Otandis_Isunos
Ehrenmitglied
- 6.741
Die gesetzliche Gewährleistung besteht immer, egal ob du das Teil gerootet hast oder nicht. Nur die freiwillige Garantie kann wegfallen, wenn der Hersteller das in seinen AGBs so festgelegt hat.
Allerdings gibts bei der Gewährleistung einen Haken: Nach den ersten 6 Monaten bist du in der Beweispflicht, dass der Defekt nichts mit der Softwareveränderung zu tun hat und das ist unmöglich.
Allerdings gibts bei der Gewährleistung einen Haken: Nach den ersten 6 Monaten bist du in der Beweispflicht, dass der Defekt nichts mit der Softwareveränderung zu tun hat und das ist unmöglich.