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THWS
Gast
@BQSupport ihr hattet doch hier im Forum auch angeboten und betont, dass das X5 Plus auch auf Kundenwunsch repariert wird. Warum passiert das hier jetzt nicht? Wird doch nicht repariert?
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BQSupport schrieb:Um die Zufriedenheit unserer Nutzer/innen sicherzustellen, bieten wir an, das Aquaris X5 Plus mit einem defekten Akku gegen ein neues Aquaris X 32 GB+ 3 GB umzutauschen (auch in den Fällen, in denen es sich beim Gerät mit dem defekten Akku um die Version 16 GB + 2 GB handelt) und empfehlen auch, hiervon Gebrauch zu machen. Auf diese Weise können wir eine zeitnahe Lösung anbieten und den Nutzer/innen steht ein Gerät mit besserer Ausstattung zur Verfügung. Beispielsweise einem neuen Qualcomm-Prozessor mit 14 nm und einem um 68% gesenkten Verbrauch, Quick Charge 3.0, einem 5,2-Zoll-Display mit 2.5D und weiteren Verbesserungen. Sollte der/die Nutzer/in dennoch eine Reparatur des Aquaris X5 Plus wünschen, wird der Akku gegen einen neuen ausgetauscht.
und hier meine Feststellung, Bezüglich Reparatur Rückseite hat eine Beule (Akku aufgebläht)moidept schrieb:Ich glaube, das BQ bewusst keine X5 Plus mit Akkuschaden Repariert, weil sie nicht das Risiko eingehen wollen, dass dieser Fehler bei einem Reparierten Phone (Akkutausch) nochmals auftritt, also werden diese Defekte Geräte eingezogen und leider gegen ein "BQ X" getauscht.
Das ist genau der Grund, warum ich und alle, die ich kenne, nichts mehr bei notebooksbilliger.de kaufen.christoph12 schrieb:Ich habe mich an meinen Händler (notebooksbilliger.de) gewandt und aufgrund meiner Gewährleistungsrechte den Rücktritt vom Vertrag verlangt. Anfänglich wollte mir der Händler nur ca. 2/3 des Kaufpreises erstatten, da mir ein Wertersatz für die Nutzungsdauer (des wohlgemerkt mangelhaften Geräts) abgezogen werden sollte
..schreibt das BGB, §439. Tja. Mangelfreie Sache mag es sein, aber er ist -eigentlich- nicht die gleiche... Leider finde ich im Netz auch keinerlei Beispiele dazu.. und ich frage mich, wie weit vor Gericht (was ich sicher nicht vorhabe..) die Tatsache "hat keine zwei echten Simslots" als nicht gleich- oder höherwertig Bestand hätte..(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.