olih
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und ergänze es noch:Nachtrag: Es steht doch ein Absender in der Benachrichtigungsemail: Mundo Reader, also wird es mein X sein! Dann ein Lob an den Support: Montag den Rückruf und damit DHL Schein bekommen, Dienstag in Packstation gelegt, Mittwoch in Frankfurt angekommen, Donnerstag ging dann die Sendung raus und wird (aber das liegt nicht mehr in der Macht von BQ) hoffentlich am Freitag bei mir ankommen
§ 439 BGB schrieb:(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Zebri schrieb:Von mir noch eine kurze Rückmeldung: Ich habe heute (also nach knapp 2 Wochen inkl. Weihnachten) mein (!) X5plus wiederbekommen, der Akku wurde also offenbar tatsächlich getauscht. Es hat jedenfalls keinen dicken Bauch mehr Ich hoffe, es hält jetzt noch ein Weilchen..
Das passt in meinen Augen nicht zusammen .Sebastian256 schrieb:Natürlich fordere ich erst mal die Reparatur. Da das für BQ nicht wirtschaftlich ist, bieten dir mir entsprechend Absatz 4 das Aquaris X 32GB an. Das will ich aber nun verweigern, weil die weggefallene Speicherkarte im Dual-SIM Betrieb für mich einen solchen "erheblichen Mangel" darstellt. Letztendlich war genau das damals das Kaufkriterium gewesen, ansonsten hätte ich mir ein Honor-Gerät geholt (die haben auch nur einen Hybrid-Slot).
Mal schauen, wie das weiter geht. Eine Rücktritt vom Kaufvertrag wäre mir angesichts des Kaufpreises damals ja am liebsten...
Fazit: Nie wieder beim Hersteller kaufen, sondern bei einem (großen) Händler. Dann hat man im Fall der Fälle zwei Anlaufstellen und kann sich die bessere Lösung aussuchen.