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nukumichi
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mikojan schrieb:@Boostar Du hast aber auf das Austauschgerät auch 6 Monate Garantie! Melde Dich mit dem Lieferschein vom Austauschgerät bei BQ, ging bei mir auch glatt.
Hier werden leider mal wieder wild die Begriffe Garantie und Gewährleistung vermischt.
Fakt ist: Wenn ein Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist gegen ein Neugerät getauscht wird, gilt für dieses erneut eine zweijährige Gewährleistung. Das ändert sich auch nicht durch eventuell ungefragt erfolgte "Upgrades" auf Nachfolgemodelle (X5 Plus->X oder X->X Pro).
Gewährleistung (Sachmängelhaftung):
Sie ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht des Käufers gegenüber dem Händler, das gilt, wenn die Ware Fehler hat. Der Kunde kann ein neues Ersatzgerät oder Reparatur oder - spätestens nach zwei erfolglosen Versuchen - Geld zurück verlangen. Während der Reparaturzeit ruht die Gewährleistungsfrist. Das bedeutet: Ist das Gerät vier Wochen in Reparatur, verlängert sich die Frist um vier Wochen. Wird ein Ersatzgerät geliefert, beginnt die Frist von neuem. Bei Gewährleistung muss die Reklamation für den Käufer kostenlos bleiben. Sprich: Auch Anfahrt- oder Versandkosten müssen erstattet werden!
Oder gibt es von BQ eine andere Aussage zum Thema? Die Begründung würde mich ggf. sehr interessieren.
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