Erfahrungen und Probleme mit dem Service von bq

  • 373 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Und dann? Gibt es einen Zwang zur Reparatur? Oder dürfen die mit gleichwertigem Gerät austauschen?
Ist jetzt eine ernst gemeinte Frage.
 
@loopi: Wieso steinigen, Du hast ja eigentlich recht, nur blöd ist es halt mit dem Zubehör und der ganzen Einrichterei. Außerdem hat das U plus wieder den verhassten Hybrid-SIM/SD Platz und sonst keine (für mich) spürbaren Vorteile.
@karl7017: Was soll mir das bingen, wenn es kein X5 mehr gibt? Das Geld für das Zubehör ist trotzdem weg.
 
Mal den Gerätetausch außen vor gelassen:
Das ist wirklich eine gute Frage, erlischt die Garantie des ursprünglichen Gerätes (5 Jahre) bei einem Tausch?
Rein vom Gefühl her würde ich sagen nein!? Juristen hier? :blink:
 
Wie gesagt ein Bekannter hat sich schriftlich zusichern lassen dass die ursprüngliche Garantie für das getauschte Modell weiter gilt. Vermutlich müssen die das auch. Sehr interessante Fragestellung!
 
Die Frage nach dem Fortsetzen der Garantie ist hier tatsächlich nicht ganz so einfach zu beantworten und muss auch wieder unter Berücksichtigung des Unterscheidens von Garantie und Gewährleistung stattfinden. Ich versuch's mal möglichst kurz zu halten:

Garantie:
Freiwillige Leistung des Herstellers. Art, Umfang, Gültigkeitszeitraum, etc. sind vom Hersteller zu bestimmen und können daher frei gewählt werden. Die entsprechenden Rechte / Pflichten hat der Inanspruchnehmende der Garantie den Garantiebedingungen des Herstellers zu entnehmen. Ist den Garantiebedingungen des Herstellers nicht Gegenteiliges zu entnehmen, beginnt der Garantiezeitraum bei einem Austausch des Geräts innerhalb der Garantiezeit nicht neu. Eine Abweichung zu Gunsten des Endverbrauchers in den Garantiebedingungen ist zulässig.

Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschrieben. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aus, so beginnt diese i. d. R. nicht neu. Das Gesetz besagt, dass die Gewährleistungsansprüche ab dem Tag des Kaufs (bzw. der Entgegennahme der Sache) beginnen und ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre bestehen, bevor sie verjähren. Tauscht der Verkäufer jetzt - wie oben bereits geschrieben - innerhalb dieser Frist um, so gilt weiterhin die "Verjährungsfrist" des zuerst (mangelhaft) gelieferten Produktes.
Jetzt kommt der Knackpunkt: Erkennt der Verkäufer allerdings den Anspruch auf Nacherfüllung (= Austausch der Ware) innerhalb der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt von vorne (also wieder zwei Jahre). Problem an dieser Sache: I. d. R. wird man als "normaler Endkunde" eine solche Anerkennung nicht nachweisen können. Sollte sich der Verkäufer auf eine Kulanzlieferung berufen, beginnt die Frist ebenfalls nicht neu.

Ist also alles etwas komplizierter, sofern man auf die Gewährleistung anspielen will. Hinsichtlich der Garantie dürfte das einfacher sein; sofern man die Garantiebedingungen von bq kennt. Ich wüsste jetzt nicht, dass ich die (bq plus außen vor gelassen) schon mal irgendwo gesehen hätte...
 
  • Danke
Reaktionen: loopi
THWS schrieb:
Ist den Garantiebedingungen des Herstellers nicht Gegenteiliges zu entnehmen, beginnt der Garantiezeitraum bei einem Austausch des Geräts innerhalb der Garantiezeit nicht neu
Aber wahrscheinlich nimmt man diese mit. Aus dem Grund hatte bq wahrscheinlich auf Verlangen dies schriftlich bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück zum Thema, der Startpost ist mittlerweile vom 12.09.2016, einige User haben ihre Erfahrungen, ob sie nun Positiv oder Negativ waren gepostet, nun möchte ich ganz kurz etwas zum Thema (Thread) hier Hinzufügen.
Im meinem Haushalt sind Sechs BQ Phones (X5Plus) im Gebrauch, zwei hatten Probleme , eines hatte ein Akku-Problem, der wurde da ich vor Ort (war selbst in Madrid) getauscht, mit Einhaltung der Restgarantie, dass zweite hatte einen Displayschaden (Sturzschaden) dieser wurde kostenlos wegen der (BQ Plus Versicherung) getauscht, hier keine Garantieverlängerung....

Kontaktaufnahme immer nur über das Webformular, > BQ ruft zurück, > der beste Lösungsweg wird vorgeschlagen, alles wird gut. (lebensphilosophie) in dem Sinne, BQ hat einen einmalig guten Support, wer gegenteiliges behauptet, sollte seine soziale kommunikative Kompetenz in Fragestellen.
@Leuter

@THWS


@loopi
di̱·to
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: laurens und loopi
Statistisch dürften 2 Servicefälle nicht sonderlich signifikant sein, reichen Dir aber, um an der "sozialen kommunikativen Kompetenz" von Usern mit anderer Meinung zu zweifeln?

Statistisch interessant ist allerdings die Fehlerquote von knapp 17% ...
 
Also mein M5 musste ich 2x einschicken, beide Male war das Mikrofon defekt. Zusätzlich lief das Teil mega rucklig. Wurde immer sehr schnell ersetzt und via Mail geklärt.

Seit einigen Monaten habe ich das X5, keine Probleme, so smoother lief noch kein Gerät mit StockAndroid bei mir
 
moidept schrieb:
[...]sollte seine soziale kommunikative Kompetenz in Fragestellen[...]
karl7017 schrieb:
[...]"sozialen kommunikativen Kompetenz"[...]
Mal abgesehen davon, dass wir eh alle nur Anekdotenwissen einbringen können und keine statistisch relevante Gruppe darstellen. Von daher sind Verallgemeinerungen reine Platzverschwendung.

Ansonsten: Ich meine "soziale kommunikative Kompetenz" denn in dem Moment wirklich mein Problem? Ich muss die nicht in Frage stellen, ich weiß auch so, dass die bescheiden ist. Genau deswegen mag ich es so garnicht, wenn etwas nur telefonisch klärbar ist.
 
Da es hier ja um den Service geht schätze ich das ich keine Frage hier stellen kann:

Ich habe meine beiden Geräte ( M5 & X5Plus ) direkt bei bq gekauft. Nun ist mir aufgefallen das auf den Rechnungen keine Seriennummer drauf steht?
Allerdings auf dem Lieferschein der danach im Paket dabei war.

Da mir allerdings der Lieferschein des X5+ abhanden gekommen ist. Nun zur Frage:
Braucht man für den Service nicht ein Dokument das bestätigt das man Inhaber ist? Also Name UND Seriennummer auf einem Blatt?
Oder ist das beim Kauf, direkt bei BQ, in deren system hinterlegt?
 
@Skyhigh du solltest eine Mail bekommen haben, als du das gekauft hast diese brauchst du nur unter angabe der ticket nummer weiterleiten mehr wollen die dan nicht.
Wen mich nicht alles ihrt kann man dazu auch was sehen wen man sich im online shop anmeldet(fals die mail gelöscht wurde.

PS oder geht es um eine externe Verlust/Diebstahls Anzeige?
 
  • Danke
Reaktionen: Skyhigh
Nein es geht eigentlich nur um den Service, falls es Mal notwendig wird.
Ich habe weder die Mail des X5+ noch den Lieferschein.

Online zeigt es mir auch nur die Bestellnummern an, habe gerade geschaut.

Da jetzt doch einige mit dem Akku Probleme hatten, dachte ich mir, das ich die Dokumente vorsichtshalber Mal auf Vollständigkeit prüfe.
 
@Skyhigh Screenshot von der Bestellnumer (anzeige) aus dem onlineshop machen und extern speichern.

Damit hast du einen gültigen Nachweiß das du ein X5+ gekauft hast, was für Garantie und Gewährleistungsansprüche ausreichend ist.
Wen dein x5 noch geht dan kannst du die sn und imei auch auslesen.

Und ganz klasse währe mal nach dem original Karton zu suchen, wenn es mich nicht irrt ist da auch ein Aufkleber mit SN und IMEI drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Skyhigh
@rzweiniger
Stimmt! An den originalen Karton hab ich noch gar nicht gedacht. Diesen hab ich natürlich noch.
Top, Dankeschön ;)
 
Mir geht das eigentlich immer so, man packt die Orginal Kartons in den Keller/Schrank fals das gerät ein DOA ist oder Garantie und so und vergisste das dann. (nur so fals ich da ein funken Sarkasmus/Ironie rausgelesen habe)
 
@rzweiniger
Nein ich hab da nichts sarkastisch gemeint. Habe tatsächlich nicht mehr an den Karton gedacht.

Bei mir ist es meistens ähnlich.
Kartons in den Keller und die Papiere in Schrank in den Ordner.

Leider hab ich in diesem Fall den Lieferschein nicht aufgehoben oder falsch einsortiert.

Nochmals danke für den Hinweis mit dem Karton
 
Das sollte kein Problem machen. Hatte mal irgendwann ein M5.5 tauschen lassen. Rechnung hatte gelangt. (da stand damals schon die IMEI nicht mit drauf) Auf der anderen Seite sollten sie ja wissen was sie über ihren Shop verkauft haben.
 
  • Danke
Reaktionen: Skyhigh
Moin,

ich habe am 30.06. direkt bei BQ ein BQ X Pro gekauft. Einen Tag später erhielt ich eine Versandmail.
Ohne Sendungsnummer. Nunja.. Lieferzeit ist mit 3-4 Tagen angegeben.

Bis heute habe ich keine Sendung erhalten.

Sowohl auf Anfragen per Mail als auch über den Rückrufservice ist keine Kommunikation möglich.

Ist die Firma tot?

Ich werde jetzt mal PayPal einschalten - so geht das ja nicht. Knapp 400€ vom Kunden einstreichen und dann kommt da rein gar nichts mehr. Hätte ich jetzt nicht erwartet von BQ...
 
Ich hatte in der Woche davor 2x Rückruf vereinbart am gleichen Tag. Anrufe kamen auch prompt.
Ruf doch mal wegen der Bestellung die Frankfurter Nummer an morgen die auf der Rechnung steht.

Sendungsnummer kommt von DHL direkt erst. (da dort im Lager)
 

Ähnliche Themen

tehabe
  • tehabe
Antworten
3
Aufrufe
1.450
moidept
moidept
E
  • edx-87
Antworten
5
Aufrufe
2.637
ASOnline
A
Fenomino
  • Fenomino
Antworten
14
Aufrufe
5.819
E-Schrott
E-Schrott
Zurück
Oben Unten