bq und die 5 Jahres Garantie für M-Serie und das Aquaris X5 - Erfahrungen und Probleme

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Das halte ich dann doch für Diskussionswürdig. Die Rahmenbedingungen für das damalige Rechtsgeschäft ändern sich ja nicht.
 
Eigentlich gibt's da gar nix zu diskutieren, denn die Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche zwar Bestandteil eines Rechtsgeschäfts ist, aber eben wie gesagt freiwillig vom Hersteller in Aussicht gestellt wird. Nimmt man das Gesetz als Basis, gilt das im Falle der M-Serie sogar nur für Geräte, die nach Bekanntwerden dieser 5-Jahres-Garantie-Aktion veräußert wurden. Alles Andere (Fortsetzung der zugesagten 5 Jahre, Fortsetzung der "Restlaufzeit" - sofern vorhanden, oder Neubeginn der üblichen Garantiezeit) ist Sache von BQ und deren Garantiebestimmungen bzw. -regelungen.
 
Auch wenn es eine freiwillige Leistung des Herstellers war, so war sie Bestandteil des Kaufvertrages und damit für diesen bindend. (Voraussetzung: die Aussage über die 5 Jahre bestand schon bei Zustandekommen des Vertrages). Nur weil das Gerät getauscht wurde, bewirkt das nicht rückwirkend ein neues Rechtsgeschäft mit neuen Bedingungen.

Der Gag ist: Kaum einer wird sich den "Spaß" machen, dass vor einem Gericht vorzutragen.

Insofern: Thema erledigt.
 
Das kannst Du drehen wie Du willst, die Aussage wird deshalb nicht korrekter. Wenn gegen ein gleiches Gerät (M-Serie) getauscht worden wäre, hättest Du Recht. Da aber nun ein anderes Gerät im Austausch geliefert wurde - auf welches Seitens BQ keine 5 Jahres Garantie eingeräumt wurde - kann diese Garantie auch nicht auf dieses Gerät angewendet werden; es sei denn BQ schließt diesen Fall explizit in deren Garantiebedingungen mit ein.

PS: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. :)
 
  • Danke
Reaktionen: evil bibu
Also ich habe das selbe Problem und habe derzeitig den Soporte Particulares drauf aufmerksame gemacht das in den Garantie Information / AGBs die zu der Zeit gelten nichts davon steht das sie Garantie von 5 Jahren auf 2 Jahren fällt und diese wird von ihn derzeitig geprüft .
 

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Ich hatte hier: Akku-Problem
bereits auf mein Problem hingewiesen und sollte nun auch ein "schlechteres" Austauschgerät erhalten.

Eventuell sind aber auch noch einige BQ-Support Mitarbeiter hier im "allgemeineren" Forum unterwegs und können etwas bewirken.
 
Danke XShocker22 für das @BQSupport habe auch bereits eine Nachricht geschrieben und hoffe auf baldige Antwort.
 
Hallo,
ich bin neu hier und auf dieses Forum gestoßen, da ich aktuell genau das gleich Problem mit BQ habe.

Ich habe mir vor ca. 1 Jahr ein gebrauchtes X5/32GB gekauft (Austauschgerät). Das Ursprungstelefon war ein X5/16GB, konnte aber von BQ damals nicht repariert werden.

Das von mir gekaufte X5 hielt nicht besonders lange, so dass ich dieses nach kurzer Zeit einschicken musste. Es konnte seitens BQ anscheinend wieder nicht repariert werden. Denn ich erhielt ohne meine Zustimmung ein neues AquarisV 32/3.

Wie soll es anders sein. Das Aquaris V ist nun ebenfalls defekt.

BQ weigert sich nun die 5 Jahres Garantie des Ursprungstelefones anzuerkennen und behauptet, dass diese Garantie auf das Aquaris V nicht übertragbar sei.

Nach nun ca 8 Wochen Kontakt mit dem Support, würden Sie es zwar nochmal reparieren, allerdings soll ich dafür schriftlich bestätigen, dass ich auf die restliche Garantie verzichte (ca. 2,5 Jahre).

Ich halte dieses Vorgehen für äußerst fragwürdig und kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, dass die Garantie beim Austauschgerät erlischt. Zumal es in den Garantiebedingungen klar geregelt ist:

Zitat von der bq Homepage vom 20.01.2019 (bqStore – E-readers y tablets bq)
Zitat Anfang

"Sollte das Gerät durch ein anderes ersetzt werden, wird diese Garantie dadurch nicht verlängert. Es zählt hierbei der Zeitraum ab dem Kaufdatum des ersten Gerätes."

Zitat Ende

Ich werde weiterhin auf die Erfüllung des damaligen Vertrages/Rechtsgeschäftes bestehen und euch hier auf dem laufenden halten. BQ scheint ja ein großes Qualitätsproblem zu haben, so dass sie versuchen die 5 Jahresgarantie irgendwie wieder loszuwerden.
 
Du hast da eine ziemlich verzwickte Situation.
Ich kenne die genauen AGB von bq nicht, aber sowohl Gewährleistung, als auch Garantie sind nicht zwingend übertragbar und gelten erstmal nur für den Erstkäufer.
Jetzt hat bq dir ja das Gerät schonmal ausgetauscht (und damit entweder die Garantie übertragen, oder Kulanz als Grund angeführt).
Wenn ich mir die Zeitschiene anschaue wäre es potentiell sinnvoller, auf die Gewährleistungsschiene zu gehen (diese dürfte mit Geräteaustausch neu starten und wenn du innert des ersten halben Jahres bist ...), wobei auch hier für mich unklar ist, ob du nun gewährleistungsberechtigt bist, oder nicht (wegen der Übertragbarkeit einerseits, dem Austausch andererseits).

Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist kann es in meinem Empfinden durchaus sein, dass der Harsteller diese an den Gerätetyp bindet, womit es schwer zu bewerten ist, ob bq hier einfach nur keinen Bock hat, sich weiter mit dir auseinanderzusetzen und kulant ist, oder rechtlich fragwürdig agiert.

(Ich bin kein Jurist - Rechtsbeistand kannst du dir nur bei einem ebensolchen besorgen)
 
Mein M hat auch den Geist aufgegeben. Ich sollte dann im Austausch und Zuzahlung von nur 170 Euro ein V erhalten. BQ ist mittlerweile für mich Gestorben. Anscheinend legt BQ keinen wert mehr darauf Kunden zu binden, und gehört für mich damit zum selben Hersteller Einheitsbrei wie alle anderen.
 
  • Danke
Reaktionen: Hormiga
@marymark

Dann mach es doch so, wie @Verpeilter Neuling es vorgeschlagen hat und beharre auf die Nachbesserung.

Verpeilter Neuling schrieb:
Der Kunde darf also auswählen.
Möglichkeit 1: Reparatur. Wenn du auf diesen Punkt bestehst, muss bq zusehen, wo sie die Teile herbekommen. Nach hartnäckigem Bestehen auf Reparatur wurden schon "nicht mehr verfügbare" Geräte repariert. Dauert dann länger, kann sich aber lohnen.

Möglichkeit 2: Erstattung des prozentualen Kaufpreises deines Geräts nach einer festen Tabelle

XShocker22
 
Ach weist du ich bin mit dem Thema BQ jetzt durch. Mir ist meine Zeit einfach zu schade um mich weiter mit dieser Firma und deren Praktiken im Bezug auf Kulanz und Kundenbindung zu Beschäftigen. Ich weiß nicht was BQ mehr weh tut der Austausch eines defekten Gerätes mit 5 Jahren Garantie, oder die ganzen Geräte die jetzt wieder zurück gehen weil wir sie aus dem Sortiment genommen haben.
Wie auch immer ich bedanke mich hier nochmals für all die netten Tipps und die Hilfe vom Forum.
 
Beides dürfte den neuen Vietnamesischen Eigentümern ziemlich egal sein.... Diese 5 Jahres Garantie ist eh nur eine "Altlast"......
 
Traurig aber leider Wahr.
 
Da ich leider letzten Monat weder die Zeit, noch die Kraft habe mich mit dem Support länger rumzuschlagen.

Werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, und mir einen neuen Hersteller suchen.

BQ war zumindest für mich ne Lehre, mich eher wieder mit "großen" Herstellern anzufreunden, statt auf "noname" zu hoffen...


Naja wird das nächste halt wieder ein Samsung oder Oneplus...
 
Moin,

Ich hab nach längerem hin und her dann auch irgendwann aufgegeben und das letzte Angebot von bq angenommen. Mir war die Zeit dann einfach zu schade und das Risiko ohne Rechtschutzversicherung zu hoch.

Ich müsste also schriftlich bei bq bestätigen, dass ich auf von jeder weiteren Nachforderung der Garantie zurück treten und bq dafür noch ein letztes Mal ein V Austauschgerät bereitstellt.
 
Wegen der 5-Jahresgarantie dürfte BQ in die finanzielle Zwangslage gekommen sein, sodass sie sich an die vietnamesische Firma "verkaufen" musste. In unserem Haushalt wurden 2 BQs bezahlt und 5 Geräte waren im Einsatz (also 3 mal Garantieanspruch mit Ersatz durch Neugerät). Da bleibt nicht viel Gewinn...
 

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