arvato: Erfahrungen / Kosten / Probleme usw.

  • 1.283 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
ibizacupra schrieb:
Das mit der Gewährleistung beim Händler ist mir klar, ist aber nicht so einfach da ich das Gerät bei Ebay ersteigert habe, und keine Rechnung dabei war...
Ohne Rechnung muss dir HTC sowieso keine Garantie gewähren. Wäre dann reine Kulanz.
Aber das es zerlegt wird und nicht mehr richtig zusammengebaut ist schon ziemlich daneben.
Vorallem da du keine Rechnung hast ist das jetzt aber schwierig.

Ich würde daraus die Lehre ziehen nie wieder etwas ohne Rechnung zu kaufen.
 
ibizacupra schrieb:
Das mit der Gewährleistung beim Händler ist mir klar, ist aber nicht so einfach da ich das Gerät bei Ebay ersteigert habe, und keine Rechnung dabei war...

Damit hast Du ohnehin keine (Garantie-)Ansprüche gegenüber HTC / Arvato. Einen Garantieanspruch hättest Du nur, wenn Dir der Ebayverkäufer mit Zustimmung von HTC die Garantie schriftlich übertragen hätte.
Du hast lediglich (Gewährleistungs-)Ansprüche gegenüber dem Ebayverkäufer.
 
Bei Ebayverkäufe richtet sich das aber danach, ob der Verkäufer privat handelt und die Ware gebraucht war. Ist dies der Fall gewesen und eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag, kann man dabei keine Gewährleistungsansprüche geltend machen :)

Grüße
Florian
 
ONeill schrieb:
Bei Ebayverkäufe richtet sich das aber danach, ob der Verkäufer privat handelt und die Ware gebraucht war. Ist dies der Fall gewesen und eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag, kann man dabei keine Gewährleistungsansprüche geltend machen :)

Grüße
Florian

Das wird so pauschal immer wieder gern geschrieben, ist aber immer noch falsch.
Das wurde erst Anfang des Jahres seitens des BGH (mal wieder) zugunsten eines Ebaykäufers im Rahmen eines Gebrauchtkaufs von Privat entschieden.
 
HTC selber hat gesagt (hab ich sogar noch in der Email gespeichert) dass ich keine Rechnung brauch, da die im System nachschauen können wann das Gerät verkauft wurde.

Auf Facebook hab ich gestern schon an HTC geschrieben, mal schauen...
 
@Deerhunter:
In dem Urteil ging es aber hauptsächlich darum, das die Ware im Angebot anders beschrieben wurde als diese dann tatsächlich ausgeliefert wurde. Unter diesen Umständen ist eine Gewährleistungsausschlussregelung ungültig. Ist die Ware allerdings wie im Angebot beschrieben, besteht bei entsprechender Klausel kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Privatverkäufer.

Grüße
Florian
 
ONeill schrieb:
@Deerhunter:
In dem Urteil ging es aber hauptsächlich darum, das die Ware im Angebot anders beschrieben wurde als diese dann tatsächlich ausgeliefert wurde. Unter diesen Umständen ist eine Gewährleistungsausschlussregelung ungültig. Ist die Ware allerdings wie im Angebot beschrieben, besteht bei entsprechender Klausel kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Privatverkäufer.

Grüße
Florian

Ich weiß nicht, wo Du Jura studiert hast - aber Du solltest dringend ein paar Semester wiederholen. Deine Interpretation ist schlichtweg falsch.
 
:confused: Jetzt ist deine Interpretation aber falsch?! Wo hab ich denn gesagt, das ich Jura studiert habe? Wenn du der Meinung bist, das meine Laienhafte Interpretation falsch ist, steht es dir natürlich gerne frei uns hier aufzuklären.

Grüße
Florian
 
ONeill schrieb:
... Wenn du der Meinung bist, das meine Laienhafte Interpretation falsch ist, steht es dir natürlich gerne frei uns hier aufzuklären. ...
Das habe ich hier im Forum nun schon häufiger getan - auch in länglicher Form. Es wird aber immer wieder - wie auch in diesem Fall - von Laien "wegdiskutiert", daher hab ich's aufgegeben.

Gerade als Moderator würde ich mich - wenn ich Laie wäre - mit rechtlichen Tips btw. deutlich zurückhalten, bzw. diese sehr deutlich als "Meinung" kennzeichnen und nicht absolut formulieren, so wie Du es tust - denn das erweckt den Eindruck, Du wüsstest genau, wovon Du sprichst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also HTC stellt sich weiterhin quer und sagt nur sie können nichts machen wenn Arvato sagt es passt alles.

Arvato hingegen will das Gerät jetzt nochmal haben und überprüfen...
 
@Deerhunter: Okay, wenn du der Meinung bist, dass Florians Aussage falsch ist. Dann tue uns einen Gefallen und berichtigte es. Ansonsten wird dir hier wohl keiner Glauben schenken.

mfg Marcel
 
  • Danke
Reaktionen: Darkman und ONeill
Bratwurstmobil schrieb:
... Ansonsten wird dir hier wohl keiner Glauben schenken...
Das ist mir ziemlich wurscht - ich habe, wie gesagt, schon mehrfach dazu etwas geschrieben und auch entsprechend verlinkt. Wer gern irgendetwas (anderes) "glaubt", kann das gern tun.
Und nein - ich bin nicht der "Meinung". Mit "Meinungen" kommt man in dem Metier nicht weiter.
 
Hallo,

und genau deswegen gibt es ideale Anlaufstellen für solche Sachen. Es sollte klar sein, das wir hier im Forum keine rechtsverbindlichen Aussagen machen (können) und schon gar keine Rechtsberatung geben. Auf dieser Grundlage ist es nur richtig, das Menschen, nichts anderes sind auch wir Moderatoren, Fehler machen und etwas missverstehen, egal wie gut man sich auch meint in das Thema eingearbeitet zu haben. Vor diesem Hintergrund tut es mir wirklich, wirklich aufrichtig Leid, das ich hier Fehlinformationen verbreitet habe.

Anstelle diese Fehlinformationen mit einem Beitrag richtig zu stellen, bist du allerdings der Meinung gewesen, mir einfach zu sagen, wie laienhaft meine Antwort war, mit einzig der Begründung, das du dich nicht immer wiederhohlen willst (Dazu sage ich kurz etwas persönlich: Ich will auch nicht tausend mal alle meine Infos erneut niederschreiben und trotzdem mache ich es, oder lasse es komplett sein). Dies ist allerdings bei einem so großen Forum nur begrenzt händlebar, da es immer wieder Fragen geben wird, ein einfacher Link hätte ggf. als Antwort ausgereicht, aber auch das hast du nicht getan.

Für mich ist die Sache damit erledigt, zu mal wir hier bereits viel zu viel und vor allem zu lange an einem Thema herumeiern, welches mit dem eigentlichen Thema nur begrenzt etwas zu tun hat.

Grüße
Florian
 
Hallo,

ONeill schrieb:
...Anstelle diese Fehlinformationen mit einem Beitrag richtig zu stellen, bist du allerdings der Meinung gewesen, mir einfach zu sagen, wie laienhaft meine Antwort war, mit einzig der Begründung, das du dich nicht immer wiederhohlen willst ....

das liegt einfach daran, daß hier im Forum einige meiner Beiträge, in denen ich derartige rechtliche Zusammenhänge z.T. recht ausführlich erklärt habe, einfach "verschwunden" sind, vermutlich nachdem sie einem Mod, der anderer "Meinung" war, offensichtlich nicht gefallen haben - dafür verschwende ich hier nicht mehr meine Freizeit.
Kurz zum Sachverhalt zurück: Beim Handel Privat/Privat mit gebrauchter Ware kann die Gewährleistung ggf. teilweise ausgeschlossen werden, wenn dies individuell (!) verhandelt wurde. Wendet ein Privatverkäufer dieselbe Gewährleistungsauschlußformel z.b. bei Ebay jedoch mehrmals (mehr als dreimal) an, wird diese zu AGB - und ein pauschaler Gewährleistungsauschluß per AGB ist eben nicht zulässig.
 
Ich hab auch mal was "lustiges" zum Thema Arvato beizutragen.
Letzte Woche wurde ein VF Smart 3 Prepaidpaket für 88€ direkt bei Vodafone geordert und am Dienstagabend (per Nachnahme) ausgeliefert.
Das Gerät wurde kurz ausgepackt, meinem Vater war das Display aber zu klein. Also ging's am Mittwochmorgen als Widerruf zurück an Arvato.

Am Donnerstag kam dann eine Email von Arvato: Meine Rücksendung würde nicht akzeptiert, da ich die Verpackung beschädigt hätte und der Akkudeckel Kratzer aufweist. Man würde mir das Telefon erneut zustellen.

Heute morgen stand dann tatsächlich GLS vor der Tür und hat mir "mein" Smart 3 wieder ausgeliefert:
Die Verpackung ist unbeschädigt. Einzig das nachträglich von Arvato angebracht Siegel habe ich letzte Woche geöffnet. Sollten das tatsächlich die genannte Beschädigung sein?
Der hochglänzende Akkudeckel weist einen Fingerabdruck sowie einige Haarlinienkratzer auf (die man mit der Lupe suchen muss), wie sie schon durch die Plastiktüte entstehen können, in der der Akkudeckel verpackt ist.

Interessant wird das Ganze jetzt weil ich letzte Woche ein Gerät erhalten habe, das nachträglich von Arvato versiegelt wurde. Die Verpackung muss also schonmal geöffnet worden ein. Damit ist also nicht eindeutig zuzuordnen, ob die Haarlinienkratzer (sollte das tatsächlich der Ablehnungsgrund sein) auch durch mich verursacht wurden oder ob diese schon vorher vorhanden waren.
Und: Sie haben mein gesetzliches Widerrufsrecht abgelehnt. Gehts noch? Das dürfen sie niemals nicht machen. Sie können mir von mir aus 5€ für einen neuen Akkudeckel in Rechnung stellen, aber mehr auch nicht...

Ich schreibe nachher mal direkt an Vodafone und frage sie, ob sie sich den Vorgang vielleicht mal ansehen wollen :D
 
Wie lange hat bei euch die Reparatur gedauert?
Seit dem 15.8.2013 steht "Handy befindet sich im Reparaturprozess."
 
Ca 14 Tage
 
Super, hab gerade eine E-Mail von Arvato bekommen wo drin steht das die vollständige Reparatur derzeit nicht möglich ist da die Ersatzteile fehlen die aber schon bestellt sind.
Die E-Mail ist eine Antwort auf meine Frage bezüglich des Status der Reparatur die ich schon am 29.08 geschickt habe.


Brauche mein Handy wieder.
Sollte ich denen da noch etwas schreiben? Wenn ja was?
 
Hab mein One jetzt wieder bekommen, diesmal zusammengebaut und scheinbar auch komplett. Nur ist das Display immer noch ungleichmäßig verklebt, und die Gehäuseteile haben immer noch teilweisegroße Spaltmaße bzw sind versetzt verklebt...
 
Hi Leute,

ich habe mein HTC ONE S damals bei Amazon über einen Händler, den ich jetzt hier nicht nenne, weil ich nicht weiß, ob ich das darf :-D, erworben und nun musste ich es leider zu Arvato schicken.

Im Urlaub war mein Handy nach Filmchen schauen im Flugzeug leer und ich wollte es aufladen. Nach dem Einschalten fuhr es nicht mehr hoch und verweilt dauerhaft bei dem HTC Logo. Wenn ich es ausschalte, dann geht es von alleine wieder an (Boot Loop). Ich habe das Handy nie gerootet oder andere Software eingespielt.

Daher konnte ich das Handy problemlos einschicken. Den Reperaturantrag habe ich von dem Händler bekommen, bei dem ich das Handy erworben habe.

Nun habe ich mir die IMEI meines Handys nicht notiert, da ich nicht wusste, dass es möglich ist bei Arvato den Reperaturstatus zu verfolgen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, den Status zu verfolgen? Ansonsten bekomme ich ja erst eine Email, wenn das Handy fertig ist und abgeschickt wird, oder?

Grüße,
Dennis
 

Ähnliche Themen

Yomogi
Antworten
2
Aufrufe
1.339
Yomogi
Yomogi
Cyrus791
Antworten
0
Aufrufe
1.143
Cyrus791
Cyrus791
noplan
Antworten
5
Aufrufe
1.959
juni
J
Zurück
Oben Unten