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osiris3
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@AlexB: Du hast vollkommen recht, eigentlich sollte man es so machen und das Handy einfach irgendwo günstiger reparieren zu lassen und anschließend zu veräußern...
ABER...
...schon aus Prinzip werde ich das nicht machen, weil es mir einfach um RECHT geht, denn ich habe recht und diesen Machenschaften des großen Samsung-Konzerns muss doch einfach auch mal Gerechtigkeit widerfahren, wenn man die viele Probleme liest, wenn es um Garantie geht.
Du sprichst von Sachmängelhaftung - genau. Der Händler muss "eigentlich" beweisen, dass ein Schaden nicht schon zur Auslieferung vorgelegen hat.
Das Problem könnte an dieser Stelle dann wieder der Reparaturbetrieb werden, denn dieser hat ja geschrieben, dass eine mechanische Beschädigung vorliegt, man den Schaden also selbst verursacht hat.
Ergo bleibt nur der Gang zum unabhängigen Gutachter...
Und wer weiss, was im vorherigen Reparaturbetrieb mit dem Handy gemacht wurde, wenn man teilweise die Erfahrungen bei qype etc. liest mit den Äußerungen, dass (mutmaßlich) Bilder als Grund für einen Defekt angegeben wurden, die sich nach sachverständlicher Begutachtung als falsche Bilder von einem evtl. anderen Gerät herausgestellt haben.
Spinnen wir das ganze jetzt mal nicht weiter in Richtung Erfüllung des Tatbestandes des §263StGB, weil das ja ohne Beweis wirklich Mutmaßungen sind.
Naja, warten wir mal ab, was die Zukunft in dieser Sache bringt.
Hat also, zumindest noch keiner von denen, die das hier bisher gelesen haben, den Gang zum Anwalt angetreten und "Erfahrungen" gemacht, die in der Folge vielleicht sogar positiv waren?
ABER...
...schon aus Prinzip werde ich das nicht machen, weil es mir einfach um RECHT geht, denn ich habe recht und diesen Machenschaften des großen Samsung-Konzerns muss doch einfach auch mal Gerechtigkeit widerfahren, wenn man die viele Probleme liest, wenn es um Garantie geht.
Du sprichst von Sachmängelhaftung - genau. Der Händler muss "eigentlich" beweisen, dass ein Schaden nicht schon zur Auslieferung vorgelegen hat.
Das Problem könnte an dieser Stelle dann wieder der Reparaturbetrieb werden, denn dieser hat ja geschrieben, dass eine mechanische Beschädigung vorliegt, man den Schaden also selbst verursacht hat.
Ergo bleibt nur der Gang zum unabhängigen Gutachter...
Und wer weiss, was im vorherigen Reparaturbetrieb mit dem Handy gemacht wurde, wenn man teilweise die Erfahrungen bei qype etc. liest mit den Äußerungen, dass (mutmaßlich) Bilder als Grund für einen Defekt angegeben wurden, die sich nach sachverständlicher Begutachtung als falsche Bilder von einem evtl. anderen Gerät herausgestellt haben.
Spinnen wir das ganze jetzt mal nicht weiter in Richtung Erfüllung des Tatbestandes des §263StGB, weil das ja ohne Beweis wirklich Mutmaßungen sind.
Naja, warten wir mal ab, was die Zukunft in dieser Sache bringt.
Hat also, zumindest noch keiner von denen, die das hier bisher gelesen haben, den Gang zum Anwalt angetreten und "Erfahrungen" gemacht, die in der Folge vielleicht sogar positiv waren?