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wombat1st
Ambitioniertes Mitglied
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was soll denn die grundlage für diese MUSS-Bestimmung sein. Die Garantievorschriften von LG? das gewährleistungsrecht? das eigenmächtige handeln dieses anbieters?TSC Yoda schrieb:@Wombat1st:
Die "Hersteller"-Reparateure müssen das Gerät in einwandfreiem Zustand aus den Händen geben, das ist kein auswendig gelernter Leitfaden!
das gerät muß keineswegs in neuwertigem zustand übergeben werden, sondern es soll lediglich die dienstleistung des displaywechsels erbracht werden. Ich habe die Firma online angefragt ob sie mir das display reparieren, dem hat w-support ohne nebenabrede zugestimmt. nirgendwo wurde gefordert, dass der rest des telefons intakt sein muss und das gewährleistungsrecht sagt zu diesem fall überhaupt nichts. es gibt keinen ersichtlichen grund mir die reparatur aufzuzwingen zu müssen. nirgendwo wird dieses verhalten vorher kommunziert, denn die kosten liegen jetzt bei 170 statt bei 112 und da hätte ich mir die reparatur zweimal überlegt.