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Gast
Leider nein…. Unter Umständen bekommst du Post vom FA und musst nachweisen wieviel du im Einkauf ausgegeben hast.Zeev schrieb:Nö - nicht bei Privatverkäufen ohne Absicht der Gewinnerzielung.
Empfohlen wird inzwischen für jeden Buch zu führen über die Kleinanzeigenverkäufe. Also Quittung bzw Rehnung aufbewahren und einmal Einkauf aufschreiben und einmal Vekauf. Das kann bei Vertagsgeräten zu 1€ schon problematisch werden. Insbesondere für alle die Neuware verkaufen (bei zwei drei Neuwareartikeln bist du schon gewerblich)
Im Grunde genommen gilt aber das was du schon geschrieben hast. Verkauf ohne gewinnerzielung ist nicht steuerpflichtig… kann aber natürlich trotzdem unangenehm werden