arvato: Erfahrungen / Kosten / Probleme usw.

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Schau dir andere Besprechungen dieses Themas an. Das wurde sicherlich von Leuten, die mehr als ich darüber wissen, schon ausgiebig diskutiert.

Gib auf jeden Fall nicht so schnell auf!
 
uZzY94 schrieb:
Es ging nicht mehr an obwohl der Akku reichlich voll war.

Anscheinend muss es ja bei Arvato schon wieder laufen sonst könnten sie gar nicht wissen das der Bootloader unlocked ist.

Gruß,
Rydec
 
Wenn der Bootloader über HTC geöffnet wurde (was ich mal vermute), dann brauchen sie nur in die Datenbank von HTC zu schauen. Genau aus dem Grund macht HTC ja dieses Procedere.
 
So
Habe mittlerweile den Screenshots von arvato bekommen.
Die stellen sich quer weil im bootloader tempered mit steht und behaupten jetzt das es gerootet sei.
O2 hatte sich auch quer gestellt meinten ist sollte zahlen.
Aber nach ner dreiviertel Std telefonieren mit HTC und darauf bestehen das das öffnen des bootloaders nicht die Garantie erlischen lässt habe ich mittlerweile die kosten Zusage von HTC das das alles doch jetzt über die Garantie läuft

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk 2
 
Bei manchen Leuten hier hätte ich kein Mitleid wenn sie keinen Ersatz bekommen...
Es ist unglaublich ermüdend immer wieder den gleichen Rotz zu lesen.
Wenn ihr zu faul seid den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu recherchieren, dann tun euch die 600 € anscheinend auch nicht weh. Wenn ihr zu blöd seid - ok; Pech.

@michael san
Freut mich, dass es bei dir auch ohne Gang zum Anwalt klappt. Alles wird gut.
 
Einfach auf Gewährleistung reparieren lassen - nicht auf Garantie und schon kann der Verkäufer nicht mehr mit Custom Rom argumentieren - wenn er sich dennoch weigert: Anwalt oder Verbraucherzentrale einschalten

Sent via HTC One with Tapatalk 4
 
Ich habe einige der vielen Seiten dieses Themas gelesen und konnte nicht abschließend schlau werden daraus.

Wenn die Hersteller/O2 argumentieren, dass bei Rooten die Garantie erlischt, warum kann man das Gerät dann nicht einfach IMMER über Gewährleistung reparieren lassen (speziell in den ersten 6 Monaten)?

Eine Detailfrage: wenn O2 mir gegenüber in der Gewährleistungspflicht steht, warum muss ich dann überhaupt die Versandkosten dafür bezahlen, dass die das Handy zu irgendeinem Drittdienstleister schicken?
 
Aaron Pierce schrieb:
Wenn die Hersteller/O2 argumentieren, dass bei Rooten die Garantie erlischt, warum kann man das Gerät dann nicht einfach IMMER über Gewährleistung reparieren lassen (speziell in den ersten 6 Monaten)?
Man muss da ein wenig differenzieren. Du hast grundsätzlich nicht das Recht jeden Schaden auf Gewährleistungsansprüche reparieren zzu lassen, sondern nur Schädenund Mängel, die bereits beim kauf bestanden. Die 6 Monatsfrist besagt nur, das man in dieser Zeit die von der Vermutung ausgeht, dass der Fehler auchs chon beim Kauf vorhanden war. Dies gilt allerdings nicht bei offensichtlichen fehlern, die man nicht hätte übersehen können. Damit der Händler (also O2) die Reparatur ablehnen kann, muss dieser zweifelsfrei feststellen und beweisen, dass der Schaden nicht bereits bei Kauf vorhanden war und nicht, das der Scahden durch Eigenverschulden entstanden ist.

Aaron Pierce schrieb:
Eine Detailfrage: wenn O2 mir gegenüber in der Gewährleistungspflicht steht, warum muss ich dann überhaupt die Versandkosten dafür bezahlen, dass die das Handy zu irgendeinem Drittdienstleister schicken?
Musst du nicht. Wenn du Gewährleistungsansprüche geltend machst, dann muss der Händler für alel Unkosten aufkommen, dies gilt speziell (ist so sogar im BGB geregelt) für Versandkosten und ähnliche.

Gewährleistung

Grüße
Florian
 
  • Danke
Reaktionen: Aaron Pierce
Danke für den Hinweis auf das Wiki! Das kannte ich noch nicht.

Zu den Fragen:
1. Aber bedeutet diese Regelung effektiv nicht, dass die Hersteller in den ersten Monaten (nicht durch Sturz entstandene) Hardwareschäden immer reparieren müssen, AUCH WENN das Gerät gerootet war, weil sie nicht richtig nachweisen können, dass das Gerät nicht schon beim Verkauf gerootet war?

2. Dann bin ich jetzt schlauer. Ich habe letztes Jahr noch hohe Versandkosten gezahlt, weil mein O2 mein Handy an irgendeinen Drittdienstleister geschickt hat.
 
Bei Hardwareschäden kannst du die Software auch völlig zerschossen haben, das muss nich mal mehr starten das Handy. Wenn da ein derber Spalt ist, der bereits beim Kauf bestand, und dir O2 nichts anderes anchweisen kann (innerhalb der ersten 6 Monate), dann muss der Spalt repariert werden, egal wie sinnlos das auch ist, weil das Gerät eh nicht mehr startet. Auch eine Reparatur des Softwarefehlers ist in dem Fall fraglich, da du das nie beauftragt hast und deswegen auch nicht bezahlen müsstest. Wenn das allerdings so kommen sollte ist ein Rechtsbeistand immer ein guter Rat.

Grüße
Florian
 
Hi,

ein paar Dinge werden hier durcheinander geworfen:
Gewährleistung - gibt es nicht mehr, an deren Stelle ist die Sachmängelhaftung getreten. Zur Sachmängelhaftung rechtlich verpflichtet ist ein Händler gegenüber einem privaten Erstkunden. Hat man ein Gerät bei o2 Online gekauft, ist o2 Online der Ansprechpartner - nicht ein o2 Shop. Bei o2 Shops gilt gleiches, hier gibt es zudem zwei verschiedene Shoparten, die zwar nahezu identisch aussehen, aber nicht sind. Die einen gehören zum Mutterkonzern, die andern sind Franchisepartner. D.h. Ansprechpartner ist immer genau der Shop, bei dem man gekauft hat.
Garantie gibt es immer nur freiwillig, i.d.R. vom Hersteller für den Erstkunden, aber auch ein Shop kann eine Garantie geben - hier kommt es also jeweils auf die individuellen Bedingungen beim Kauf an.
 
Ich habe ja auch nie gesagt, das einer zum O2 Shop gehen soll, wenn er es online bestellt hat oder umgekehrt. Das man selbst weiß, wer der Händler ist, setze ich da allerdings voraus, steht ja auch auf der Rechnung. Und das die Gewährleistung (die es durchaus noch gibt) beim Händler eingefordert werden muss, steht ja auch in dem von mir verlinkten Wikiartikel.

Grüße
Florian
 
Aus dem Grund weil arvato sich oftmals querstellt,wenn bootloader geöffnet wurde, tue ich dies erst so knapp 4wochen nachdem ich das Gerät tagtäglich nutze.

War letztes Jahr bei meinem hox (obwohl es fehlerfrei war) schon so und dieses Jahr bei meinem One ebenfalls.
Habe sofort ein paar Fehler gefunden,die mich anfangs nicht störten und im laufe der Zeit doch (überstehendes Display, spaltmaße und klebereste).
Habe es letzten Dienstag dann schlussendlich zu arvato geschickt und seit heute ist es auf den rücktransport zu mir.

Wenn es Freitag wieder da ist und alles fein repariert wurde,wird dann erst bootloader geöffnet Rom,Kernel und paar Mods drauf xD.
 
Vor Allem verstehe ich eine Sache nicht.

Man weiß, dass mit Unlock Ärger droht, setzt da aber einen Haufen drauf und fängt das Heulen an, wenn was daneben geht.

Oder man macht gleich mal am Gerät Rum, ohne zu wissen, was man macht und was passieren kann, liest sich dazu noch nicht mal die Hinweise vor dem eigentlichen Unlocken durch.

In beiden Fällen braucht Ihr Euch dann nicht wundern, wenn Ihr zahlen sollt!



Gruß
Markus

via hTC Evo3D
 
Hmm, also ich finde es eher unschön, wenn ich für einen Gewährleistungsfall zahlen soll, gerade wenn das Gerät selbst schon 600 € gekostet hat :rolleyes2:
 
Das ist die andere Seite.
In meinem Fall war ich erbost über die Höhe der Reparaturkosten, es ist allerdings ganz klar, dass es bei Änderungen gerne zu Problemen kommt.
Auch wenn unterm Strich die Gesetzgebung auf der Seite des Kunden ist.

Zumal der Fehler des Forenmitglieds mit dem One grundsätzlich auch durch das Hin- und Herflashen entstanden sein kann.

Bei einer defekten Buchse, Staub unterm Display oder ähnlichen Defekten sieht das natürlich anders aus.

via hTC Evo3D
 
Deerhunter schrieb:
Gewährleistung - gibt es nicht mehr, an deren Stelle ist die Sachmängelhaftung getreten.
Wäre mir sehr neu wenn das nicht mehr Gewährleistung heißt. Hast du ne Quelle dafür?
Wobei das rechtlich nicht von Belang ist wie das ganze nun heißt

1. Aber bedeutet diese Regelung effektiv nicht, dass die Hersteller in den ersten Monaten (nicht durch Sturz entstandene) Hardwareschäden immer reparieren müssen, AUCH WENN das Gerät gerootet war, weil sie nicht richtig nachweisen können, dass das Gerät nicht schon beim Verkauf gerootet war?
Wenn der Hersteller in seine Garantiebestimmungen schreibt, das die Garantie bei offenem Bootloader, Root, sonst was erlischt, dann muss der Hersteller natürlich nicht reparieren.
Der Händler(!) allerdings kann sich nicht rausreden. Die Gewährleistung ist fest im Gesetz verankert und lässt sich nicht einschränken (ausser bei Privatkauf).
Und hier gilt eben in den ersten 6 Monaten, das der Händler nachweisen muss, das der Schaden beim Kauf noch nicht bestanden hat.
Das der Bootloader offen ist, ist kein Beweis dafür.

Wenn das allerdings so kommen sollte ist ein Rechtsbeistand immer ein guter Rat.
Es ist nicht immer ein guter Rat. Wenn o2 ein Ersatzgerät fordert und später Geld für die Reperatur will, so würde ich keinen Anwalt empfehlen (ausser man hat eine Rechtsschutz).
Denn den Anwalt zahlt man erstmal selbst.
Und man fordert ja nichts von o2, sondern die wollen was. Das heißt die müssten klagen.
Da die aber genau wissen das sie im Gewährleistungsfall kaum eine Chance vor Gericht haben, gibt es höchstens einen Mahnbescheid.
Erst wenn es wirklich zur Klage kommt sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
 
Hat jemand von euch schon mal einen Kaufvertrag bei O2 aufgelöst? Wie formuliert man das Anschreiben am besten?
 
cp2306 schrieb:
Wäre mir sehr neu wenn das nicht mehr Gewährleistung heißt. Hast du ne Quelle dafür?
Wobei das rechtlich nicht von Belang ist wie das ganze nun heißt
..

Ja, das BGB. Mit der Novellierung des Schuldrechts 2002 wurde das alte Regelwerk des Kaufvertragsrechts komplett überarbeitet, einige Gesetze und Regelwerke - wie z.b. auch das Fernabsatzgesetz - wurden abgeschafft, überarbeitet und deren Regelungen in das BGB aufgenommen, bzw. die entsprechenden Paragraphen des BGB ergänzt.

"Gewährleistung" war vorher ein solches eigenständiges Regelwerk, seit 2002 ist es das nicht mehr, vielmehr sind dessen Regelungen nun Teil des allgemeinen Schuldrechts geworden und hieraus ergeben sich für den Endverbraucher entsprechende Mängelrechte (Sachmängel und Rechtsmängel), die sich auch inhaltlich rechtlich von der "alten" Gewährleistung unterscheiden.

Der Begriff "Gewährleistung" sitzt halt bei einigen noch fest, ist aber rechtlich eigentlich etwas anderes. So gibt es Verträge, in denen - unabhängig von der gesetzlich verankerten oben erwähnten Mängelhaftung - ein Händler freiwillig (meist gegen Bezahlung) eine Gewährleistung übernimmt, häufig beispielsweise bei Werkverträgen.
Typisch ist es beispielsweise ebenso in Verträgen mit Anbietern von Individualsoftware oder im B2B-Handelsrecht.

Diese Feinheiten sind jedoch noch nicht allgemein durchgedrungen und werden auch auf diversen Internetseiten häufig noch falsch - oder besser "unsauber" - wiedergegeben. Wenn man jedoch - wie hier im Thread - "beratend" tätig wird, sollte man sie kennen.
Die Einzelheiten hatte ich hier mal beschrieben: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/305441-maengel-garantie-versus-gewaehrleistung-unser-gutes-recht-auf-root-rechte.html[/OFFURL]
 

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