K
Kleiner Kobold
Gast
1.ist dein Ansprechpartner der wo du gekauft hast da kann er an den lieben Gott verweisen soviel er will. 2. Gibt es einen Unterschied zwischen Gewährleistung (gesetzlich geregelt) und Garantie (freiwillig vom Hersteller) 3. ein Hardwaredefekt muss nicht zwingend durch rooten entstehen und ein defekter USB Anschluss soll mir bitte mal jemand erklären wie das mit rooten zusammen hangt. Daher beim Handler hartnäckig bleiben. Diese verweisen gerne an den Hersteller, da sie (die Händler) wenn es ganz schlecht läuft auf den Kosten sitzen bleiben, aber das nennt man unternehmerisches Risiko. Hier noch ein guter Artikel zum Thema root und Gewährleistung: Android rooten: Der ultimative Guide - AndroidPIT Zitat" Samsung ist ebenfalls hart und schreibt: "Da durch Rooting in der Regel nichtgenehmigte Modifikationen am Produkt vorgenommen werden, greift die von Samsung gewährte Garantie in diesem Fall nicht. [...] Für die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer gelten unabhängig davon die gesetzlichen Bestimmungen."" übrigens gibt es eine EU Richtlinie an die sich alle Handler zu halten haben ansonsten beugen sie geltendes Recht.
achja und da du in den ersten sechs Monaten bist hast du sehr gute Karten, denn damit ist der Handler in der Beweispflicht das ded Schaden durch das rooten entstanden ist.
achja und da du in den ersten sechs Monaten bist hast du sehr gute Karten, denn damit ist der Handler in der Beweispflicht das ded Schaden durch das rooten entstanden ist.