Ingram Micro Services (dat_repair): Erfahrungen / Kosten / Probleme usw.

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Hallo.

Mein Gerät ist Laut Status fertig.

Nun wurde es am 19.09.17 an DPD übergeben. Aber seit dem nichts angekommen. Kann man eine Sendungsnummer erhalten?

Dabke im vorraus.
 
Hallo @Ashtor88, um dir deine Paketnummer mitteilen zu können benötige ich bitte deine Auftragsnummer oder die IMEI-Nr. des Gerätes. Viele Grüße, Celina Müller
 
IMEI-Nummer bitte per PN mitteilen... Hier im öffentlichen bitte nicht posten... Danke
 
  • Danke
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Hallo,
bei meinem G3 leuchet seit einiger Zeit eine LED im oberen Lautsprecher. Außerdem wird die Speicherkarte in unregelmäßigen Abständen nicht mehr erkannt.

Das habe ich dem Service so geschildert, die haben mir bestätigt, dass es sich um einen Hardwaredefekt handelt und ich das Handy zur Reperatur einschicken soll.

Heute habe ich es mit dem Verweis zurückgekommen, dass die Reperatur den Wert übersteigen würde und außerdem ein eigenverschuldeter Feuchtigkeitsschaden vorliegt.

Ich war mit dem Handy jedoch definitiv nicht im Wasser. Wenn überhaupt kann es bei Regen in meiner Hosentasche feucht geworden sein. Allerdings wirbt Motorola ja auch mit einer IPX7 Zertifizierung, sodass sowas kein Problem sein darf. Das Handy hat nebenbei keine Schäden an der Außenhülle und der Feuchtigkeitsindikator beim SD-Fach ist weiß.

Sind die also im Recht, wenn die das einfach so ablehnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bearbeitet von: submain - Grund: Aufgrund deiner letzten Aussage in den Ingram Micro Services Thread verschoben. Hier wird dir jemand von der Firma zeitnah antworten und klären... Gruß submain
Anhand welcher Indizien wurde der Feuchtigkeitsschaden festgemacht? Korrosion? Der Indikator müßte normal wohl auch ein Muster aufweisen..
Wenn dem so ist, wirst du schlechte Karten haben. Generell ist empfehlenswert, von Gerät und Indikator vor dem Einsenden Photos zu machen.
Wohin hattest du das Gerät gesendet?
 
Hallo Nufan,
das steht alles nicht im Brief. Da steht eben nur, dass es sich um einen selbstverursachten Feuchtigkeitschaden handelt.
Der Indikator ist weiß mit roten Kreuzen drauf. - Ich hab ein Foto angehängt.
Glaube eigentlich nicht, dass das Handy überhaupt geöffnet wurde.

Einsenden sollte ich an datrepair, Ingram Micro Services GmbH in Flensburg.
 

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  • feuchtigkeitsindikatorG3.jpg
    feuchtigkeitsindikatorG3.jpg
    445,5 KB · Aufrufe: 333
Datrepair (=ingrammicro.de) lehnt die Garantiereparatur des Bootloops (bekannter Fehler) meines noch kein Jahr alten Motorola-Handies mit dem Hinweis auf einen Haarriss am Gehäuserand ab. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun, ist aber bei Datrepair anscheinend Standard: Wenn auch nur ein noch so kleiner weiterer Schaden ohne Bezug zum Garantiefehler am Gerät vorliegt, lehnt Datrepair angeblich auf Anweisung des Herstellers jegliche Garantie ab. In meinem Fall ist in den Garantiebedingungen aber nichts davon zu finden:
"Sollte Ihr Handy während des Garantiezeitraums nicht mehr funktionieren oder beschädigt werden, reparieren wir es für Sie. Bitte rufen Sie den Motorola-Kundendienst unter (0049) 800 5030011 an. Möglicherweise müssen Sie das Gerät an DAT Repair schicken: Datrepair GmbH, Am Sophienhof 8-10, 24941 Flensburg, Deutschland."​
Ohne, dass mein Fehler auch nur geprüft, bzw. behoben wurde, bleibe ich auf den Hinsendekosten und Lösegeld (genau: sonst behalten die mein Handy einfach) in Höhe von 16,95 € und einem fast neuen defekten Handy ohne Garantie sitzen. Das scheint Standard zu sein (siehe Formschreiben "IM 05/17" im Anhang). Repariert Datrepair nur unbenutzte Handies auf Garantie?
Rahmen gebrochen.png ingrammicro.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @S3Lord,
ich verstehe deinen Unmut über das Überprüfungsergebnis sehr gut.

Dieser Riss ist eine mechanische Beschädigung. Dies wird auch vom Hersteller so gewertet. In den Garantiebestimmungen von Motorola kann nachgelesen werden, dass eine Garantiebearbeitung unter der Voraussetzung einer mechanischen Beschädigung nicht erfolgen kann. :-/
Folgend ein Ausschnitt:

Was ist nicht abgedeckt?
Die folgenden Schäden werden von dieser Eingeschränkten Garantie nicht
abgedeckt, sofern diese nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind:
(a) Akkus oder jegliche Schutzbeschichtungen, die naturgemäß einergewissen Abnutzung unterliegen.
(b) Kosmetische Schäden wie Kratzer, Dellen, Risse oder normale Gebrauchsspuren

Quelle: (https://motorola-global-portal-de.c...L3NpZC9pZ05HNmp4bg==/filename/Warranty_DE.pdf )

Deshalb mussten wir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Teile mir doch bitte deine Auftragsnummer in einer privaten Unterhaltung mit. Ich möchte mir deinen Vorgang gerne anschauen und dir ggf helfen.

Viele Grüße aus Flensburg
Celina Müller
 
Man muss beide Seiten verstehen:

Datrepair hat die Anweisung von Motorola Handys nur so zu reparieren, dass sie danach wieder im tadellosen Zustand sind. Wenn Schönheitsfehler bestehen, wie kleine Risse, müssen diese auch repariert werden, da das Gerät wie gesagt wie ein Status "refurbished" haben musst, das wird von Motorola so vorgeschrieben.
Da kann Datrepair natürlich wenig dagegen machen, das sind nun mal die Vorschriften von Motorola.

In deinem Fall hat die Software natürlich sehr wenig zu tun mit dem Haarriss des Gehäuses.

Folgende Möglichkeiten hast du:
  • Datrepair per email / Einschreiben aufzufordern mit der Herausgabe deines Eigentums inkl. Fristsetzung von 14 Tagen --> bei Zuwiderhandlung Anzeige bei der nächsten Polizeistelle aufgrund Diebstahls (ja, ist wirklich so, ähnliches hatte ich bei einer anderen Firma mit einem Nokia Handy gehabt, ging am Ende nur über den Rechtsweg) + Anzeige wegen Diebstahl
  • Datrepair hat natürlich das Recht dann angefallene Kosten bei dir geltend zu machen, z.B. 17€, was eigentlich echt wenig ist, andere Hersteller wollen da bis zu 80€. Also ich finde 17€ mehr als fair
  • du musst bedenken, dass die Garantie nicht Pflicht ist vom Gesetzgeber, sondern nur die Gewährleistung --> vielen denken immer, dass es das gleiche ist, ist es jedoch nicht. Gewährleistung ist Pflicht (2 Jahre in Deutschland) und vom Händler, Garantie ist freiwillig und vom Hersteller

Was ich dir in deinem Fall raten würde:
Wende dich an den Händler, d.h. an denjenigen, der dir das Handy verkauft hat. Dieser ist für die kostenlose Reperatur etc. zuständig, dabei ist es unwichtig, ob du den Haarriss hast oder nicht, wenn klar nachvollzuziehen ist, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat

Im Allgemeinen sollten man sich IMMER an 1. Stelle an den Händler wenden mit Verweis auf die Gewährleistung, nur wenn die Gewährleistung nicht mehr greift (z.B. weil man eine 5 oder 10 jährige Garantie hat) sollte man sich an den Hersteller wenden.
 
@S3Lord: ganz ehrlich, das ist ganz normales Vorgehen seitens eines Herstellers und auch absolut im Interesse aller ehrlichen Kunden.

Eine mechanische Beschädigung, welche auf einen Sturz oder andere mechanische Beanspruchung hindeutet, kann immer Folgeschäden nach sich ziehen. Da der Hersteller bei Garantiereparaturen auch noch Gewährleistung geben muss, geht er doppeltes Risiko ein. Abgesehen mal davon kostet heute ne Technikerstunde nicht wenig Geld. Schon kleinste Haarrisse können ebenfalls Fehler im System provozieren und sind sehr aufwendig zu rekonstruieren...

@fuyao: auch ein Händler hilft nicht weiter... bei solchen Beschädigungen ist der Ofen einfach aus... und ehrlich gesagt lohnt bei den meisten Geräten auch nicht da rumzumachen. Ausser man arbeitet sonst für Stundenlöhne im Cent-Bereich....
 
Ingram Micro Services schrieb:
Hallo @S3Lord,
Die folgenden Schäden werden von dieser Eingeschränkten Garantie nicht
abgedeckt, sofern diese nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind:
(a) Akkus oder jegliche Schutzbeschichtungen, die naturgemäß einergewissen Abnutzung unterliegen.
(b) Kosmetische Schäden wie Kratzer, Dellen, Risse oder normale Gebrauchsspuren
Klar, aber der Riss sollte ja auch gar nicht repariert werden, sondern nur der Softwarefehler des Bootloops, der nichts mit dem Riss zu tun hat. Insofern sehe ich den Hersteller in der Pflicht. Bei einem Neuwagen wird ein Motorschaden während der Garantie ja auch nicht mit Hinweis auf eine Delle am Kotflügel abgelehnt. Das Handy habe ich meinem 14-jährigen Sohn zu Weihnachten schmackhaft gemacht, gerade weil man hier im Gegensatz zu dem Xiaomi Redmi Note 4, was er aus China haben wollte, keine Probleme im Garantiefall haben soll.
PN folgt.

fuyao schrieb:
Was ich dir in deinem Fall raten würde:
Wende dich an den Händler, d.h. an denjenigen, der dir das Handy verkauft hat.
Habe ich als erstes gemacht, der hat mich an Motorola verwiesen, weil der Bootloop bei meinem Gerät sehr verbreitet ist.

Dodger schrieb:
Schon kleinste Haarrisse können ebenfalls Fehler im System provozieren und sind sehr aufwendig zu rekonstruieren...
Nope. Der Bootloop ist ein bekannter Softwarefehler bei meinem Motorola. Ein Riss am Gehäuserand, der noch nicht mal ganz durch geht, kann mangels Beeinflussung der Elektronik keine Fehler im System provozieren.

Dodger schrieb:
@S3Lord: ganz ehrlich, das ist ganz normales Vorgehen seitens eines Herstellers und auch absolut im Interesse aller ehrlichen Kunden.
Mit Verlaub, ich betrachte mich als grundehrlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@S3Lord: ich behaupte nicht das du unehrlich bist... aber es hat einfach Gründe das solche Geräte abgelehnt werden.

Und das es ein häufiger Mangel ist bezweifl ich garnicht. Das der Fehler häufiger vorkommt heisst garnichts und auch deine Behauptung das ein Haarriss keine Auswirkungen auf die Elektronik hat ist einfach an den Haaren herbeigezogen. Haarrisse deuten auf mechanische Beanspruchung hin (Druck, Sturz...) und da besteht immer ein gewisser Bezug zur Elektronik.
Unbestritten ist wohl das bei normaler Nutzung eines Handys kein Haarriss entstehen kann. Da muss es schon ausserhalb der Spezifikation genutzt worden sein... und ganz ehrlich: deine Argumentation ist so alt und hat nen Bart bis unter den Tisch... :)

Und egal wie du hier argumentierst: es ist kein Garantiefall und es wird auch keiner.
 
Ingram Micro Services schrieb:
Was ist nicht abgedeckt?
Die folgenden Schäden werden von dieser Eingeschränkten Garantie nicht
abgedeckt, sofern diese nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind:
(a) Akkus oder jegliche Schutzbeschichtungen, die naturgemäß einergewissen Abnutzung unterliegen.
(b) Kosmetische Schäden wie Kratzer, Dellen, Risse oder normale Gebrauchsspuren

Quelle: (https://motorola-global-portal-de.c...L3NpZC9pZ05HNmp4bg==/filename/Warranty_DE.pdf )
Nicht im Ernst! Hier wird offensichtlich, dass Datrepair aka Ingrammicro die Garantiebestimmungen von Motorola missbräuchlich interpretiert. Denn laut Datrepair führen schon normale Gebrauchsspuren zum vollständigen Verlust der Garantie.
Wie Motorola eindeutig schreibt, werden Kratzer, Dellen, Risse und normale Gebrauchsspuren nicht auf Garantie beseitigt. Fehler, die nicht damit zusammenhängen - wie der bekannte Bootloop - bleiben natürlich ein Garantiefall. Sonst gäbe es ja gar keine Garantiefälle bei gebrauchten Handies.

Datrepair hat nicht schlüssig geklärt, wie der Haarriss mit dem Bootloop zusammen hängen soll. Zum Beispiel wurde kein Haarriss auf der Platine gefunden.
Ich gehe davon aus, dass auf diese Weise eine Vielzahl von echten Garantiefällen abgewimmelt werden. Vielleicht melden sich ja noch mehr Betroffene.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ingram Micro Services schrieb:
Hallo @S3Lord,
ich verstehe deinen Unmut über das Überprüfungsergebnis sehr gut.

Dieser Riss ist eine mechanische Beschädigung. Dies wird auch vom Hersteller so gewertet. In den Garantiebestimmungen von Motorola kann nachgelesen werden, dass eine Garantiebearbeitung unter der Voraussetzung einer mechanischen Beschädigung nicht erfolgen kann. :-/
Folgend ein Ausschnitt:

Was ist nicht abgedeckt?
Die folgenden Schäden werden von dieser Eingeschränkten Garantie nicht
abgedeckt, sofern diese nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind:
(a) Akkus oder jegliche Schutzbeschichtungen, die naturgemäß einergewissen Abnutzung unterliegen.
(b) Kosmetische Schäden wie Kratzer, Dellen, Risse oder normale Gebrauchsspuren

Quelle: (https://motorola-global-portal-de.c...L3NpZC9pZ05HNmp4bg==/filename/Warranty_DE.pdf )

Deshalb mussten wir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Teile mir doch bitte deine Auftragsnummer in einer privaten Unterhaltung mit. Ich möchte mir deinen Vorgang gerne anschauen und dir ggf helfen.

Viele Grüße aus Flensburg
Celina Müller
Von DAT Repair wurden hier die Garantiebedingungen zitiert. Ausgeschlossen sind lt. dem zitieren Anschnitt die Beseitigung von kosmetischen Schäden wie Kratzer, Dellen, Risse oder normale Gebrauchsspuren.
Dies ist nachvollziehbar und normal. Um bei dem Beispiel mit dem Neuwagen zum bleiben: Der Motorschaden wird auf Garantie behoben. Ein Kratzer im Lack oder eine Delle nicht.
Der Kunde erwartet zurecht die Beseitigung des Bootloops.
Etwaige Vorgaben, die Motorola ggü. DAT Repair macht, bspw. das Geräte nach der Reparatur keine Kratzer und Gebrauchsspuren aufweisen dürfen, sind für den Verbraucher zu keinem Zeitpunkt erkennbar und auch nicht erwartbar gewesen.
Die vertragliche Vereinbarung die beim Kauf des Gerätes lt. BGB entsteht basiert auf der Willenserklärung des Kunden zu den ihm bekannten Bedingungen. Als bekannt dürften das Gewährleistungsrecht und durch die beiliegenden Garantieunterlagen auch die (hier zitieren) Garantiebedingungen des Herstellers sein.
Weitere nicht bekannte einschränkende Bedingungen führen ggf. dazu, daß der Vertrag innerhalb der Verjährung von 3 Jahren vom betroffenen Kunden als ungültig erklärt werden bzw. widerrufen werden kann, da er bei Kenntnis dieser zusätzlichen Einschränkungen das Gerät nicht gekauft hätte.
Kurz gesagt: Vertraglich bindend sind die allg. Gewährleistungsbestimmungen lt. BGB und die dem Kunden zugänglichen Garantiebedingungen von Motorola. Mögliche Vereinbarungen zwischen Motorola und DAT Repair sind NICHT Vertagsbestandteil.

Ich würde empfehlen beim Händler mit dieser Argumentation vorzusprechen. Ggf. ist hier auch das Gespräch mit der Geschäftsleitung oder wenn dies nicht hilft mit der Unternehmenszentrale (bei Ketten) nötig.
Es gäbe in diesem Fall 2 Lösungsansätze:
1. Rücknahme des Gerätes durch den Händler auf Grundlage der o. g. Gründe (da der Kaufvertrag unter diesen Bedingungen v. Kunden nicht geschlossen worden wäre)
2. Übernahme der zusätzlichen Kosten durch den Händler die infolge der Vereinbarung zwischen Werkstatt und Hersteller entstehen würden. (Sofern der Händler keine Kenntnis von diesem einschränkenden Garantiebedingungen hatte oder haben konnte, bliebe dem Händler evtl. die Möglichkeit die Kosten vom Hersteller ertattet zu bekommen. Letzteres ist jedoch nicht von Interesse für die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Händler, welche sich aus der Vertraglichen Vereinbarung lt. BGB ergeben.)
Aus rechtlichen Gründen muss ich darauf hinweisen, daß es sich bei meinem Beitrag nicht um eine juristische Beratung handelt, sondern um meine persönliche Meinung, basierend auf den mir bekannten gesetzlichen Bestimmungen.
Ich hoffe dass er alles verständlich.
Viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche.
 
  • Danke
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Dodger schrieb:
@S3Lord: Haarrisse deuten auf mechanische Beanspruchung hin (Druck, Sturz...) und da besteht immer ein gewisser Bezug zur Elektronik.
Unbestritten ist wohl das bei normaler Nutzung eines Handys kein Haarriss entstehen kann. Da muss es schon ausserhalb der Spezifikation genutzt worden sein... und ganz ehrlich: deine Argumentation ist so alt und hat nen Bart bis unter den Tisch... :)

Und egal wie du hier argumentierst: es ist kein Garantiefall und es wird auch keiner.

Das stimmt so nicht. Schau dir das Bild, was anhängig ist, mal genau an. Der Riss ist unterhalb der Hörmuschel. Wenn ein Sturz dafür verantwortlich sein soll, muss auch an den äußeren Ecken ein Riss sein, was scheinbar nicht der Fall ist, sonst gäbe es diesbezüglich andere Bilder.

Zum anderen gab es sogar schon Risse im Display bei einigen Herstellern, einfach so, ohne zutun vom User. War glaube ich bei Sony oder Samsung der Fall. Also einfach so zu sagen, dass es nicht möglich ist, ist falsch.

Es reichen bei Produktionsfehlern teilweise sogar schon starke Temperaturunterschiede um Haarrisse zu verursachen. Selten, aber möglich.

Was den Softwarefehler anbelangt: Einfach das Gerät selbst neu flashen und fertig. Und wenn du dich nicht traust, dann frag doch einfach einen netten User, der es für dich macht :)
 
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@Ingram Micro Services Hallo zusammen,

ich habe wieder so einen Sonderfall. Habe ein gebrauchtes Moto X Force erworben, das lief noch mit der normalen RETEU 6.0.1 Werksversion. Habe gesehen, dass der Bootloader entsperrt war, aber ansonsten im Werkszustand. Habe das Gerät mehrmals zurückgesetzt und eingerichtet. Dann kam das OTA auf Nougat und das Ding war plötzlich nach dem Updatevorgang komplett tot. Per USB wird noch der 9008er Mode erkannt, aber das war es dann. Was man so ließt kein Einzelfall von Android 6 -> 7. OK, Garantie kann ich mir abschminken, da das Gerät zwar noch keine 2 Jahre alt ist, aber dementsprechend aussieht und der Bootloader geöffnet war. Da mir an dem Gerät etwas liegt, habe ich an DatRepair eine Anfrage geschickt, ob sie evtl. einen Mainboardtausch auf eigene Kosten + was dazugehört wegen dem Refurbished-Status vornehmen. Wird sicher nicht billig, aber so ein Gerät mit 64GB aus dem Motomaker ist eben sehr selten geworden.

Antwort von Datrepair: keine Bearbeitung weil Bootloader geöffnet. Wie bitte? Auch nicht auf eigene Kosten??? Was verstehe ich daran nicht?
 
Dodger schrieb:
Unbestritten ist wohl das bei normaler Nutzung eines Handys kein Haarriss entstehen kann. Da muss es schon ausserhalb der Spezifikation genutzt worden sein...
Otandis_Isunos schrieb:
Das stimmt so nicht. Schau dir das Bild, was anhängig ist, mal genau an.

Ich möchte da z. B. an das LG G3 erinnern. Dort hatte fast jedes Smartphone mehrere Haarrisse im Gehäuse. Ich behandle meine Smartphone immer sehr sorgfältig und sogar meines hatte mehrere (!) Haarrisse. LG hat dann bestätigt, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt und das Gehäuse ausgetauscht.
 
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Zuerst etwas Positives:

Hatte ein Moto Z mit BurnIn-Schaden. Gekauft über Rebuy "wie neu", die haben ja die 18 Monats Garantie. Soweit, sogut, also das Gerät über Rebuy reklamiert und eingeschickt. Nach ein paar Tagen die Info, man habe ein Ersatzteil bestellen müssen und warte auf Lieferung. Danach würde das Gerät zum Servicepartner gehen und repariert werden. Wieder 3 Wochen vergangen, dann kam auf meine Anfrage zum Status (da längst überfällig) die Antwort, dass man keinen Schaden habe feststellen können. WTF? Nach einigem Hin- und Her der Klärungsversuche wurde mir das Gerät einfach ohne Rückfragen unrepariert zurückgesandt. Soviel zur Rebuy-Garantie, da wird man garantiert hängengelassen! Und zwar in meinem Fall über 5 Wochen sinnlos verbrannt, erst Ersatzteil bestellt, dann blöd gestellt. Klasse! Achja @reBuy: BurnIn der Nav- und Benachrichtigungsleiste kann man am besten erkennen, wenn die Werksfolie mit den Piktogrammen vom Display entfernt wird. Dann ist die Sicht deutlich klarer!
Also direkt an Motorola gewandt und den Sachverhalt geschildert. Das Gerät befindet sich ja noch innerhalb der Werksgarantie und ich solle das Gerät doch einfach an DatRepair / Ingram schicken, man wird den Schaden auf Garantie reparieren, sofern wirklich ein Schaden vorliegt. Also den Auftrag über das Online Formular am 08.11. erstellt, per DHL versandt und am 10.11. dort eingetroffen und am 13.11. bereits repariert und ür den Versand vorbereitet. Am 14.11. war das Gerät per GLS wieder hier. So kann, nein, so MUSS das laufen!
Nochmal Danke an Rebuy, die 18 Monatsgarantie hat mich 6 Wochen, Zeit, Ärger und 5,-€ Versand zum Servicepartner des Herstellers gekostet, der Eure versprochene Arbeitsleistung gemacht hat. Kann man gut und gerne drauf verzichten!

Jetzt zum Negativen siehe Pst #2696:

Auf Anfrage hat auch Motorola bestätigt, dass man bei geöffnetem Bootloader jegliche Arbeitsleistung ablehnt. Dabei ist es egal, ob das ein defekter Powerknopf, gelöster Displaykleber oder sonstwas ist. Begründung: die Werkstatt müsse 90 Tage Garantie geben, dass das Gerät nach der Reparatur ordnungsgemäß funktioniert. Ok, das beißt sich, selbst bei einem Powerknopf, muss man wohl zugeben. Wenn man auf einen getauschten Powerknopf keine 90 Tage Garantie geben kann weil der BL offen ist, tut es mir echt leid. Ist zusammenhanglos, aber leider so gewollt!
In meinem Fall wollte ich gerne wegen eines gebrickten Moto X Force das Mainboard getauscht / neue Firmware aufgespielt haben + was sonst noch so anfällt an Kosmetik, da man ja keine "Teilinstandsetzungen macht". Alles auf eigene Kosten mit Kostenvoranschlag außerhalb Garantie. Inwiefern da ein vorher geöffneteter Bootloader eine Rolle spielt (man bedenke, das Mainboard soll getauscht werden, keiner verlangt, dass beim neuen MB der BL geöffnet werden soll), wenn das gesamte Telefon umgekrempelt wird, entzieht sich meinem Verständnis einer Handy-Werkstatt. In welchem Universum dann die Begründung mit den 90 Tagen greift, weiß nur die Wahrsagerin im Zirkus Halli-Galli.
Man stelle sich vor, ich habe ein Auto mit Motorschaden und keiner repariert es, da ich andere Felgen und ein anderes Radio habe einbauen lassen. Sehr seltsam, aber gut, trage ich das Geld eben woanders hin. Leider ist die Suche nach einer richtigen Werkstatt (nicht nur Teiletauscher des Herstellers) im Fall Motorola etwas schwierig, zumindest in Deutschland.

Also Achtung: im Falle Motorola verwirkt man nicht nur die Herstellergarantie (was ich teilweise noch verstehen kann außer bei offensichtlichen Hardwaredefekten --> Bsp. Powerknopf, Kleber, abfallende Teile etc.), sondern auch die generelle Möglichkeit das Gerät beim Servicepartner auf eigene Kosten reparieren zu lassen, wenn man den BL öffnet. Sehr schade!
 
Rootuser schrieb:
...Auf Anfrage hat auch Motorola (...) Begründung: die Werkstatt müsse 90 Tage Garantie geben, dass das Gerät nach der Reparatur ordnungsgemäß funktioniert.
Mich würde interessieren, ob Motorola diese Bedingungen veröffentlicht hat oder sie erst auf Nachfrage / bei auftretenden Problemen veröffentlicht. Kann das jemand beantworten?
Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmal auf meinen vorangegangenen Post. #2694
 
  • Danke
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Die Begründung kommt vom SupportChat als ich wegen einer Reparatur des Gerätes mit geöffnetem Bootloader auf eigene Kosten angefragt hatte. Denn das steht NIRGENDS, wenn man den Code zum Öffnen eines BL anfordert. Lediglich die Garantie geht offiziell flöten, das muss man auch bestätigen. Aber davon, dass man im Falle eines Defektes einen unreparablen Briefbeschwerer hat, da dann jedem Falle auch die Reparatur auf eigene Kosten (nicht nur die Garantie) verweigert wird, ist sehr sehr fragwürdig und hat zumindest in diesem Falle für mich nichts mehr mit einer Werkstatt zu tun.

Wenn man ein Samsung, HTC, LG etc. besitzt, Hauptsache Massenware, macht das jede halbwegs organisierte Werkstatt auf Kundenwunsch. Die freuen sich für solche Aufträge, die auch vom Kunden bezahlt werden. Im Falle Motorola muss man suchen, bis man im Ausland fündig wird, traurig.
 
  • Danke
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