgendwelche Smartphones, der verschiedensten Hersteller und Preisklassen hier.. zuletzt das S23 Ultra, iPhone 14 Pro Max, Pixel 7a, Vivo X80 Pro usw

Aber als Alltagsgerät nutze ich immer noch mein Pixel 4 .. das läuft mit Android 13 und hat zuletzt im Oktober 22 ein Update bekommen.
ABER das Teil läuft einfach absolut Problemlos und Zuverlässig.. zuverlässiger als manch neueres Smartphone

Also wenn ich es benötigen würde, dann würde ich mir das 3a bestellen.. erst Recht für den aktuellen Preis
 
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Für Updatefetischisten gibt es ja die neusten Flagships von Google, Samsung und iPhone für 1000€ und mehr.
 
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