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Hallo,
richmaster1o2 deine Frage lässt sich nicht so einfach pauschal beantworten, solche Fälle sind bei der Garantieprüfung immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich formuliere es mal vorsichtig so: Solange die Besitzverhältnisse und Herkunft des Gerätes nachvollziehbar sind zum Beispiel durch Beilegen des Kaufbeleges, dann reparieren wir das Gerät in der Regel auch.
Viele Grüße
Andreas
richmaster1o2 deine Frage lässt sich nicht so einfach pauschal beantworten, solche Fälle sind bei der Garantieprüfung immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich formuliere es mal vorsichtig so: Solange die Besitzverhältnisse und Herkunft des Gerätes nachvollziehbar sind zum Beispiel durch Beilegen des Kaufbeleges, dann reparieren wir das Gerät in der Regel auch.
Viele Grüße
Andreas