SebasKi
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Da die Meinung ja hier doch häufiger aufkommt (wobei dabei noch mal gesagt sei das sowohl meine Anwältin mit der ich mich darüber mal Interessehalber unterhalten habe sowie zwei Verbraucherzentralen das so kritisch sehen wie ich) würde ich doch gerne mal wissen wie dann die Formulierung aussehen soll bei Geräten wo tatsächlich bereits das Update verfügbar ist? Denn ich sehe dort ehrlich gesagt wie @THWS selbst mit Mühe und viel Verständnis nicht wie man das nicht in den falschen Hals bekommen soll?hmpffff schrieb:"Aktualisierbar auf Android 8 Oreo" ist IMHO recht gut als "wenn es verfügbar ist" zu verstehen. Wenn man nach einem Smartphone sucht, dürfte niemandem entgehen, daß es Oreo noch nicht wirklich gibt und daß sich diese Aussage auf die Zukunft bezieht. Man kann aber auch echt Krümelkackerig sein.
Und wie kommt man zu der Aussage das es Oreo noch nicht wirklich gibt? Die Geräte mehren sich und während wir hier vermutlich alle technisch eher versiert sind geht es mir dabei ja eben auch um den unwissenden Kunden die sich nicht durch zahlreiche Portale lesen. Und dann stößt er auf das Gerät, ließt bei BQ oben "aktualisierbar auf Android 8", kauft das Gerät unter diesem Gesichtspunkt und steht dann dumm da. Und noch einmal die Recherche ist nicht der Auftrag des potenziellen Kunden sondern das verkaufende Unternehmen hat dort den Informationsauftrag.