![MMI](/data/avatars/s/353/353381.jpg,q1728137701.pagespeed.ce._vr-hcyx47.jpg)
MMI
Senior-Moderator
Teammitglied
- 11.821
Besser du fragst die, wo es schon vorgekommen ist.
Ist ja „immerhin“ schon politisches Thema geworden
Ist ja „immerhin“ schon politisches Thema geworden
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Zeev schrieb:für was er und seine Truppe die Airtags nutzt, durchliest, dann ist schon ziemlich dreist ihm "stalken" zu unterstellen.
Passiert jeden Tag auf der Straße.MMI schrieb:Es kamen schon einige Männer Frauen durch Ortung sehr sehr nahe.
Hunter24 schrieb:Du warst hier im Thread im September sogar der Erste, der geantwortet hat. Und jetzt kommen dir Zweifel? Verstehe ich nicht ganz.
Nichts anderes macht der Rettungsdienst/die Polizei, wenn dein iPhone oder dein Auto einen Sturz/Unfall meldet.MMI schrieb:„Fremde zu tracken“ ist eigentlich eindeutig
Haltlose Unterstellungen aber auch nicht.MMI schrieb:Alles andere führt zu nichts.
Falsch, denn hier wird ein gewünschter Vorgang des Nutzers ausgelöst und damit datenschutzrechtlich die Erlaubnis explizit erteilt .Nichts anderes macht der Rettungsdienst/die Polizei, wenn dein iPhone oder dein Auto einen Sturz/Unfall meldet.
Hunter24 schrieb:Haltlose Unterstellungen aber auch nicht.
swa00 schrieb:Falsch, denn hier wird ein gewünschter Vorgang des Nutzers ausgelöst und damit datenschutzrechtlich die Erlaubnis explizit erteilt .
Eigentlich untragbar, wenn sich ein „Moderator“ so verhält.MMI schrieb:Gut das wir so User wie dich hier haben![]()
Ich glaube, ich bin es nicht, der hier etwas nicht versteht. Aber lassen wir den Kinderkram!MMI schrieb:Das wird er aber nicht verstehen.
Eine Kombinationsfreigabe ist lt. aktueller DSVGO / GDPR Richtlinie nicht zulässig.Nein, richtig. Denn beim Orten von Airtags, die an Hunden oder Menschen hängen, wird das von den Besitzern oder Angehörigen initiiert plus ebenfalls über die Polizei/den Rettungsdienst.
Hunter24 schrieb:Ich habe dem Threadverfasser zudem nichts unterstellt, sondern Du.![]()
Was nicht für hilflose Personen gilt, wie z.B. Minderjährige oder Demente, oder wenn aufgrund einer Ausnahmesituation Gefahr im Verzug ist (Verdacht der Selbsttötung).swa00 schrieb:Eine Kombinationsfreigabe ist lt. aktueller DSVGO / GDPR Richtlinie nicht zulässig.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur durch eine explizite Genehmigung (auch im Vorfeld) möglich.
Du bist Dir schon bewusst, dass Du dich eben um Kopf und Kragen schreibst .. ?Was nicht für hilflose Personen gilt, wie z.B. Minderjährige oder Demente, oder wenn aufgrund einer Ausnahmesituation Gefahr im Verzug ist (Verdacht der Selbsttötung).
Dein Freund und Helfer hat da durchaus die Mittel.