R
rzweiniger
Stamm-User
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@jusit ich würde dir trotzdem empfehlen dich als erstes/parallel an deinen Handler zu wenden, evtl gleich mit dem Vorschlag bei BQ aufzuschlagen, da dein Handler für die Gesetzliche Gewährleistung verantwortlich ist und Vorrechte hat.
Die Garantie von BQ ist ja nur freiwillig(wen nauch vertbindlich).
PS: Geht nur um deione Mitwirkungspflichen und seine Rechte zu erfüllen, nach dem motto melden macht frei und belastet den vorgesetzten.
Die Garantie von BQ ist ja nur freiwillig(wen nauch vertbindlich).
PS: Geht nur um deione Mitwirkungspflichen und seine Rechte zu erfüllen, nach dem motto melden macht frei und belastet den vorgesetzten.